Im Wirtschaftsplan werden nur Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sowie gemeinschaftlich abgerechnete Kosten berücksicht (z.B. Wasser und Müll). Es werden alle Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschafjahr, einschließlich der Zuführung zu Instandhaltungsrücklagen aufgeführt wobei nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Betriebskosten unterschieden wird. Kosten im Zusammenhang mit Sondereigentum sowie die Grundsteuer sind nicht Bestandteil des Wirtschaftsplans.
Ein Wirtschaftsplan enthält typischerweise nachfolgende, umlagefähige Positionen die mit dem jeweiligen Verteilungsschlüssel gekennzeichent sind müssen. Zusätzlich müssen die auf den einzelnen Mieter entfallenden Kosten ersichtlich sein:
- Wasser- Abwasserkosten
- Stromkosten für gemeinschaftliche Beleuchtung
- Straßenreinigung
- Müllbeseitigung
- Gartenpflege
- Hausmeister
- Winterdienst
- Hausreinigung
- Schornsteinreinigung
- Hausversicherung
- Kosten für gemeinschaftlichen TV-Empfang
- Kosten für gemeinschaftliche Waschküche
- Heizkosten bei gemeinschaftlicher Heizungsanlage
- Hausmeister (bei Instandhaltungen oder Reparaturen)
- Verwalterentgelt
- Instandhaltungsrücklagen
