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Bescheinigung nach §35a EStG haushaltsnahe Dienstleistung

Die kostenlose Programmerweiterung für alle Win-CASA Vollversions-Kunden ab Version 7 ist im Download-Bereich als Service-Datei verfügbar. Für Interessenten ist die Erweiterung in der 30-Tage Testversion enthalten.

Für den einzelnen Wohnungseigentümer/Bewohner kommt eine Steuerermäßigung in Betracht, wenn der Anteil der steuerbegünstigten Kosten (Arbeits- und Fahrtkosten)  entweder in der Jahresabrechnung oder in einer sepparaten Bescheinigung ausgewiesen werden.

Im Fenster Buchen gibt es einen neuen Schalter "§35a", der aktiviert wird, sobald ein Ausgabekonto ausgewählt ist. Klickt man darauf, können die auf der Rechnung ausgewiesenen Anteile  lt. § 35 a eingegeben werden:

Die Bescheinigung wird im Register Abrechnungen - Punkt 8 aufgerufen. Vor dem Ausdruck können die Anteile kontrolliert werden. Das Kontroll-Fenster beinhaltet auch einen Schalter "Buchungsjournal drucken", mit dem ein Buchungsjournal der Buchungen, die Anteile lt. §35a enthalten, ausgedruckt werden kann. Einen Beispielausdruck der Bescheinigung sehen Sie hier.

Der Verwalter ist somit in der Lage, die Anteile lt. §35a je nach Verwaltungsart entweder für Bewohner, Eigentümer oder beide auszuweisen.
Eine ausführlichere Beschreibung zum Ausweis der Anteile lt. §35a finden Sie in dem jeweiligen Fenster über die Hilfe-Taste oder Funktionstaste F1.

Aktuelle Hinweise zur Bescheinigung finden Sie hier.