Selbst wenn Sie zur Ihrer Absicherung vom Mieter eine Kaution erhalten, kann das Mietausfallwagnis nur angesetzt werden, wenn es sich um preisgebundenen Wohnraum handelt (§ 25 a NMV).
Selbst wenn Sie zur Ihrer Absicherung vom Mieter eine Kaution erhalten, kann das Mietausfallwagnis nur angesetzt werden, wenn es sich um preisgebundenen Wohnraum handelt (§ 25 a NMV).
