Software24 Blog


Wichtige Mitteilung an unsere Kunden

Abgelegt unter Allgemeines by ema am 28. Juli 2008

Einer unserer Kunden hat uns darüber informiert, dass er vor kurzem einen anonymen Brief erhalten hat, indem angeführt wird, dass es angeblich sehr einfach sei, an Daten unserer Hausverwaltungssoftware Win-CASA heranzukommen. Der Brief soll den Eindruck erwecken, dass unsere Software Sicherheitslücken aufweist. Um dies zu „belegen“ wurden hierzu gültige Lizenzschlüssel angeführt.

In einem Gespräch mit diesem Kunden hat sich herausgestellt, dass dieser unterschiedliche Softwarepakete für die Hausverwaltung getestet hat und sich dann schlussendlich für Win-CASA entschieden hat.

Es sieht daher derzeit so aus, dass einer unsere Mitbewerber versucht, anonym und mit unlauteren Mitteln und falschen Behauptungen unsere Softwareprodukte in ein falsches Licht zu stellen. Leider haben wir – aufgrund der Anonymität des Schreibens – derzeit keine rechtliche Handhabe. Wir möchten unseren Kunden und Interessenten auf diesem Wege aber einige Informationen zu Win-CASA und der Sicherheit unseres Softwarepaketes übermitteln:

1)    Die Sicherheit der Kundendaten hat bei uns oberste Priorität. Hier versuchen wir alles in unserer Macht stehende, um größtmögliche Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.

2)    Der in diesem Schreiben angeführte Lizenzcode hat nichts mit den Kundendaten zu tun. Vielmehr handelt es sich hier um generierte Codes, die den Zugang zur Software regeln. Ein Zugriff auf Kundendaten ist damit nicht möglich.

3)    Win-CASA ist seit vielen Jahren tausendfach erfolgreich im Einsatz. In all den Jahren gab es keine sicherheitsrelevanten Problem und negativen Feedbacks.

4)    Die Vielzahl von zufriedenen Win-CASA-Kunden sprechen hier eine deutliche Sprache. Auf unserer Webseite führen wir seit längerer Zeit eine Referenzdatenbank, in der wir Kundenfeedbacks sammeln. Mehr dazu auch unter: http://www.software24.com/index.php/referenzen
Natürlich können Sie sich hierzu gerne Feedbacks einholen.

Sofern Ihnen irgendwann ein derartiges Schreiben in die Hände fällt, möchten wir Sie bitten, dies einfach zu ignorieren. Am besten verschaffen Sie sich selbst – im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Tests - einen Eindruck von Win-CASA.

An dieser Stelle noch eine Bitte. Sollte Sie in der Vergangenheit bereits mit einem solchen Anschreiben konfrontiert worden sein, möchten wir sie bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Berechtige Kritik nehmen wir natürlich sehr ernst. In diesem Fall handelt es sich aber um falsche und geschäftsschädigende Behauptungen, gegen die wir uns entschieden zu Wehr setzen werden.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu Win-CASA haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!


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Immobilienportale

Abgelegt unter Immobilienmakler by ema am 21. Juli 2008

Das Internet hat auch die Immobiliensuche um einiges erleichtert. Wer früher, vor „Erfindung“ der Online-Immobilienportale eine neue Wohnung fern des bisherigen Wohnorts gesucht hat, der stand vor der schwierigen Aufgabe, sich die regionalen Zeitungen mit den Wohnungsanzeigen zu besorgen. Oder er musste sich gleich den örtlichen Maklern anvertrauen.

Heute aber kann man zum Glück jederzeit an jedem Ort über das Immobilienangebot an jedem Ort informieren. Das Angebot an Immobilienportalen ist inzwischen allerdings sehr groß geworden, so dass man zumindest einige Zeit und einigen Spürsinn braucht, um passende Angebote zu finden. Denn neben den großen, überregionalen Portalen gibt es mancherorts auch kleinere lokale Portale, die durchaus auch interessante Objekte bieten können.
Die großen Immobilien-Anbieter beschränken sich allerdings auf die großen Portale. So haben beispielsweise Bauträger oft eigene Schnittstellen zur automatischen Übertragung der Objektdaten an die Portale. Und auch mit der Spezialsoftware für Hausverwalter und Immobilienmakler können die leerstehenden Immobilien per Knopfdruck veröffentlicht werden.
Die Schnittstelle von Win-CASA beispielsweise bedient 5 verschiedene Portale, die hier einmal näher beleuchtet werden sollen:

ImmobilienScout24

Screenshot Immobilienscout
Wer eine Immobilie sucht, ob nun zum Wohnen, für sein Gewerbe, zur Geldanlage oder für die Ferien und ob im In- oder Ausland, kommt am ImmobilienScout24 nicht vorbei. Das nach eigenen Angaben „führende Immobilienportal im deutschsprachigen Internet“ gibt weiter an, jeden Monat 1,2 Mio Immobilien im Angebot zu haben. Verschiedene Siege bei Tests oder anderen Bewerben sprechen ebenfalls für den ImmoScout24, der auch weitere Kennzahlen offen bekannt gibt.
Neben dem Immobilienangebot gibt es redaktionelle Inhalte und Hilfestellungen zu den Themen Finanzierung, Bauen, Renovieren und Umziehen. Auch ein E-Mail-Infoservice wird den Kunden geboten.

