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	<title>Kommentare zu: Änderungen in Win-CASA 7 aufgrund des neuen BFM-Schreibens zu § 35 a Haushaltsnahe Dienstleistungen</title>
	<link>http://www.software24.com/blog/anderungen-in-win-casa-7-aufgrund-des-neuen-bfm-schreibens-zu-%c2%a7-35-a-haushaltsnahe-dienstleistungen/</link>
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	<pubDate>Fri, 21 Nov 2008 01:24:57 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Von: Franz Grieshaber</title>
		<link>http://www.software24.com/blog/anderungen-in-win-casa-7-aufgrund-des-neuen-bfm-schreibens-zu-%c2%a7-35-a-haushaltsnahe-dienstleistungen/#comment-222</link>
		<author>Franz Grieshaber</author>
		<pubDate>Mon, 11 Feb 2008 14:54:41 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.software24.com/blog/anderungen-in-win-casa-7-aufgrund-des-neuen-bfm-schreibens-zu-%c2%a7-35-a-haushaltsnahe-dienstleistungen/#comment-222</guid>
		<description>hallo zusammen,

m.E. sollte man einzelne Konten (z.B. Hausmeister, Putzfrau) global z.B.
§ 35 Abs. 2 . S. 2 EStG zuordnen können. Es entfile dann die etwas aufwendige Einzelzuordnung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hallo zusammen,</p>
<p>m.E. sollte man einzelne Konten (z.B. Hausmeister, Putzfrau) global z.B.<br />
§ 35 Abs. 2 . S. 2 EStG zuordnen können. Es entfile dann die etwas aufwendige Einzelzuordnung.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: GRUHN IMMOBILIEN</title>
		<link>http://www.software24.com/blog/anderungen-in-win-casa-7-aufgrund-des-neuen-bfm-schreibens-zu-%c2%a7-35-a-haushaltsnahe-dienstleistungen/#comment-120</link>
		<author>GRUHN IMMOBILIEN</author>
		<pubDate>Mon, 14 Jan 2008 11:41:58 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.software24.com/blog/anderungen-in-win-casa-7-aufgrund-des-neuen-bfm-schreibens-zu-%c2%a7-35-a-haushaltsnahe-dienstleistungen/#comment-120</guid>
		<description>Ein selbstnutzender Eigentümer erhält jetzt 2 Bescheinigungen, eine mit den umlagefähigen und eine zweite mit den nicht umlagefähigen Kosten.

Es sollte doch so sein, dass zunächst in den Stammdaten noch einzugeben ist, ob die Wohnung vermietet ist.

Der Selbstnutzer sollte dann e i n e Aufstellung über die umlagefähigen und die nicht umlagefähigen Kosten erhalten.

Den vermietenden Eigentümer würde eine Aufstellung nur mit den umlagefähigen Kosten erstellt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein selbstnutzender Eigentümer erhält jetzt 2 Bescheinigungen, eine mit den umlagefähigen und eine zweite mit den nicht umlagefähigen Kosten.</p>
<p>Es sollte doch so sein, dass zunächst in den Stammdaten noch einzugeben ist, ob die Wohnung vermietet ist.</p>
<p>Der Selbstnutzer sollte dann e i n e Aufstellung über die umlagefähigen und die nicht umlagefähigen Kosten erhalten.</p>
<p>Den vermietenden Eigentümer würde eine Aufstellung nur mit den umlagefähigen Kosten erstellt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Andreas Witt</title>
		<link>http://www.software24.com/blog/anderungen-in-win-casa-7-aufgrund-des-neuen-bfm-schreibens-zu-%c2%a7-35-a-haushaltsnahe-dienstleistungen/#comment-73</link>
		<author>Andreas Witt</author>
		<pubDate>Thu, 06 Dec 2007 19:39:27 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.software24.com/blog/anderungen-in-win-casa-7-aufgrund-des-neuen-bfm-schreibens-zu-%c2%a7-35-a-haushaltsnahe-dienstleistungen/#comment-73</guid>
		<description>"...Unseres Wissens ist derzeit die Einbeziehung der Minijobs in den Paragraphen 35a EStG juristisch sauber nicht möglich. Es ist aber denkbar, dass die Minijobs eventuell in Zukunft auch in WEG’s begünstigt sein könnten."

In diesem Punkt kann ich Ihre Ansicht nicht teilen:

Eine klare Regelung hierzu ist im BMF-Schreiben v. 26.10.07 enthalten:
siehe Randziffer 8, 2. Satz: "Auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die durch Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter im Rahmen ihrer Vermietertätigkeit eingegangen werden, sind als haushaltsnahe Dienstleistungen zu berücksichtigen."

