Wirtschaftsplan

Unter dem Wirtschaftsplan versteht man eine Aufstellung aller zu erwartenden bzw. geplanten Einnahmen und Ausgaben innerhalb einer Wohungseigentümergemeinschaft (WEG). Genaue Regelungen hierzu werden in §28 des Wohungseigentumsgesetzes geregelt. Auf der Grundlage des Wirtschafsplans werden die Beitragszahlungen der Wohnungseigentümer festgelegt.

Im Wirtschaftsplan werden nur Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sowie gemeinschaftlich abgerechnete Kosten berücksicht (z.B. Wasser und Müll). Es werden alle Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschafjahr, einschließlich der Zuführung zu Instandhaltungsrücklagen aufgeführt wobei nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Betriebskosten unterschieden wird. Kosten im Zusammenhang mit Sondereigentum sowie die Grundsteuer sind nicht Bestandteil des Wirtschaftsplans.

Ein Wirtschaftsplan enthält typischerweise nachfolgende, umlagefähige Positionen die mit dem jeweiligen Verteilungsschlüssel gekennzeichent sind müssen. Zusätzlich müssen die auf den einzelnen Mieter entfallenden Kosten ersichtlich sein:
  • Wasser- Abwasserkosten
  • Stromkosten für gemeinschaftliche Beleuchtung
  • Straßenreinigung
  • Müllbeseitigung
  • Gartenpflege
  • Hausmeister
  • Winterdienst
  • Hausreinigung
  • Schornsteinreinigung
  • Hausversicherung
  • Kosten für gemeinschaftlichen TV-Empfang
  • Kosten für gemeinschaftliche Waschküche
  • Heizkosten bei gemeinschaftlicher Heizungsanlage
Zu den nicht umlagefähigen Kosten im Wirtschaftsplan zählen:
  • Hausmeister (bei Instandhaltungen oder Reparaturen)
  • Verwalterentgelt
  • Instandhaltungsrücklagen
Der Wirtschaftsplan wird den Wohnungseigentümern in aller Regel durch den Hausverwalter vorgelegt. Im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung erfolgt dann ein mehrheitlicher Beschluss für das jeweilige Kalenderjahr. Die Berechnung der monatlichen Vorauszahlungen der Miteigentümer - auch Hausgeld oder Wohngeld genannt - erfolgt auf Basis des abgesegneten Wirtschaftsplans.