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Neufassung der Verwalterverträge von Professor Dr. Wolf-Rüdiger Bub

Durch die Reform des WEG und die dort eingearbeitete Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft wurde eine Neufassung der Verwalterverträge nötig.
Verfasser ist der Münchner Rechtsanwalt Prof .Dr. Wolf-Rüdiger Bub, er gilt als Spezialist im Immobilienrecht und machte sich zudem einen Namen als Theoretiker und Praktiker innerhalb des gesamten Miet- und Wohneigentumsrechts. Dieses Jahr  wurde er mit dem Immo Star für sein Lebenswerk vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter geehrt.

Vor allem im Paragraf 27, der Pflichten, Rechte und Aufgaben des Verwalters nennt, sind einige Regelungen geändert worden. Diese Neuregelungen sind nun in dem neuen rechtssicheren Verwaltervertrag mit einem umfangreichen Leistungsverzeichnis aufgenommen worden.
Steffen Haase, DDIV-Vize-Präsident, rät jeden Verwalter den neuen Verwaltervertrag zu nutzen, nur so ist er auf der rechtssicheren Seite.
Für Mitgliedsunternehmen der verschiedenen DDIV-Landesverbände wird der Vertrag kostenfrei angeboten und steht auf der Homepage des DDIV www.ddiv.de zur Verfügung.
Nichtmitglieder bezahlen dafür 59,- Euro.
Quelle: OVB
Link für den Vertrag zum Download: Verwaltervertrag

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