Der Ansatz ist also ganz normal unter der Rubrik §35 Abs.2 Satz 2 möglich.
Lediglich eine Eingruppierung unter §35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - also den Mini-Jobs im Sinne des §8a SGB IV - ist bei einer WEG nicht möglich, da dieser das hierzu zwingend vorgeschriebene Haushaltsscheckverfahren nicht zugänglich ist (siehe Randziffer 2 letzter Satz).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;&#8230;Unseres Wissens ist derzeit die Einbeziehung der Minijobs in den Paragraphen 35a EStG juristisch sauber nicht möglich. Es ist aber denkbar, dass die Minijobs eventuell in Zukunft auch in WEG’s begünstigt sein könnten.&#8221;</p>
<p>In diesem Punkt kann ich Ihre Ansicht nicht teilen:</p>
<p>Eine klare Regelung hierzu ist im BMF-Schreiben v. 26.10.07 enthalten:<br />
siehe Randziffer 8, 2. Satz: &#8220;Auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die durch Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter im Rahmen ihrer Vermietertätigkeit eingegangen werden, sind als haushaltsnahe Dienstleistungen zu berücksichtigen.&#8221;</p>
<p>Der Ansatz ist also ganz normal unter der Rubrik §35 Abs.2 Satz 2 möglich.<br />
Lediglich eine Eingruppierung unter §35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - also den Mini-Jobs im Sinne des §8a SGB IV - ist bei einer WEG nicht möglich, da dieser das hierzu zwingend vorgeschriebene Haushaltsscheckverfahren nicht zugänglich ist (siehe Randziffer 2 letzter Satz).</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Andreas Lohn</title>
		<link>http://www.software24.com/blog/anderungen-in-win-casa-7-aufgrund-des-neuen-bfm-schreibens-zu-%c2%a7-35-a-haushaltsnahe-dienstleistungen/#comment-64</link>
		<author>Andreas Lohn</author>
		<pubDate>Tue, 04 Dec 2007 21:58:04 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.software24.com/blog/anderungen-in-win-casa-7-aufgrund-des-neuen-bfm-schreibens-zu-%c2%a7-35-a-haushaltsnahe-dienstleistungen/#comment-64</guid>
		<description>Ich kann mich dem Kommentar von Herrn Köchyhinsichtlich des Begriffs "Bescheinigung" nur anschließen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kann mich dem Kommentar von Herrn Köchyhinsichtlich des Begriffs &#8220;Bescheinigung&#8221; nur anschließen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Andreas Köchy</title>
		<link>http://www.software24.com/blog/anderungen-in-win-casa-7-aufgrund-des-neuen-bfm-schreibens-zu-%c2%a7-35-a-haushaltsnahe-dienstleistungen/#comment-57</link>
		<author>Andreas Köchy</author>
		<pubDate>Fri, 30 Nov 2007 10:15:07 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.software24.com/blog/anderungen-in-win-casa-7-aufgrund-des-neuen-bfm-schreibens-zu-%c2%a7-35-a-haushaltsnahe-dienstleistungen/#comment-57</guid>
		<description>Schön das so schnell auf das Schreiben des BMF reagiert wurde. Würde trotzdem dringend empfehlen, den Begriff "Bescheingung" aus dem Wortschatz des Verwalters zu streichen und durch das Wort "Aufstellung" zu ersetzen. Zumindest in Sachen §35 a.
Desweiteren denke ich, dass eine "Einsortierung" von Kosten in diesem Zusammenhang ebenfalls für den Verwalter problematisch sein könnte. Aus meiner Sicht halte ich, gerade dem neuen Schreiben des BMF folgend, eine Aufstellung, ohne Zuordnung in Kostenarten, für ausreichend. Die Prüfungspflicht obliegt halt den jeweiligen Finanzämtern. Und eine lose "Aufstellung" kann auch keine Beratung im steuerrechtlichen Sinne sein, was ich in der bisherigen Form als Gefahr ansehe.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Schön das so schnell auf das Schreiben des BMF reagiert wurde. Würde trotzdem dringend empfehlen, den Begriff &#8220;Bescheingung&#8221; aus dem Wortschatz des Verwalters zu streichen und durch das Wort &#8220;Aufstellung&#8221; zu ersetzen. Zumindest in Sachen §35 a.<br />
Desweiteren denke ich, dass eine &#8220;Einsortierung&#8221; von Kosten in diesem Zusammenhang ebenfalls für den Verwalter problematisch sein könnte. Aus meiner Sicht halte ich, gerade dem neuen Schreiben des BMF folgend, eine Aufstellung, ohne Zuordnung in Kostenarten, für ausreichend. Die Prüfungspflicht obliegt halt den jeweiligen Finanzämtern. Und eine lose &#8220;Aufstellung&#8221; kann auch keine Beratung im steuerrechtlichen Sinne sein, was ich in der bisherigen Form als Gefahr ansehe.</p>
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