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Wichtige Änderungen in der neuen Heizkostenverordnung und die Umsetzung in Win-CASA

Die neue Heizkostenverordnung tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft und gilt fĂ¼r alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2009 beginnen.
In diesem Beitrag wollen wir zuerst einen Blick auf die wichtigsten Änderungen werfen und danach die Auswirkungen dieser Änderungen auf die interne Heizkostenabrechnung der Hausverwaltungssoftware Win-CASA erläutern.

Wichtige Änderungen in der neuen Heizkostenverordnung:
1.    Ă„nderung bzw. Einschränkung der Wahlfreiheit des VerteilerschlĂ¼ssels fĂ¼r Heizkosten je nach Gebäudeart
Der VerteilerschlĂ¼ssel legt den Anteil der Grundkosten und der Verbrauchskosten fest. Bislang bestand eine Wahlfreiheit des VerteilerschlĂ¼ssels. Heizkosten konnten  mindestens zu 50 % und höchstens zu 70 % nach dem Wärmeverbrauch des Nutzers verteilt werden. Nach § 7 Abs. 1 HeizKV wird diese Wahlfreiheit nun eingeschränkt.
Die Verteilung der Heizkosten muss nach dem VerteilerschlĂ¼ssel 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauchskosten vorgenommen werden, wenn:
•    das Gebäude nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 erfĂ¼llt
•    mit Ă–l- oder Gasheizung versorgt wird und freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung Ă¼berwiegend gedämmt sind
Liegen diese Bedingungen nicht vor, besteht weiterhin die Wahlfreiheit fĂ¼r den VerteilerschlĂ¼ssel innerhalb der zulässigen Grenzen (mindestens zu 50 % und höchstens zu 70 % nach dem Wärmeverbrauch des Nutzers). Ob die Heizanlage diese Bedingungen erfĂ¼llt, sollte ein Heizungsfachmann klären.
Der feste VerteilerschlĂ¼ssel (30 % Grundkosten und 70 % Verbrauchskosten) wird also in vielen Fällen verpflichtend. Wird trotz dieser Verpflichtung nach einem anderen VerteilerschlĂ¼ssel abgerechnet, ist die Heizkostenabrechnung durch den Mieter angreifbar. Zu beachten ist auch, dass der neue VerteilerschlĂ¼ssel angewendet werden muss, auch wenn im Mietvertrag ein abweichender VerteilerschlĂ¼ssel steht. Die Ă„nderung muss dem Mieter vor Beginn des neuen Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Sollte sich der VerteilerschlĂ¼ssel aufgrund der neuen Regelung in einer WEG ändern, kann der Verwalter in der EigentĂ¼merversammlung einen Tagesordnungspunkt (TOP) ansetzen und die EigentĂ¼mer können die Ă„nderung des VerteilerschlĂ¼ssels  mit Mehrheitsbeschluss vornehmen.
2.    Ă„nderung des VerteilerschlĂ¼ssels
Wenn nicht ein fester VerteilerschlĂ¼ssel  von 70% Verbrauchskosten und 30 % Grundkosten verpflichtend ist (siehe 1.)  kann kĂ¼nftig gemĂ¤ĂŸ § 6 Abs. 4 HeizKV der VerteilerschlĂ¼ssel (sowohl fĂ¼r Heiz- als auch Warmwasserkosten) vor jedem Abrechnungszeitraum neu festgelegt werden, wenn ein sachgerechter Grund vorliegt. Ein sachgerechter Grund ist gegeben, wenn die unterschiedlichen Interessen der Betroffenen nicht in einem angemessenen Ausgleich gebracht werden können, weil einzelne Nutzer Ă¼bervorteilt oder ohne sachlichen Grund benachteiligt werden.
Die Ă„nderung des VerteilerschlĂ¼ssel innerhalb der zulässigen Grenzen (mindestens zu 50 % und höchstens zu 70 % nach dem Wärmeverbrauch des Nutzers) ist den Mietern vor Beginn des neuen Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
3.    Ermittlung des Energieverbrauchs fĂ¼r Warmwasser
Nach dem 31. Dezember 2013 muss bei verbundenen Heizungsanlagen (Heizanlagen, die gleichzeitig Heizwärme und Warmwasser herstellen) der Energieanteil mit Hilfe eines Wärmezählers erfasst werden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Einbau von Wärmezählern Pflicht.  Eine Pflichbefreiung gilt nur in Sonderfällen (wenn der Einbau aus baulichen oder technischen GrĂ¼nden unverhältnismĂ¤ĂŸig hohe Kosten verursacht). Viele Heizanlagen haben noch keine Wärmezähler fĂ¼r die Erfassung der Warmwasserkosten.  Das bedeutet fĂ¼r diese Liegenschaften, dass ein Wärmezähler zwischen Heizkessel und Boiler bis zum 31.12.2013 nachgerĂ¼stet werden muss.
