Beschlusssammlung WEG-Gesetz §24/7

Laut dem Gesetz der Bundesregierung (WEG §24 / 7) sind Verwalter verpflichtet, eine Beschlusssammlung zu führen. Diese beinhaltet folgende Daten:
  1. Die in der Versammlung der Wohnungseigentümer verkündeten Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Versammlung
  2. Die schriftlichen Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Verkündung 
  3. Die Urteilsformeln der gerichtlichen Entscheidungen in einem Rechtsstreit gemäß §43 mit Angabe ihres Datums, des Gerichts und der Parteien, soweit diese Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen nach dem (Datum des ersten Tages des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats) ergangen sind.
Die Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen müssen fortlaufend eingetragen und zu nummeriert werden. Falls diese angefochten oder aufgehoben worden sind, so ist dies anzumerken. Im Falle einer Aufhebung kann von einer Anmerkung abgesehen und die Eintragung gelöscht werden. Eine Eintragung kann auch gelöscht werden, wenn sie aus einem anderen Grund für die Wohnungseigentümer keine Bedeutung mehr hat. Die Eintragungen, Vermerke und Löschungen gemäß den Sätzen 3 bis 6 sind unverzüglich zu erledigen und mit Datum zu versehen.

Einem Wohnungseigentümer oder einem Dritten, den ein Wohnungseigentümer ermächtigt hat, ist auf sein Verlangen Einsicht in die Beschlusssammlung zu geben.

Die Hausverwaltungssoftware Win-CASA 7 ist um einen Programmteil erweitert worden, der diese gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ein Export der Beschlusssammlung in das PDF-Format ist möglich. Der Verwalter kann dem Wohnungseigentümers die PDF-Datei z.B. kostensparend und schnell per EMail zustellen.

Alle Win-CASA 7 Kunden erhalten diese Programmerweiterung kostenlos. Im Download-Bereich von Win-CASA die aktuellste Service-Datei Win-CASA 7 herunterladen und istallieren.

Kunden von früheren Versionen Win-CASA 4 bis 6 bitte auf Win-CASA 7 updaten.

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