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	<title>Kommentare zu: Gerichtsurteile zu Nebenkostenabrechnungen</title>
	<link>http://www.software24.com/blog/gerichtsurteile-zu-nebenkostenabrechnungen/</link>
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	<pubDate>Tue, 06 Jan 2009 11:22:29 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Heidenthal Karlheinz</title>
		<link>http://www.software24.com/blog/gerichtsurteile-zu-nebenkostenabrechnungen/#comment-228</link>
		<author>Heidenthal Karlheinz</author>
		<pubDate>Thu, 21 Feb 2008 11:37:11 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.software24.com/blog/gerichtsurteile-zu-nebenkostenabrechnungen/#comment-228</guid>
		<description>Betrifft: Kabelbetreiber als diktatorische Monopolisten.
Selbst unter WISO wurden die Kabelbetreiber angeprangert ob ihrer dubiosen Machenschaften. Unterstützung bekommen sie doch auch von den Mieter- und Grundbesitzervereinen. Laut Gesetz muss wohl eine sogenannte Grundversorgung im Kommunikations-, sprich Fernsehempfangsbereich gewährleistet werden. Die ist mittlerweile durch DVB-T fast überall gegeben. Dennoch pochen die Kabelanbieter auf ihr Monopol und wollen keinen aus einem Kabelvertrag entlassen. Selbst wenn der Mieter kein Fernsehgerät hat, soll er für eine Anschlussdose zahlen? Hier wird die Rechtsprechung doch erheblich malträtiert, was auch von WISO kritisiert wird. Die Kabelgebühr in der Nebenkostenabrechnung eines Miethauses zu verankern spricht nicht unbedingt für die Kabelbetreiber. Laut WISO laufen mehrere Beschwerden über solche und ähnliche Monopolausuferungen bereits über Brüssel. Nur leider kann das sehr lange dauern. Der Bürger wird hier regelrecht entmündigt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Betrifft: Kabelbetreiber als diktatorische Monopolisten.<br />
Selbst unter WISO wurden die Kabelbetreiber angeprangert ob ihrer dubiosen Machenschaften. Unterstützung bekommen sie doch auch von den Mieter- und Grundbesitzervereinen. Laut Gesetz muss wohl eine sogenannte Grundversorgung im Kommunikations-, sprich Fernsehempfangsbereich gewährleistet werden. Die ist mittlerweile durch DVB-T fast überall gegeben. Dennoch pochen die Kabelanbieter auf ihr Monopol und wollen keinen aus einem Kabelvertrag entlassen. Selbst wenn der Mieter kein Fernsehgerät hat, soll er für eine Anschlussdose zahlen? Hier wird die Rechtsprechung doch erheblich malträtiert, was auch von WISO kritisiert wird. Die Kabelgebühr in der Nebenkostenabrechnung eines Miethauses zu verankern spricht nicht unbedingt für die Kabelbetreiber. Laut WISO laufen mehrere Beschwerden über solche und ähnliche Monopolausuferungen bereits über Brüssel. Nur leider kann das sehr lange dauern. Der Bürger wird hier regelrecht entmündigt.</p>
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