Haushaltsnahe Dienstleistungen
In der Vergangenheit haben Wohnungseigentümer und Mieter meist nicht von den Regelungen in §35a EStG profitieren können. Eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung von haushaltsnahen Dienstleistungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften war nicht möglich, wenn für die Maßnahme am Gemeinschaftseigentum ein gemeinsamer Auftrag vorlag. Seit der Neuregelung dieses Paragraphen mit einem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder Ende letzten Jahres hat sich dies jedoch grundlegend geändert.

Abb.: Win-CASA7 Startbildschirm
Gerade für den Hausverwaltungsbereich bedeutet dies einschneidende Änderungen. Zukünftig muss beurteilt werden, welche Leistungen, die größtenteils auch in Wohnungseigentümtergemeinschaften geleistet werden, in Frage kommen. Die steuerliche Gesetzgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können – Paradebeispiele hierfür sind Hausmeisterdienste, Winterdienst oder Treppenreinigung.
Für den Wohnungseigentümer oder Mieter hat dies zur Folge, dass die auf den einzelnen Mieter oder Eigentümer entfallenden Aufwendungen gesondert aufgeführt werden müssen oder vom Hausverwalter eine entsprechende Bescheinigung zur Verfügung gestellt wird.
In der neuen Version 7 der Hausverwaltungssoftware Win-CASA wird diese Voraussetzung automatisch berücksichtigt. Während des Buchungsvorganges wird die Relevanz der haushaltsnahen Dienstleistungen geprüft. Die steuerrelevante Aufteilung der Beträge kann problemlos erfolgen. In der Folge erhält der Verwalter mit nur wenigen Mausklicks die benötigte Bescheinigungen nach §35a EStG für seine Mieter oder Wohnungseigentümer. Der Verwaltungsaufwand wird dadurch deutlich minimiert.
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- Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Die Hausverwaltungsbrennpunkte
Wie sieht das Thema “Hausverwaltung” im Web aus? Wir haben es untersucht und interessante Infos gefunden. Dank Google Trends ist das Ganze relativ einfach zu durchleuchten. Die nachfolgende Grafik stellt dabei das Suchvolumen nach dem Begriff “Hausverwaltung” bei Google dar.
Wie sieht das Ganze aus, wenn man die Infos auf Bundesländer bzw. Städte herunterbricht?
Demnach ist Berlin auch die Hausverwaltungshauptstadt, gefolgt von Göttingen und München.
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