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Mieterwechsel - Bewohnerwechsel
Kommt es während einer Abrechnungsperiode im Rahmen einer zentral beheizten Wohnung zu einem Mieterwechsel, so müssen die verbrauchsabhängigen Heizkosten anteilig verrechnet werden. Dies bedeutet dass bei einem unterjährigen Mieterwechsel die Heizkosten den bisherigen Mieter bis zum Auszugszeitpunkt angerechnet werden. Danach werden die Kosten auf den Nachmieter umgelegt.
Mit unserer Hausverwaltungssoftware Win-CASA erledigen Sie Mieterwechsel bzw. Bewohnerwechsel mit wenigen Mausklicks - ganz automatisch. Win-CASA kann 30 Tage unverbindlich und kostenlos getestet werden.
Mehr Infos über den Funktionsumfang und die Besonderheiten unserer Software für die professionelle Hausverwaltung erhalten Sie unter nachfolgende Links:
- Win-CASA Miet - für die Mietverwaltung
- Win-CASA WEG - für die WEG-Verwaltung
- Win-CASA PRO - für die gemischte Verwaltung
Hintergrundinfos:
In der Praxis wird dies meist durch eine sog. Zwischenablesung erledigt. Diese Zwischenablesung dient der Aufteilung der verbrauchsabhängigen Kosten. Der Kostenanteil der nach einem festen Berechnungsschema umgelegt werden muss, wird zeitanteilig oder nach der sog. „Gradtagszahlentabelle“ zwischen Vor- und Nachmieter aufgeteilt. So darf man im übrigen auch im Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofes handelt es sich bei Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, nicht um Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten, die wiederum vom Vermieter getragen werden müssen. Ausnahme: Im Mietvertrag wurde eine abeweichende Regelung getroffen. (BGH, Urteil vom 14. 11. 2007, Az. VIII ZR 19/07).
Bei einem Mieterwechsel müssen alle erforderlichen Daten für die Betriebskostenabrechnung rechtzeitig zusammengestellt werden. Bei einem Mieterwechsel im Jahre 2007 muss die Betriebskostenabrechnung daher bis spätestens zum 31.12.2008 als formell ordnungsgemäße Abrechnung Ihrem ehemaligen Mieter vorgelegt werden. Aus diesem Grund ist es natürlich auch wichtig, dass der rechtzeitigen Zugang der Betriebskostenabrechnung bewiesen werden kann. Um als Vermieter nicht in Beweisnot zu geraten, empfiehlt es sich daher, diese abschließende Betriebskostenabrechnung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.





