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Mietminderung auf Warmmiete und deren Handhabung in Win-CASA

Ergänzend zu unserem Blog-Beitrag vom Februar 2016 möchten wir das Thema Mietminderung und deren Handhabung nochmals aufgreifen, da hierzu immer wieder Fragen auftauchen.
Seit der Win-CASA-Version 2018 gibt es nun die Möglichkeit, bei einer Mietminderung zu entscheiden, ob man die Warmmiete um einen Betrag in EUR oder einen Prozentsatz mindern möchte. Hierfür klicken Sie im Menüpunkt BUCHHALTUNG den Schalter “Sollstellungen buchen“ an und geben dann unten links das gewünschte Buchungsdatum ein. Im Anschluss klicken Sie die gewünschte Sollstellung doppelt an und setzen rechts bei Mietminderung den Haken.

Direkt darunter können Sie nun entscheiden, ob Sie einen Betrag oder einen Prozentwert eingeben, der dann für die Mietminderungs-Buchung verwendet wird. Abschließend bestätigen Sie dies mit dem Schalter “BUCHEN“:

Tipp: Sie können im Feld “Prozent“ alternativ auch selbst per Tastatur einen Wert eingeben (z.B. 33 %), falls dies notwendig ist.
Der Rest, in unserem Beispiel die 67 % der Soll-Warmmiete, würde dann ganz regulär als Miet-Eingang auf dem Girokonto gebucht werden.
Nachdem Sie die Mietminderung gebucht haben, lässt sich im „Einzelkontoauszug“ (finden Sie in Win-CASA im Listen-Bereich) die Buchung bzw. Mietminderung jederzeit nachvollziehen.

Wichtiger Hinweis:
Laut einem BGH-Urteil muss die Mietminderung auf die Warmmiete gebucht werden.
Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass auch die Betriebskosten- und Heizkosten-Vorauszahlungen gemindert werden. In der Nebenkosten-Abrechnung wird dann auch nur die verminderte Vorauszahlung ausgewiesen.
Das Problem hierbei ist, dass der Mieter die  Mietminderung dann trotzdem über die Nachzahlung  bezahlen müsste.
Der Benutzer muss deshalb im Kontenrahmen (finden Sie im Menüpunkt VERWALTUNG, Unterreiter “KONTEN“) je ein Ausgabekonto „Mietminderung BK“ (umlagefähig auf Betriebskosten mit Festbetragsschlüssel) und „Mietminderung HK“ (umlagefähig auf Heizkosten mit Festbetragsschlüssel) anlegen und nach dem Buchen einer Sollstellung mit Mietminderung anschließend auch die BK- und HK-Minderung als Festbetrag in den Wohnungs-Stammdaten des betreffenden Mieters unter “Anteile & Zähler“ mit „Minus-Vorzeichen“ eingeben. Danach ist die Nebenkostenabrechnung wieder korrekt.

Wohnungs-Stammdaten


Beispiel einer Abrechnung ohne Mietminderung:

Kosten: 1000 EUR
—————————————
BK-Vorauszahlung:  800 EUR
HK-Vorauszahlung: 200 EUR
—————————————
Guthaben/Nachzahlung: 0 EUR

Beispiel einer Abrechnung mit Mietminderung von 100 EUR auf die BK und 50 EUR auf HK:
Kosten: 1000 EUR
Mietminderung BK: -100 EUR
Mietminderung HK: -50 EUR
————————————–
BK-Vorauszahlung:  700 EUR
HK-Vorauszahlung: 150 EUR
————————————–
Guthaben/Nachzahlung: 0 EUR

Abschließend finden Sie hier einen Link auf die Internet-Seite Mietminderung.org, wo das Thema “Mietminderung von Kaltmiete oder Warmmiete?“ nochmals ausführlich behandelt wird:
https://www.mietminderung.org/mietminderung-von-kaltmiete-oder-warmmiete/

0 Kommentare

  1. Hartmann

    Ich habe hierzu eine Frage: infolge eines Brandes im Garten wurde die Wohnqualität gemindert. Die Warmmiete betrug 980 EUR, bezahlt hat der Mieter nach Minderung EUR 410. D.h. EUR 570 wurden gemindert. Nun habe ich von der Versicherung die Mietminderung erstattet bekommen. Wie verbuche ich das sauber? Besten Dank für Eure Hilfe.

    • Otto Holzmayer

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      In Ihrem speziellen Fall sollte keine Mietminderung gebucht werden, da Sie das Geld (570,00 EUR), wenn auch später, bekommen haben. Folglich muss die Sollstellung wie gewohnt in der Maske „Sollstellungen buchen“ gebucht werden, so dass das Mieterkonto anschließend ausgeglichen ist.

      Ihr Software24.com-Team

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