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	<title>Kommentare zu: Über uns</title>
	<link>http://www.software24.com/blog</link>
	<description></description>
	<pubDate>Fri, 21 Nov 2008 00:32:08 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Von: ema</title>
		<link>http://www.software24.com/blog/about/#comment-307</link>
		<author>ema</author>
		<pubDate>Tue, 10 Jun 2008 06:37:48 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.software24.com/blog/about/#comment-307</guid>
		<description>Dem Energiepass sind folgende Beiträge gewidmet:
http://www.software24.com/blog/fragen-zum-energieausweis-bzw-energiepass/
http://www.software24.com/blog/der-energieausweis-%e2%80%93-vorteil-oder-zusatzliche-burokratie/
Wenn Sie Wohnungseigentümer sind, wenden Sie sich am besten an Ihren Hausverwalter, denn das Thema Energiepass war sicher bereits Thema einer Eigentümerversammlung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Energiepass sind folgende Beiträge gewidmet:<br />
<a href="http://www.software24.com/blog/fragen-zum-energieausweis-bzw-energiepass/" rel="nofollow">http://www.software24.com/blog/fragen-zum-energieausweis-bzw-energiepass/</a><br />
<a href="http://www.software24.com/blog/der-energieausweis-%e2%80%93-vorteil-oder-zusatzliche-burokratie/" rel="nofollow">http://www.software24.com/blog/der-energieausweis-%e2%80%93-vorteil-oder-zusatzliche-burokratie/</a><br />
Wenn Sie Wohnungseigentümer sind, wenden Sie sich am besten an Ihren Hausverwalter, denn das Thema Energiepass war sicher bereits Thema einer Eigentümerversammlung.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Manhardt</title>
		<link>http://www.software24.com/blog/about/#comment-304</link>
		<author>Manhardt</author>
		<pubDate>Fri, 06 Jun 2008 16:37:00 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.software24.com/blog/about/#comment-304</guid>
		<description>Sehr geehrte Damen und Herren, 

zum Erstellen / Erarbeiten des Energieausweises "Verbrauchsausweis" habe ich eine Frage an Sie. 

Wie ist die Erarbeitung zum Energieausweis für Eigentümergemeinschaften gesetzlich geregelt ? 

Es kann nicht nur sein sondern es ist so, dass es Immobilien gibt, die mehrer  Eigentümer an Einheiten 
Wohnung und Gewerbe haben. 

Ist jedem Eigentümer für sein Eigentum ( Sondereigentum ) überlassen einen Energieausweis zu 
beauftragen ? 

Für eine Eigentümergemeinschaft wird meines Erachtens durch einen Verwalter / Verwaltervertrag das 
Gemeinschaftseigentum verwaltet ? 

Das Sondereigentum ( Wohnung , Geweberäume ) kann doch ein Eigentümer in der Verwaltung selbst 
vereinbaren; gleicher oder anderer Verwalter wie bei Eigentümergemeinschaft ? 

Freundliche Grüße/Best regards 

Siegfried Manhardt</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren, </p>
<p>zum Erstellen / Erarbeiten des Energieausweises &#8220;Verbrauchsausweis&#8221; habe ich eine Frage an Sie. </p>
<p>Wie ist die Erarbeitung zum Energieausweis für Eigentümergemeinschaften gesetzlich geregelt ? </p>
<p>Es kann nicht nur sein sondern es ist so, dass es Immobilien gibt, die mehrer  Eigentümer an Einheiten<br />
Wohnung und Gewerbe haben. </p>
<p>Ist jedem Eigentümer für sein Eigentum ( Sondereigentum ) überlassen einen Energieausweis zu<br />
beauftragen ? </p>
<p>Für eine Eigentümergemeinschaft wird meines Erachtens durch einen Verwalter / Verwaltervertrag das<br />
Gemeinschaftseigentum verwaltet ? </p>
<p>Das Sondereigentum ( Wohnung , Geweberäume ) kann doch ein Eigentümer in der Verwaltung selbst<br />
vereinbaren; gleicher oder anderer Verwalter wie bei Eigentümergemeinschaft ? </p>
<p>Freundliche Grüße/Best regards </p>
<p>Siegfried Manhardt</p>
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	</item>
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