14.04.10 - Anforderungen lt. BGH Urteil in Win-CASA 2009 umgesetzt
Neue Version ab sofort für alle Win-CASA 2009 Kunden verfügbar
Der Leitsatz dazu lautet:
"Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben."
Nach zahlreichen Überstunden unserer Programmierabteilung in den letzten 14 Tagen wurden die Anforderungen in Win-CASA 2009 umgesetzt.
Geändert wurde die:
- WEG-Abrechnung (Hausgeldbrechnung)
- Rücklagenabrechnung (Einzel- und Gesamtabrechnung)
- Wirtschaftsplan (Einzel- und Gesamtwirtschaftsplan)
- WEG-Sammellliste
- Abstimmung Rücklagen/Vermögem
Alle Kunden von Win-CASA 2009 können die neue Version hier kostenlos herunterladen.
Kunden einer früheren Win-CASA Version 4 bis 7 können hier zu ermäßigten Updatepreisen auf die aktuelle Version 2009 updaten.
Eine genaue Beschreibung der Anforderungen und deren Umsetzung lesen Sie hier.

