Stammdaten Verträge
Hier werden alle wichtigen Daten des Sondereigentumsverwaltungs-Vertrags mit dem Eigentümer einer Wohneinheit erfasst. Folgende Unterpunkte stehen zur Verfügung:
Mietgutschrift
Hier stellen Sie ein, wie die Mietgutschrift des Mieters in der monatlichen Verarbeitung (bzw. der automatischen Sollstellung des SEV-Vertrags) berechnet wird. Vier Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Ist-Miete (bezahlte Miete)
- Soll-Miete (sollgestellte Miete)
- Festbetrag
- keine Verarbeitung
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zur Miete z.B. auch die Garage in der Mietgutschrift zu berücksichtigen. Anhand dieser Einstellung wird die Mietgutschrift in der monatlichen automatischen Sollstellung der SEV-Verträge berechnet und gebucht.
Verwaltervergütung
Mit den Angaben in diesem Register kann die Verwaltervergütung bei der monatlichen automatischen Sollstellung der SEV-Verträge automatisch berechnet werden. Drei Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Prozent der Ist-Miete (bezahlte Miete)
- Prozent der Soll-Miete (sollgestellte Miete)
- Festbetrag
Auch hier können Sie zusätzliche Zahlungsarten berücksichtigen, wie z.B. auch die Garage. Die Berechnung der Verwaltervergütung bei Leerstand wird ebenfalls berücksichtigt.
Hausgeld
Sollsaldo des Eigentümers in der WEG (Win-CASA PRO). Wenn der Sondereigentumsverwalter auch der WEG-Verwalter ist (Win-CASA PRO = Miet-& WEG Verwaltung) ist diese Einstellung auszuwählen. In den Stammdaten der Wohnung ist sowohl der Mieter mit seinen Mietzahlungen als auch der Eigentümer mit der vereinbarten Hausgeldzahlung hinterlegt. Im Register Buchhaltung - Automatische Sollstellung wird der Mieter und der Eigentümer sollgestellt. Bei der automatischen Sollstellung des SEV-Vertrags wird der Sollsaldo des Hausgeldes aus den Sollstellungen des Eigentümers in der WEG-Verwaltung berechnet. Bei einer reinen Mietverwaltung wird bei der Berechnung des Hausgelds ein Festbetrag eingegeben.
Sonderrücklage
Als Berechnung der Sonderrücklage stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Sonderrücklage in % der Mietgutschrift
- Sonderrücklage Festbetrag (mtl.)
- Keine Sonderrücklage bilden
Die Sonderrücklage wird mit dem Eigentümer vereinbart Daraus kann der SEV Verwalter kleinere Reparaturrechnungen für die Wohnung bezahlen.
Bankverbindungen
Unter den Vertragsdaten werden die Bankverbindungen der SEV angezeigt.
- Eigentümer Bankkonto (auf dieses Konto wird der Mietüberschuß überwiesen).
- Verwalter Bankkonto (auf dieses Konto fließt die Verwaltergebühr)
- WEG Bankkonto (Empfänger des Hausgelds)
- SEV Bankkonto (Zahlungen des Mieters und alle Zahlungen im Zusammenhang mit der SEV)
Das WEG Bankkonto und das SEV Bankkonto kann direkt in Win-CASA im Register Listen - Übersicht Bankkonto aufgerufen werden.