Einen Artikel Ă¼ber die technische Umsetzung der NachrĂ¼stung und Geräteauswahl finden Sie hier:
https://www.brunata-metrona.de/index.php?id=4613
Was noch zu beachten ist: Oft wurde der Energieverbrauch zur Wassererwärmung pauschal mit 18 % am Gesamtverbrauch angesetzt. Diese Möglichkeit ist nun bereits ab dem 1.1.2009 nicht mehr zulässig.
4. Veralteten Erfassungsgeräte mĂ¼ssen ausgetauscht werden
Lt. § 12 Abs. 2 HeizKV verlieren alte Heizkostenverteiler, die vor dem 1. Juli 1981 eingebaut wurden, ihre RechtsgĂ¼ltigkeit und mĂ¼ssen deshalb spätestens bis zum 31. Dezember 2013 durch aktuelle Geräte ersetzt werden,. Das gilt auch fĂ¼r Warmwasserkostenzähler, die vor dem 1. Juli 1987 eingebaut wurden.
Ausnahmeregelungen fĂ¼r Passivhäuser: Passiv- oder Niedrigenergiehäuser  mit einem Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m² im Jahr, werden  von der Verbrauchserfassungspflicht ausgenommen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1a HeizKV).  Bei einer verbrauchsabhängigen Erfassung kann der Nutzer durch sein Verhalten die Heizkosten senken. Bei einem Niedrigenergiehaus sind die Einsparungsmöglichkeiten gering und Ă¼blicherweise höher als die Kosten fĂ¼r die Verbrauchserfassung. Dies gilt nicht fĂ¼r die Warmwasserkosten. Hier besteht nach wie vor die Pflicht zur Verbrauchsabhängigen Abrechnung.
5. Verbrauchsanalyse
Eine Verbrauchsanalyse dokumentiert die Entwicklung der Kosten fĂ¼r die Heiz- und Warmwasserversorgung der vergangenen drei Jahre. GemĂ¤ĂŸ § 7 Abs. 2 HeizKV sind die Kosten der Verbrauchsanalyse umlagefähig. Die Erstellung einer Verbrauchsanalyse ist aber nicht verpflichtend. Die Hausverwaltungssoftware Win-CASA wird in der nächsten Version eine Verbrauchdanalyse erstellen können.
6. Eichkosten
Nach § 7 Abs. 2 HeizKV sind die Eichkosten  fĂ¼r die Wärmezähler ausdrĂ¼cklich umlagefähig.
7. Zeitnahe Mitteilung der Ablesewerte
GemĂ¤ĂŸ § 6 Abs. 1 HeizKV soll das Ergebnis der Ablesung dem Nutzer in der Regel innerhalb eines Monats schriftlich mitgeteilt werden. Betroffen von dieser Regelung sind vornehmlich Heizkostenverteiler mit nur einer Verdunsterampulle und elektronische Geräte, die keine Werte speichern. Die Mitteilungspflicht entfällt, wenn das Ableseergebnis Ă¼ber einen längeren Zeitraum in den Räumen des Nutzers gespeichert wird und vom Nutzer abgerufen werden kann. Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip wird die Vorjahresampulle im Gerät aufbewahrt, so dass der Ablesewert verfĂ¼gbar bleibt. Die Warmwasserzähler sind von der Informationspflicht ausgenommen.
Anpassung der internen Heizkostenabrechnung in Win-CASA aufgrund der Änderungen der neuen Heizkostenverordnung
Wie in Punkt 3. aufgefĂ¼hrt, besteht nach dem 31. Dezember 2013  bei Heizanlagen, die gleichzeitig Heizwärme und Warmwasser herstellen, die Pflicht, den Energieanteil mit Hilfe eines Wärmezählers zu erfassen.
Viele neue oder bereits nachgerĂ¼stete Heizanlagen erfĂ¼llen bereits die Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung. Der Wärmeverbrauch der Heizung und fĂ¼r das Warmwasser kann mittels Wärmezählern in kWh oder MWh abgelesen werden.
In der Hausverwaltungssoftware Win-CASA wurde in der Heizkostenabrechnung eine neue Option zur Berechnung des Anteils der Warmwasserkosten implementiert. Der abgelesene Wärmezählerstand fĂ¼r den Warmwasser-Gesamtverbrauch in kWh wird erfasst. Der Gesamt-Energieverbrauch fĂ¼r die Heizung kann aus der Summe aller Wärmezähler fĂ¼r alle abzurechnenden Wohnung automatisch berechnet werden. Daraus lässt sich dann der Anteil fĂ¼r Warmwasser aus den Gesamtheizkosten berechnen. Die Trennung  in Heiz- und Warmwasserkosten ist deshalb erforderlich, weil die Kosten pro Wohneinheiten nach unterschiedlichen VerteilerschlĂ¼sseln umgelegt werden mĂ¼ssen.
Zum Beispiel:
Heizkosten:  70% Verbrauchsanteil (Zählerstände Heizung der Wohneinheit), 30 Prozent Grundkosten (Wohnfläche)
Warmwasserkosten:  70% Verbrauchsanteil (Zählerstände Warmwasser der Wohneinheit), 30 Prozent Grundkosten (Wohnfläche)

