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Strom und die Kosten

Der Strom zählt zu den wenigen Nebenkostenarten, die auch in einer Eigentümergemeinschaft nicht vom Hausverwalter abgerechnet werden und bei denen jeder Eigentümer frei ist, sich seinen Vertragspartner auszusuchen.
Die Kosten sind dabei sicher ein Aspekt, aber möglicherweise nicht der einzige Beweggrund, den Stromversorger zu wechseln. Mancher Wohnungseigentümer beneidet sicher die Hausbesitzer, die die Sonne auf ihrem Dach oder im Garten einfangen und zu Strom machen. Grundsätzlich besteht natürlich auch die Möglichkeit, auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses Solarmodule anzubringen – sofern es richtig zur Sonne ausgerichtet ist. Mein derartiger Vorschlag wurde jedoch in der Eigentümerversammlung sehr schnell vom Hausverwalter vom Tisch gefegt, da die Amortisationsdauer für eine heterogene Eigentümergemeinschaft zu lang sei.
Bleibt also umweltfreundlich eingestellten Wohnungseigentümer nur der Wechsel zu einem Anbieter von Ökostrom. Leider bedeutet dies aber nicht, dass dann wirklich nur grüner Strom aus der Steckdose kommt. Denn wie sollte beispielsweise der Strom, den ein Windrad erzeugt, den direkten Weg in meine Steckdose finden? Er lässt sich ja nicht isoliert verpacken und zustellen wie ein Päckchen. Also bedeutet mein Vertrag mit einem Anbieter von Öko-Strom nur, dass sich dieser verpflichten muss, die von mir abgenommene Strommenge in Form von Öko-Strom ins Stromnetz einzuspeisen. Ich erhalte nach wie vor den Strom, den mein örtlicher Stromlieferant – meist die Stadtwerke – anbieten.
Der Wechsel des Stromlieferanten ist einfach, sobald man den gewünschten Anbieter gefunden hat. Dieser kümmert sich nämlich um alle Formalitäten und übernimmt auch die Kündigung des Vertrags mit dem bisherigen Stromlieferanten. Allerdings ist der Kunde damit selber für die Ablesung zuständig und muss auf Aufforderung seinen aktuellen Zählerstand mitteilen. Das ist im Grunde keine außergewöhnliche Praxis, denn auch viele lokale Stromanbieter fordern ihre Kunden zur Selbstablesung auf. Wer sich bisher nicht um die Ablesung des Stromzählers kümmern musste, sollte vor einem Wechsel sicherheitshalber prüfen, ob ihm der Raum mit den Stromzählern zugänglich ist. Ich stand nämlich kürzlich ziemlich dumm vor dem Elektroraum, keiner meiner Schlüssel passte und es hat einige Telefonate erfordert, bis ich die korrekte Information bekommen habe, wie ich mir Zugang zu meinem Stromzähler verschaffen kann. Es scheint also auch für unser Haus zu stimmen, dass immer noch viel zu wenig Eigentümer und Mieter von der Aufhebung des Strommonopols Gebrauch machen, denn sonst wäre der Zugang zum Elektroraum wohl nicht so schwierig gewesen. Immerhin konnte ich den Zählerstand dann ganz einfach online übermitteln und hatte wenige Tage später meine Abrechnung im Briefkasten.
Ich habe meinen neuen Stromlieferanten bei Verivox gefunden. Man braucht dort nur seine Postleitzahl und den jährlichen Stromverbrauch einzugeben und erhält eine Liste der verfügbaren Anbieter. Sie sind nach Kosten aufsteigend sortiert, Öko-Strom-Anbieter mit einer Blume gekennzeichnet. Eine Spalte mit Anmerkungen zeigt auf eine Blick die Dauer der Preisgarantie, eventuelle Boni, den Beginn der Gültigkeit und mögliche weitere wissenswerte Fakten wie z.B. die Pflicht zur Vorauskasse. Über Links bietet Verivox zusätzliche Informationen zum Anbieter und zum Tarif und in vielen Fällen auch die Möglichkeit, Unterlagen anzufordern oder direkt einen Vertrag abzuschließen. Kein Wunder also, dass das Öko-Test-Magazin in seiner März-Ausgabe Verivox zum besten Strompreisrechner unter 21 untersuchten Portalen gekürt hat. Wer mehr Informationen zu Strom und zum Wechsel wünscht, findet auch diese bei Verivox.
Trotz der Hürde des Ablesens hat mir die erste Stromrechnung vom neuen Anbieter die Bestätigung gegeben, dass der Wechsel richtig war. Und auch der Blick in die aktuelle Verivox-Aufstellung hat dies eben noch unterstrichen, da mein Anbieter ganz vorne liegt, während der lokale Stromversorger heute noch wesentlich weiter zurückgefallen ist als er es zum Zeitpunkt meiner Entscheidung war. In diesem Fall lassen sich also ein gutes Umweltgewissen mit einer Entlastung für die Geldbörse kombinieren.
Vielleicht sollte ich in der nächsten Eigentümerversammlung fragen, ob es nicht wenigstens für den Allgemeinstrom, der der Eigentümergemeinschaft dann doch von der Hausverwaltung in Rechnung gestellt wird, ein Wechsel zu einem günstigen Anbieter möglich ist. Die Haus- und Kellerbeleuchtung und das wöchentliche Staubsaugen im Hausflur werden zwar keine Unmengen an Strom verbrauchen, aber „wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert“ hat trotz Euro und Cent ja immer noch seine Gültigkeit.

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