Immonet

Screenshot Immonet
Was die Zahlen angeht, so folgt das Immonet mit über 900.000 Immobilien pro Monat auf dem nächsten Platz. Das Immobilienangebot umfasst ebenfalls die Bereiche Wohnen, Gewerbe, Anlageobjekte und Ferienimmobilien im In- und Ausland. Die Springer-Tochter bezeichnet sich selber als „beliebtestes Immobilienportal“.Und natürlich sind auch hier redaktionelle Informationen zu Bau, Finanzierung und Umzug im Angebot. Dazu kommt eine Handwerkersuche. Bei der Immobiliensuche bieten ein Suchagent und ein Merkzettel gute Unterstützung.
Immonet wird auch über Partnerprogramme vertrieben, so dass eine breite Verlinkung und Bewerbung des Portals stattfinden kann.

Immowelt

Screenshot Immowelt
Die Immowelt gibt es seit 1991. Am Anfang stand die Software-Entwicklung, die auch heute noch zusätzlich zum Immobilienportal betrieben wird. Auch hier gibt es bei der Bandbreite des Immobilienangebots das gleiche Bild wie bei den vorgenannten Anbietern: Wohnen, Gewerbe, Ausland, Ferien, Projekte. Und ein Ratgeber ist ebenfalls enthalten. Wer möchte, kann sich den Newsletter abonnieren oder in den Blogs stöbern. Interessant sind hier auch die Blogs, in denen unter anderem bekannte Autoren über ihre Stadt schreiben.

Immopool

Screenshot Immopool
Der Immopool bietet hinter einer einheitlichen Einstiegsseite separate Sites für Wohn-, Gewerbe- und Gastroimmobilien. Er ist national und weltweit ausgerichtet und dazu auch in mehreren Sprachen verfügbar. Mit Partnern werden Lösungen in Finanzierungsfragen angeboten. Für die Suchenden interessant sind sicher der RSS-Feed für einzelne Orte und das Immobilienangebot auch für mobile Geräte.

Immobilien.de

Screenshot Immobilien.de
Dieser Anbieter hat nach eigenen Angaben über 100.000 Objekte in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Ausland im Angebot. Ratgeber gibt es keine, nur Finanzierungsangebote eines Partners. Die Fusszeile zeigt gewisse Bemühungen um die Suchmaschinenoptimierung, die allerdings auf den Detailseiten dann nicht mehr zu erkennen sind. Aber das ist ein anderes Thema.

Bequem wäre es für Anbieter und Nachfrager, wenn es tatsächlich nur ein einziges Portal gäbe, in dem alle verfügbaren Objekte enthalten wären. Aber so einfach ist es leider nicht, und so muss jeder selber entscheiden, ob er sich auf ein Portal beschränkt oder mehrere bedient – sei es sicherheitshalber oder wegen einer gewissen Spezialisierung. Mit Win-CASA ist die Übertragung jedenfalls ein Kinderspiel. Wie das genau funktioniert, wird in einem der nächsten Beiträge gezeigt.


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neue Gerichtsurteile zum Mietrecht

Abgelegt unter Rechtliches by ema am 09. Juli 2008

Hier kommt mal wieder ein Beitrag zum Mietrecht und zu Entscheidungen, die die Gerichte in diesem Bereich getroffen haben.

Wie viel Miete ist eine Wohnung wert?
Haben Sie schon mal die Steckdosen gezählt, die es in jedem Zimmer Ihrer Wohnung gibt? Sollten Sie mit dieser Zählung schnell fertig sein, sollte auch die Miete entsprechend niedrig sein. Konkret hat das Amtsgericht Wedding unter Az. 18 C 439/06 entschieden, dass bei nur einer Steckdose pro Zimmer ein geringer Wohnwert vorliegt. Auch eine Zentralheizung mit Einrohrsystem fällt in die gleiche Kategorie. Da hierbei das Wasser nacheinander durch die verschiedenen Heizkörper der Wohnung fließt, wird es einen merklichen Temperaturunterschied zwischen den Räumen geben.

