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Kündigung wegen Rauchens in der Wohnung !

Den Ausgang des Gerichtsverfahrens hatte sich der Mieter mit Sicherheit anders vorgestellt, so wohnte er doch bereits seit 40 Jahren in seiner Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus.
Die Vermieterin hatte ihm wegen unzureichenden Lüftungsmaßnahmen und dem damit verbundenen Zigarettengestank im Treppenhaus gekündigt.
Dabei spielte es keine Rolle, dass der Mieter bereits 40 Jahre in der Wohnung lebte und seit jeher seinen Rauchgewohnheiten nachgekommen war.
Der Zigarettenqualm zog durch die Haustür ins Treppenhaus und wurde somit zu einem unzumutbaren Zustand für die Mitbewohner des Hauses.
Offensichtlich hatte der Kettenraucher seine Lüftungsgewohnheiten seit einem Jahr drastisch eingeschränkt sodass der Rauch andere Wege nach draußen suchte.
Nach diversen Beschwerden der Mitbewohner wurde der Mieter daraufhin von der Vermieterin mehrmals abgemahnt, jedoch ohne Erfolg.
Daraufhin folgte die Kündigung.
Ein Mieter hat zwar grundsätzlich das Recht in seiner Wohnung zu rauchen, allerdings dürften die übrigen Bewohner im Haus dadurch nicht gestört werden. Hier ginge es primär auch um die gesundheitlichen Probleme welche durch das passive Inhalieren des Rauches ausgelöst werden können, so der vorsitzende Richter des Amtsgerichts Düsseldorf.
Der Mieter kann gegen das Urteil des Amtsgerichts Revision einreichen.
(AG Düsseldorf, Urteil v. 31.7.2013, 24 C 1355/13)

0 Kommentare

  1. Susan

    Meiner Meinung nach ein richtiges Urteil. Wenn man Rücksicht auf die Mitmenschen nimmt kann sich auch keine Beschweren und gerade wenn in der Wohnung geraucht wird halte ich es für sehr wichtig das ausreichend gelüftet wird.

  2. Susan

    Meiner Meinung nach ein richtiges Urteil. Wenn man Rücksicht auf die Mitmenschen nimmt kann sich auch keine Beschweren und gerade wenn in der Wohnung geraucht wird halte ich es für sehr wichtig das ausreichend gelüftet wird.

  3. Hausverwaltung Essen

    Die endgültige Entscheidung wird jetzt vom BHG verkündet.
    M. W. noch diesen Monat.

  4. Hausverwaltung Essen

    Die endgültige Entscheidung wird jetzt vom BHG verkündet.
    M. W. noch diesen Monat.

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