19 Kommentare

  1. Hendrik Rottmann

    Guten Tag,
    vielen Dank fĂ¼r die Zusendung dieser Ă„nderungsvorschriften.
    Ich habe aber schon vor langer Zeit darum gebeten, dass Sie eine Programmänderung dahingehend vornehmen sollten/mĂ¼ssen, dass wenn ich fĂ¼r eine Mieter aus der Listen-Datei die Mietzahlungsbuchugen ausdrucken will, dass dann lediglich ein kurzes Feld fĂ¼r die Zahlungen der Solstellne mit dem Hinweis des Mieters, des fĂ¼r den Monat x gezahlten Mieten und der Wohnung erscheint.
    Will ich aber dieses Feld (ich schreibe Z.B, in dieses Feld bei verspäteten Zahlungen zusätzlich ca. 20 Buchstaben, die im Llistprogramm zwar erscheinen, aber leider icht mit ausgedruckt werden) komplett ausdrucken, so ist der Ausdruck dieses Feldes zu schmal.
    Kann man das nicht endlich einmal ändern??????
    GrĂ¼ĂŸe
    Hendrik Rottmann

  2. Hendrik Rottmann

    Guten Tag,
    vielen Dank fĂ¼r die Zusendung dieser Ă„nderungsvorschriften.
    Ich habe aber schon vor langer Zeit darum gebeten, dass Sie eine Programmänderung dahingehend vornehmen sollten/mĂ¼ssen, dass wenn ich fĂ¼r eine Mieter aus der Listen-Datei die Mietzahlungsbuchugen ausdrucken will, dass dann lediglich ein kurzes Feld fĂ¼r die Zahlungen der Solstellne mit dem Hinweis des Mieters, des fĂ¼r den Monat x gezahlten Mieten und der Wohnung erscheint.
    Will ich aber dieses Feld (ich schreibe Z.B, in dieses Feld bei verspäteten Zahlungen zusätzlich ca. 20 Buchstaben, die im Llistprogramm zwar erscheinen, aber leider icht mit ausgedruckt werden) komplett ausdrucken, so ist der Ausdruck dieses Feldes zu schmal.
    Kann man das nicht endlich einmal ändern??????
    GrĂ¼ĂŸe
    Hendrik Rottmann

  3. Reiner Schimanski

    ….wenn:
    • das Gebäude nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 erfĂ¼llt
    • mit Ă–l- oder Gasheizung versorgt wird und freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung Ă¼berwiegend gedämmt sind
    = unklar ausgedrĂ¼ckt; und /oder-Alternative?
    Die Ausnahmeregeln sollten noch genau dargelegt werden.
    Danke!

