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Umlageausfallwagnis

Unter dem Umlageausfallwagnis versteht man einen Zuschlag in Höhe von max. 2% auf die im jeweiligen Zeitraum für den jeweiligen Mieter anfallenden Betriebskosten. Durch das Umlageausfallwagnis soll das Wagnis einer Einnahmenminderung durch uneinbringliche oder aufgrund von Leerständen nicht umlegbare Betriebskosten sowie uneinbringliche Kosten für eine Rechtsverfolgung abgedeckt werden.

Selbst wenn Sie zur Ihrer Absicherung vom Mieter eine Kaution erhalten, kann das Mietausfallwagnis nur angesetzt werden, wenn es sich um preisgebundenen Wohnraum handelt (§ 25 a NMV).