Inwieweit eine „gestaltete Fläche“ Grund genug für eine Mieterhöhung ist, musste das Amtsgericht Lichtenberg klären. Im betreffenden Fall sollte eine solche Fläche für die Müllcontainer den Wohnungswert und folglich auch die Miete erhöhen. Das Gericht widersprach dem Vermieter allerdings, da es den Käfig, in dem die Mülltonnen zu stehen kamen, nicht ausreichend ästhetisch fand. Details sind unter Az. 13 C 105/07 zu finden.

Als Vermieter sollte man vor Festlegung der Miete genau nachmessen und prüfen, ob die angegebene Wohnungsgröße auch tatsächlich zutreffend ist. Denn stellt der Vermieter erst später fest, dass die Wohnung eigentlich größer ist, hat er nur geringe Chancen, die Miete entsprechend anzuheben. Das geht nur, wenn die Wohnung mehr als 10% kleiner als angegeben ist. So hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe unter Az. VIII ZR 138/06 entschieden.

Das liebe Geld…
Da ziehen doch tatsächlich Leute wegen 25 Cent vor Gericht…. Unvorstellbar, oder! Aber hier die ganze Geschichte:
Es gibt Mieter, die regelmäßig ihre Miete nicht oder nur zum Teil zahlen. Der Vermieter hat dann das Recht, den säumigen Mieter über eine fristlose Kündigung loszuwerden. Letzterer kann sein Wohnrecht allerdings noch retten, wenn er die ausstehende Miete binnen 2 Monaten nach der Kündigung nachzahlt. Allerdings in voller Höhe, auf jeden Cent. Denn im Fall, den das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Az. 15 C 553/06) entscheiden musste, zahlte der Mieter 25 Cent zu wenig. Die fristlose Kündigung blieb damit aufrecht und er musste ausziehen. Ob diese 25 Cent nun absichtlich oder versehentlich fehlten, ist nicht bekannt. Voraussetzung für das Urteil war jedoch, dass der Vermieter den geschuldeten Betrag in voller Höhe mitgeteilt hatte.

Achtung vor der Benutzung eines Bohrers in der Mietwohnung! Man sollte nur solche Flächen oder Materialien anbohren, die man beim Auszug auch wieder verschließen kann, so dass die Löcher nicht mehr sichtbar sind. Im Zweifelsfalle sollte man sich die Genehmigung des Vermieters einholen. Denn hat man das unterlassen und hinterlässt man nach dem Auszug eben solche nicht mehr verschließbaren Löcher, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Das jedenfalls hat das Amtsgericht Spandau unter Az. 3b C715/06 entschieden und dem Vermieter über 3000 EUR für angebohrte Kunststofffenster zugesprochen.


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Wer geht zur Eigentümerversammlung?

Abgelegt unter Allgemeines by ema am 01. Juli 2008

Es gibt Wohnungseigentümer, denen stellen sich schon die Nackenhaare auf, wenn sie nur das Wort “Eigentümerversammlung” hören. Ihrer Meinung nach ist das nur Zeitverschwendung, es wird nur “gelabert” oder es kommt zu handfesten Auseinandersetzungen um das (vermeintliche) Recht bestimmter Eigentümer, irgendetwas zu tun, was dem “lieben Nachbarn” nicht gefällt. Das ist natürlich sehr schade, denn wer denkt schon beim Kauf seiner Eigentumswohnung daran, dass er sich damit möglicherweise eine Menge Ärger einhandelt. Also könnte es fast nicht schaden, wenn der Hausverwalter neben seinen fachlichen Kompetenzen auch noch ein wenig psychologisch geschult ist, um in Streitfällen das gute Einvernehmen wieder herzustellen.

Mir geht es diesmal aber ganz anders. Ich möchte gerne zur Eigentümerversammlung gehen, kann aber nicht. Als ich gestern die Einladung erhalten habe, ist mir förmlich die Kinnlade heruntergefallen. Wird da doch für Freitag, 17.00 Uhr eingeladen… Möglicherweise handelt es sich “nur” um einen Schreibfehler, und sieben Uhr wurde mit siebzehn Uhr verwechselt. Das wäre für meine Teilnahme günstiger, würde aber auch nicht gerade für die Qualität und deren Sicherung seitens der Hausverwaltung sprechen. Und da die Versammlung der Nachbarhäuser (bei einer anderen Hausverwaltung) an einem Dienstag um 18.00 Uhr stattgefunden hat, scheint der frühe Freitagstermin durchaus realistisch.