  4. Reiner Schimanski

    ….wenn:
    • das Gebäude nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 erfĂ¼llt
    • mit Ă–l- oder Gasheizung versorgt wird und freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung Ă¼berwiegend gedämmt sind
    = unklar ausgedrĂ¼ckt; und /oder-Alternative?
    Die Ausnahmeregeln sollten noch genau dargelegt werden.
    Danke!

  5. JĂ¼rgen Dölz

    Frage: Heizkostenverordnung
    MĂ¼ssen alle Wohnungen nach dem 31.12.2013 einen Wärmezähler verpflichtend haben oder muĂŸ nur eine Wärmezähler zwischen Heizkessel und Boiler vorhanden sein?
    JĂ¼rgen Dölz

  6. JĂ¼rgen Dölz

    Frage: Heizkostenverordnung
    MĂ¼ssen alle Wohnungen nach dem 31.12.2013 einen Wärmezähler verpflichtend haben oder muĂŸ nur eine Wärmezähler zwischen Heizkessel und Boiler vorhanden sein?
    JĂ¼rgen Dölz

  7. F.Kiemle

    zu Kommentar v. 03.11.2009 v. H. R. Druck von Listen.
    Sehr geehrter Herr R., wenn der Button Drucken gewählt wird, erscheint ein neues Fenster „Bericht auswählen“, dort habe ich unter „Berichtsdesigner“ eine Kopie des aktuellen Berichts ausgewählt. Danach kann man im Berichtsdesigner einen Doppelklick auf das in der zweiten Zeile befindliche Feld „Text“ machen, dies bewirkt die öffnung eines weiteren Fensters mit dem Namen „Datenfeld JournalBQuerry. Dort setzt man einen HAken bei „Höhe automatisch“. Dies bewirkt dann im Formular einen automatischen Zeilenumbruch und jeglicher weiterer Text, den Sie eingegeben haben, wird auf beliebig viele Zeilen umgebrochen, so daĂŸ dieser im Ausdruck auch ersichtlich ist.
    Ich hoffe, daĂŸ diese Darstellung einigermaĂŸen verständlich durchzufĂ¼hren ist. Sie benötigen dazu jedoch auch die entsprechende Modulfreischaltung.
    GrĂ¼ĂŸe von F.Kiemle

  8. F.Kiemle

    zu Kommentar v. 03.11.2009 v. H. R. Druck von Listen.
    Sehr geehrter Herr R., wenn der Button Drucken gewählt wird, erscheint ein neues Fenster „Bericht auswählen“, dort habe ich unter „Berichtsdesigner“ eine Kopie des aktuellen Berichts ausgewählt. Danach kann man im Berichtsdesigner einen Doppelklick auf das in der zweiten Zeile befindliche Feld „Text“ machen, dies bewirkt die öffnung eines weiteren Fensters mit dem Namen „Datenfeld JournalBQuerry. Dort setzt man einen HAken bei „Höhe automatisch“. Dies bewirkt dann im Formular einen automatischen Zeilenumbruch und jeglicher weiterer Text, den Sie eingegeben haben, wird auf beliebig viele Zeilen umgebrochen, so daĂŸ dieser im Ausdruck auch ersichtlich ist.
    Ich hoffe, daĂŸ diese Darstellung einigermaĂŸen verständlich durchzufĂ¼hren ist. Sie benötigen dazu jedoch auch die entsprechende Modulfreischaltung.
    GrĂ¼ĂŸe von F.Kiemle

  9. F.Kiemle

    zu Kommentar „Ausnahmeregeln v. 03.11.2009.
    Ja, so ist das mit Gesetzestexten oder Verordnungen, sie sind nicht einfach zu lesen. Am besten verständlich wird es, wenn aus dem zweiten Satz zwei Teilsätze gebildet werden.
    1. mit Ă–lheizung versorgt wird und freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung ……
    2. mit Gasheizung versorgt wird und freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung ….
    So wird schnell klar, wie der Satz aussieht, wenn man mit Ă–l oder Gas heizt und welche Bedingung bzw. Forderung daran geknĂ¼pft ist.
    GrĂ¼ĂŸe von F. Kiemle

