Beschlusssammlung laut Gesetz der Bundesregierung WEG §24/7
Der Gesetzgeber fordert die Erstellung und Pflege einer Beschlusssammlung für WEG-Verwalter. Win-CASA 7 wurde um einen neuen Programmteil "Beschlusssammlung" erweitert. Alle Win-CASA 7 Kunden erhalten diese Programmerweiterung mit der Service-Datei, die im Download-Bereich heruntergeladen werden kann.
Grundlage der Programmerweiterung ist das Gesetz der Bundesregierung (WEG §24 / 7)
Es ist eine Beschlusssammlung zu führen. Die Beschlusssammlung enthält den Wortlaut:
Es ist eine Beschlusssammlung zu führen. Die Beschlusssammlung enthält den Wortlaut:
- der in der Versammlung der Wohnungseigentümer verkündeten Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Versammlung,
- der schriftlichen Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Verkündung und
- der Urteilsformeln der gerichtlichen Entscheidungen in einem Rechtsstreit gemäß §43 mit Angabe ihres Datums, des Gerichts und der Parteien, soweit diese Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen nach dem (einsetzen: Datum des ersten Tages des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats) ergangen sind. Die Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen sind fortlaufend einzutragen und zu nummerieren. Sind sie angefochten oder aufgehoben worden, so ist dies anzumerken. Im Falle einer Aufhebung kann von einer Anmerkung abgesehen und die Eintragung gelöscht werden. Eine Eintragung kann auch gelöscht werden, wenn sie aus einem anderen Grund für die Wohnungseigentümer keine Bedeutung mehr hat. Die Eintragungen,Vermerke und Löschungen gemäß den Sätzen 3 bis 6 sind unverzüglich zu erledigen und mit Datum zu versehen. Einem Wohnungseigentümer oder einem Dritten, den ein Wohnungseigentümer ermächtigt hat, ist auf sein Verlangen Einsicht in die Beschluss-Sammlung zu geben.
Kategorie: General
Datum: 04/25/07