Klar kann ich ein gewisses Verständnis dafür entwickeln, dass der Hausverwalter bei Zeiten mit der Versammlung fertig sein will. Er muss sich ja schließlich nicht nur mit unserer Eigentümergemeinschaft versammeln und hat auch noch einige Aufgaben im Nachgang zur Versammlung zu erledigen. Aber es sollte doch eigentlich in seinem Interesse liegen, dass die WEG so zahlreich wie möglich vertreten ist, oder? Denn wer die Versammlung miterleben darf, ist informiert und fragt über’s Jahr weniger nach. Wer persönlich abstimmt, steht hinter der Entscheidung und wird die Umsetzung unterstützen oder wenigstens mit tragen. Und manchmal gibt es ja auch Themen, die der Verwalter selbst bei regelmäßigen Besuchen der Anlage gar nicht mitbekommen kann. Für diese wäre eigentlich Platz in der Eigentümerversammlung.

Oder bin ich ein Einzelfall? Stehen alle anderen Eigentümer aus Altersgründen oder wegen “Reichtums” nicht mehr im Erwerbsleben? Oder sind die Berufstätigen so gut mit Gleitzeitkonten und flexiblen Arbeitszeiten gesegnet, dass Freitag nachmittag sowieso nichts mehr gearbeitet wird?
Nach dem, was man so mitkriegt, kann das eigentlich nicht so sein. Die Experten verkünden das Ende der gesicherten Jobs mit fester Arbeitszeit und propagieren vielmehr, dass sich jeder in Zukunft um mehrere berufliche Standbeine umschauen muss. Streng nach der Uhr den Griffel oder Hammer fallen zu lassen, scheint also passé zu sein. Auf der anderen Seite beklagen sich die Berufspendler über die hohen Treibstoffpreise. Wo der Geldbeutel nach dem Tanken immer leerer wird, muss doch auch das Zeitkontingent zusammenschrumpfen - mal ganz abgesehen von der Zeit, die man zusätzlich im Stau verbringt oder auf verspätete öffentliche Verkehrsmittel wartet. Denn um pünktlich zur Versammlung zu erscheinen, müsste man ja eigentlich noch einen Puffer für solche “Widerlichkeiten des Pendlerlebens” einkalkulieren. Wann muss man dann den Arbeitsplatz verlassen, wenn man unter den günstigsten Umständen eine Stunde Fahrzeit hat? Ich mag gar nicht nachrechnen….

Und selbst der Handel, Dienstleister und Ärzte haben offenbar verstanden, dass sie zumindest an einem Tag der Woche abends länger offen halten sollten, um den Berufstätigen entgegen zu kommen. Da kann ich also montags noch um 19.30 Uhr zum Zahnarzt gehen, werde donnerstags im Amt noch bis 18.00 Uhr bedient und bekomme auch kurz vor 20.00 Uhr noch ein paar Lebensmittel. Super, da nehme ich mir einen halben Tag frei, erscheine pünktlich zur Eigentümerversammlung und kann danach sogar noch Einkaufen gehen….;-)

Dummerweise darf ich mich bei der Eigentümerversammlung auch nur durch einen Verwandten in gerader Linie vertreten lassen. Und wenn die Verwandten dieser Kategorie dünn gesäht sind und weit weg wohnen? Dann bleibt mir als einzige Informationsquelle das dürftige Ergebnisprotokoll der Versammlung. Denn in den Versammlungen, an denen ich teilnehmen konnte, stellten die selbstnutzenden Eigentümer die absolute Minderheit dar. Da also nachher jemanden zur Versammlung zu befragen, war auch eher schwierig - ganz abgesehen von der Tatsache, dass ein solcher Bericht immer von der eigenen Meinung gefärbt wäre.
Wie ist es denn mit den immer weiter verbreiteten Partnerschaften? Es gibt doch sicher genügend Fälle, in denen die Wohnung von einem nicht verheirateten Paar bewohnt wird, aber nur einer der beiden Eigentümer ist. Und dann darf der andere Partner, der doch ganz nah am Geschehen ist, nicht als Vertreter zur Versammlung gehen? Irgendwie komisch, oder? Und was ist denn an so einer Eigentümerversammlung so geheim, dass ich nicht die Möglichkeit habe, eine beliebige Person meines Vertrauens als Vertreter zu entsenden? Es wird ja schon schwierig genug sein, jemanden zu finden, auf den alle genannten Einschränkungen nicht zutreffen…

Nun könnte man mir den Spruch “Einmal ist keinmal” entgegenhalten, demzufolge es doch einmal im Jahr möglich sein sollte, früher Feierabend zu machen. Bei unserer häuslichen Konstellation trifft dies allerdings nicht zu, da es bei uns zwei Verwaltungen und Versammlungen gibt: Eine für das Haus und eine für die Tiefgarage, die wir uns mit weiteren Häusern teilen, die sich eine andere Hausverwaltung gewählt haben - die mit Dienstag, 18.00 Uhr….

Ich jedenfalls kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier mit subtilen Mitteln die Demokratie auf’s Abstellgleis geschoben wird. Oder sehe ich das alles ganz falsch?


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