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Hausgeld - Hausgeldabrechnung
Unter dem Begriff Hausgeld versteht man die im voraus geleisteten Zahlungen von Wohnungseigentümer (Inhaber einer Eigentumswohnung), die aufgrund eines, von den Eigentümern genehmigten Wirtschaftsplanes, an den Hausverwalter zu entrichten sind. Man spricht in diesem Zusammenhang teilweise auch vom sog. Wohngeld. Dabei erfolgt die Abrechnung dieser Zahlungen einmal im Jahr durch die sog. Hausgeldabrechnung
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Mehr Infos über den Funktionsumfang und die Besonderheiten unserer Software für die Hausgeldabrechnung erhalten Sie unter nachfolgende Links:
- Win-CASA Miet - für die Mietverwaltung
- Win-CASA WEG - für die WEG-Verwaltung
- Win-CASA PRO - für die gemischte Verwaltung
Hintergrundinfos:
Im jährlich vom Verwalter zu erstellenden Wirtschaftsplan müssen sowohl die einzelnen Kostenarten, Einzelwirtschaftspläne zu jeder Wohnung, die zugrunde gelegte Verteilungsschlüssel und die monatliche Höhe des Hausgeldes vermerkt werden. Dieser Wirtschaftsplan bildet die Basis für die Hausgeldzahlungen. Zu beachten ist hierbei, dass das Hausgeld gesamtschuldnerisch angelegt ist. Dies bedeutet, dass bei einem Zahlungsausfall eines Wohnungseigentümers, die anderen Eigentümer für diesen Ausfall anteilsmäßig gemeinsam aufkommen müssen.
Der Verteilungsschlüssel als Berechnungsgrundlage für das Hausgeld ist der sog. Miteigentumsanteil. Da dies jedoch zu einer unausgewogenen Verteilung der Kosten auf die jeweiligen Eigentümer führen kann, wird in einer Teilungserklärung meist ein abweichender Verteilungsschlüssel definiert.
Mögliche Verteilungsschlüssel sind hierbei:
- Verbrauch (bei Kosten, die nach Verbrauch erfasst und abgerechnet werden können)
- Wohnungsanzahl (z.B. Verwaltungskosten)
- Miteigentumsanteil oder die Wohn- bzw. Nutzfläche (restliche Kostenarten)
Grundsätzlich bestehen hier relativ weitreichenden Gestaltugsmöglichkeiten, mit denen auf die jeweils individuellen Gegebenheiten bestmöglich eingegangen werden kann.
Der Wirtschaftsplan und das damit gezahlte Hausgeld wird durch die Jahresabrechnung – die sog. Hausgeldabrechnung überprüft. Überzahlungen werden dabei zurückgezahlt wohingegen Fehlbeträge nachberechnet werden.