  10. F.Kiemle

    zu Kommentar „Ausnahmeregeln v. 03.11.2009.
    Ja, so ist das mit Gesetzestexten oder Verordnungen, sie sind nicht einfach zu lesen. Am besten verständlich wird es, wenn aus dem zweiten Satz zwei Teilsätze gebildet werden.
    1. mit Ă–lheizung versorgt wird und freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung ……
    2. mit Gasheizung versorgt wird und freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung ….
    So wird schnell klar, wie der Satz aussieht, wenn man mit Ă–l oder Gas heizt und welche Bedingung bzw. Forderung daran geknĂ¼pft ist.
    GrĂ¼ĂŸe von F. Kiemle

  11. F.Kiemle

    zu Kommentar v. 04.11.2009 des Hr. D. „Wärmezähler“.
    Sehr geehrter Herr D,
    als erstes möchte ich auf den Ort des Zählers ansprechen. Was soll ein Wärmezähler zwischen Boiler und Heizkessel? Wollen Sie nur die Verbrauchskosten erfassen, die beim aufheizen des Boilerwassers entstehen? oder wollen Sie die gesamten Heizkosten erfassen?
    FĂ¼r die Erfassung der gesamten Heizkosten benötigen Sie eine Messerfassung möglichst nah am Verbraucher. Dies kann entweder Ă¼ber Heizkörperverdunster, elektronische Heizkörpermessgeräte oder direkt in der Heizungszuleitung in der Wohnung des Mieters durch Temperaturerfasste Durchflussmengenerfassung ermöglicht werden. Zur NachrĂ¼stung hat sich hier zwischenzeitlich die elektronische Variante durchgesetzt, da hier taggenau Ă¼ber ein digitales Display von jedermann ohne Ablesefehler abgelesen werden kann.
    Wenn Sie schon in der Nähe des Heizkessels die Wärmeerfassung durchfĂ¼hren möchten, so sollte der Wärmemesser doch in die Zuleitung der Heizungsleitung eingebaut werden, wo jedoch keine Einzelerfassung der einzelnen Parteien möglich ist. Also nicht sinnvoll.
    In der Frage taucht jedoch der Begriff „Boiler “ auf. Dieser ist ja nur fĂ¼r die „Warmwasserversorgung“ zuständig, nicht aber fĂ¼r das Heizungswasser. Diese Systeme mĂ¼ssen physikalisch von einander getrennt sein.
    Geht es Ihnen also um die Erfassung des Warmwassers, so sollte, um eine genaue Abrechnung erstellen zu können an jeder Abnahmestelle ein Zähler montiert werden. Um eine detaillierte Aussage machen zu können, bedĂ¼rfte es noch einiger weiterer Angaben des Warmwassernetzes im Objekt.
    GĂ¼ĂŸe von F. Kiemle

  12. F.Kiemle

    zu Kommentar v. 04.11.2009 des Hr. D. „Wärmezähler“.
    Sehr geehrter Herr D,
    als erstes möchte ich auf den Ort des Zählers ansprechen. Was soll ein Wärmezähler zwischen Boiler und Heizkessel? Wollen Sie nur die Verbrauchskosten erfassen, die beim aufheizen des Boilerwassers entstehen? oder wollen Sie die gesamten Heizkosten erfassen?
    FĂ¼r die Erfassung der gesamten Heizkosten benötigen Sie eine Messerfassung möglichst nah am Verbraucher. Dies kann entweder Ă¼ber Heizkörperverdunster, elektronische Heizkörpermessgeräte oder direkt in der Heizungszuleitung in der Wohnung des Mieters durch Temperaturerfasste Durchflussmengenerfassung ermöglicht werden. Zur NachrĂ¼stung hat sich hier zwischenzeitlich die elektronische Variante durchgesetzt, da hier taggenau Ă¼ber ein digitales Display von jedermann ohne Ablesefehler abgelesen werden kann.
    Wenn Sie schon in der Nähe des Heizkessels die Wärmeerfassung durchfĂ¼hren möchten, so sollte der Wärmemesser doch in die Zuleitung der Heizungsleitung eingebaut werden, wo jedoch keine Einzelerfassung der einzelnen Parteien möglich ist. Also nicht sinnvoll.
    In der Frage taucht jedoch der Begriff „Boiler “ auf. Dieser ist ja nur fĂ¼r die „Warmwasserversorgung“ zuständig, nicht aber fĂ¼r das Heizungswasser. Diese Systeme mĂ¼ssen physikalisch von einander getrennt sein.
    Geht es Ihnen also um die Erfassung des Warmwassers, so sollte, um eine genaue Abrechnung erstellen zu können an jeder Abnahmestelle ein Zähler montiert werden. Um eine detaillierte Aussage machen zu können, bedĂ¼rfte es noch einiger weiterer Angaben des Warmwassernetzes im Objekt.
    GĂ¼ĂŸe von F. Kiemle

