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	<title>Kommentare zu: Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung</title>
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		<title>Von: Schöllchen</title>
		<link>http://www.software24.com/blog/anfechtung-von-beschlussen-der-eigentumerversammlung/comment-page-1/#comment-74038</link>
		<dc:creator>Schöllchen</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Nov 2010 09:46:41 +0000</pubDate>
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		<description>1. Welcher &quot;Zustand&quot; des Protokolls zählt für das fristgerechte &quot;Vorlegen&quot; - das Vorlegen des Protokolls durch die Verwaltung oder das Protokoll mit/nach den Unterschriften ?
2. Wenn ein Beirat die Unterschrift unter ein Protokoll erst setzt, wenn ein formaler Fehler beseitigt ist (hier Inhalte, die nicht in der Sitzung besprochen wurden, sondern Mitteilungen der HV sind), das Protokoll vom 21.10. danach mit Unterschriften Anfang Januar des folgenden Jahres von der HV vorgelegt wird, wessen Versäumnis ist das dann ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>1. Welcher &#8220;Zustand&#8221; des Protokolls zählt für das fristgerechte &#8220;Vorlegen&#8221; &#8211; das Vorlegen des Protokolls durch die Verwaltung oder das Protokoll mit/nach den Unterschriften ?<br />
2. Wenn ein Beirat die Unterschrift unter ein Protokoll erst setzt, wenn ein formaler Fehler beseitigt ist (hier Inhalte, die nicht in der Sitzung besprochen wurden, sondern Mitteilungen der HV sind), das Protokoll vom 21.10. danach mit Unterschriften Anfang Januar des folgenden Jahres von der HV vorgelegt wird, wessen Versäumnis ist das dann ?</p>
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		<title>Von: Müller</title>
		<link>http://www.software24.com/blog/anfechtung-von-beschlussen-der-eigentumerversammlung/comment-page-1/#comment-54866</link>
		<dc:creator>Müller</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Apr 2010 16:23:43 +0000</pubDate>
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		<description>Ist der Beschluss der EV nichtg, wenn ein Insolvenzverwalter mit 55% der Stimmen teilnimmt, obwohl der Insolvenzverwalter nicht stimmberechtigt ist. 
Müller
Ich habe das schon einmal geschrieben, aber mit der falschen E-Maildresse.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ist der Beschluss der EV nichtg, wenn ein Insolvenzverwalter mit 55% der Stimmen teilnimmt, obwohl der Insolvenzverwalter nicht stimmberechtigt ist.<br />
Müller<br />
Ich habe das schon einmal geschrieben, aber mit der falschen E-Maildresse.</p>
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