  13. Dr.Karl-Heinz Hessling

    Soweit die Aufteilung in 70% Verbrauch und 30% sonstige Kosten angeht ,die sich an der beheizten Fläche orientieren besteht Klarheit.
    Was gehörtin diese RubriK:Ablese-u.Mietkosten fĂ¼r Wärmeerfassung?Wartungs und ReparaturKosten ?Was wenn letztere den errechneten Betrag ( Fläche) Ă¼bersteigen?
    Ist es statthaft,dass Die Ablesefirma auĂŸer der festen GrĂ¶ĂŸe noch Ablese-und Mietkosten separt berechnet?
    Widerspricht das nicht dem Text der WEG,die fĂ¼r den 30% Anteil die Bezeichnung Heiznebenkosten benutzt.?

  14. Dr.Karl-Heinz Hessling

    Soweit die Aufteilung in 70% Verbrauch und 30% sonstige Kosten angeht ,die sich an der beheizten Fläche orientieren besteht Klarheit.
    Was gehörtin diese RubriK:Ablese-u.Mietkosten fĂ¼r Wärmeerfassung?Wartungs und ReparaturKosten ?Was wenn letztere den errechneten Betrag ( Fläche) Ă¼bersteigen?
    Ist es statthaft,dass Die Ablesefirma auĂŸer der festen GrĂ¶ĂŸe noch Ablese-und Mietkosten separt berechnet?
    Widerspricht das nicht dem Text der WEG,die fĂ¼r den 30% Anteil die Bezeichnung Heiznebenkosten benutzt.?

  15. A.Ochs

    Ein guter Beitrag, der fĂ¼r die tägliche Praxis zu verwenden ist.

  16. A.Ochs

    Ein guter Beitrag, der fĂ¼r die tägliche Praxis zu verwenden ist.

  17. dwbu

    Ein Haus das vor 40 Jahren erbaut wurde braucht nicht zwangsläufig Wärmezähler einbauen. Wenn es sich um Fussbodenheizung handelt und der Einbau erhebliche Kosten verursacht. Allerdings wĂ¼rde mich die Trennung vom Warmwasser und Heizung interessieren. Wenn Warmwasser bereits nach Verbrauch abgerechnet wird. Es eine Leitung gibt wo das Wasser sowohl fĂ¼r die Heizung als auch fĂ¼r Warmwasser gibt. Muss dann die Heizung nicht dann auch nach Verbrauch abgerechnet werden?

  18. dwbu

    Ein Haus das vor 40 Jahren erbaut wurde braucht nicht zwangsläufig Wärmezähler einbauen. Wenn es sich um Fussbodenheizung handelt und der Einbau erhebliche Kosten verursacht. Allerdings wĂ¼rde mich die Trennung vom Warmwasser und Heizung interessieren. Wenn Warmwasser bereits nach Verbrauch abgerechnet wird. Es eine Leitung gibt wo das Wasser sowohl fĂ¼r die Heizung als auch fĂ¼r Warmwasser gibt. Muss dann die Heizung nicht dann auch nach Verbrauch abgerechnet werden?

  19. Thomas Weber

    Ein sehr informativer Artikel! Die detaillierten Erklärungen zu den Ă„nderungen der Heizkostenverordnung und deren Umsetzung in Win-CASA sind äuĂŸerst hilfreich. Besonders die klaren Anweisungen zur Anpassung des VerteilerschlĂ¼ssels und die neue Pflicht zur Installation von Wärmezählern machen die komplexen Ă„nderungen gut verständlich.

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