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Wer geht zur Eigentümerversammlung?

Es gibt Wohnungseigentümer, denen stellen sich schon die Nackenhaare auf, wenn sie nur das Wort „Eigentümerversammlung“ hören. Ihrer Meinung nach ist das nur Zeitverschwendung, es wird nur „gelabert“ oder es kommt zu handfesten Auseinandersetzungen um das (vermeintliche) Recht bestimmter Eigentümer, irgendetwas zu tun, was dem „lieben Nachbarn“ nicht gefällt. Das ist natürlich sehr schade, denn wer denkt schon beim Kauf seiner Eigentumswohnung daran, dass er sich damit möglicherweise eine Menge Ärger einhandelt. Also könnte es fast nicht schaden, wenn der Hausverwalter neben seinen fachlichen Kompetenzen auch noch ein wenig psychologisch geschult ist, um in Streitfällen das gute Einvernehmen wieder herzustellen.
Mir geht es diesmal aber ganz anders. Ich möchte gerne zur Eigentümerversammlung gehen, kann aber nicht. Als ich gestern die Einladung erhalten habe, ist mir förmlich die Kinnlade heruntergefallen. Wird da doch für Freitag, 17.00 Uhr eingeladen… Möglicherweise handelt es sich „nur“ um einen Schreibfehler, und sieben Uhr wurde mit siebzehn Uhr verwechselt. Das wäre für meine Teilnahme günstiger, würde aber auch nicht gerade für die Qualität und deren Sicherung seitens der Hausverwaltung sprechen. Und da die Versammlung der Nachbarhäuser (bei einer anderen Hausverwaltung) an einem Dienstag um 18.00 Uhr stattgefunden hat, scheint der frühe Freitagstermin durchaus realistisch.
Klar kann ich ein gewisses Verständnis dafür entwickeln, dass der Hausverwalter bei Zeiten mit der Versammlung fertig sein will. Er muss sich ja schließlich nicht nur mit unserer Eigentümergemeinschaft versammeln und hat auch noch einige Aufgaben im Nachgang zur Versammlung zu erledigen. Aber es sollte doch eigentlich in seinem Interesse liegen, dass die WEG so zahlreich wie möglich vertreten ist, oder? Denn wer die Versammlung miterleben darf, ist informiert und fragt über’s Jahr weniger nach. Wer persönlich abstimmt, steht hinter der Entscheidung und wird die Umsetzung unterstützen oder wenigstens mit tragen. Und manchmal gibt es ja auch Themen, die der Verwalter selbst bei regelmäßigen Besuchen der Anlage gar nicht mitbekommen kann. Für diese wäre eigentlich Platz in der Eigentümerversammlung.
Oder bin ich ein Einzelfall? Stehen alle anderen Eigentümer aus Altersgründen oder wegen „Reichtums“ nicht mehr im Erwerbsleben? Oder sind die Berufstätigen so gut mit Gleitzeitkonten und flexiblen Arbeitszeiten gesegnet, dass Freitag nachmittag sowieso nichts mehr gearbeitet wird?
Nach dem, was man so mitkriegt, kann das eigentlich nicht so sein. Die Experten verkünden das Ende der gesicherten Jobs mit fester Arbeitszeit und propagieren vielmehr, dass sich jeder in Zukunft um mehrere berufliche Standbeine umschauen muss. Streng nach der Uhr den Griffel oder Hammer fallen zu lassen, scheint also passé zu sein. Auf der anderen Seite beklagen sich die Berufspendler über die hohen Treibstoffpreise. Wo der Geldbeutel nach dem Tanken immer leerer wird, muss doch auch das Zeitkontingent zusammenschrumpfen – mal ganz abgesehen von der Zeit, die man zusätzlich im Stau verbringt oder auf verspätete öffentliche Verkehrsmittel wartet. Denn um pünktlich zur Versammlung zu erscheinen, müsste man ja eigentlich noch einen Puffer für solche „Widerlichkeiten des Pendlerlebens“ einkalkulieren. Wann muss man dann den Arbeitsplatz verlassen, wenn man unter den günstigsten Umständen eine Stunde Fahrzeit hat? Ich mag gar nicht nachrechnen….
Und selbst der Handel, Dienstleister und Ärzte haben offenbar verstanden, dass sie zumindest an einem Tag der Woche abends länger offen halten sollten, um den Berufstätigen entgegen zu kommen. Da kann ich also montags noch um 19.30 Uhr zum Zahnarzt gehen, werde donnerstags im Amt noch bis 18.00 Uhr bedient und bekomme auch kurz vor 20.00 Uhr noch ein paar Lebensmittel. Super, da nehme ich mir einen halben Tag frei, erscheine pünktlich zur Eigentümerversammlung und kann danach sogar noch Einkaufen gehen….;-)
Dummerweise darf ich mich bei der Eigentümerversammlung auch nur durch einen Verwandten in gerader Linie vertreten lassen. Und wenn die Verwandten dieser Kategorie dünn gesäht sind und weit weg wohnen? Dann bleibt mir als einzige Informationsquelle das dürftige Ergebnisprotokoll der Versammlung. Denn in den Versammlungen, an denen ich teilnehmen konnte, stellten die selbstnutzenden Eigentümer die absolute Minderheit dar. Da also nachher jemanden zur Versammlung zu befragen, war auch eher schwierig – ganz abgesehen von der Tatsache, dass ein solcher Bericht immer von der eigenen Meinung gefärbt wäre.
Wie ist es denn mit den immer weiter verbreiteten Partnerschaften? Es gibt doch sicher genügend Fälle, in denen die Wohnung von einem nicht verheirateten Paar bewohnt wird, aber nur einer der beiden Eigentümer ist. Und dann darf der andere Partner, der doch ganz nah am Geschehen ist, nicht als Vertreter zur Versammlung gehen? Irgendwie komisch, oder? Und was ist denn an so einer Eigentümerversammlung so geheim, dass ich nicht die Möglichkeit habe, eine beliebige Person meines Vertrauens als Vertreter zu entsenden? Es wird ja schon schwierig genug sein, jemanden zu finden, auf den alle genannten Einschränkungen nicht zutreffen…
Nun könnte man mir den Spruch „Einmal ist keinmal“ entgegenhalten, demzufolge es doch einmal im Jahr möglich sein sollte, früher Feierabend zu machen. Bei unserer häuslichen Konstellation trifft dies allerdings nicht zu, da es bei uns zwei Verwaltungen und Versammlungen gibt: Eine für das Haus und eine für die Tiefgarage, die wir uns mit weiteren Häusern teilen, die sich eine andere Hausverwaltung gewählt haben – die mit Dienstag, 18.00 Uhr….
Ich jedenfalls kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier mit subtilen Mitteln die Demokratie auf’s Abstellgleis geschoben wird. Oder sehe ich das alles ganz falsch?

0 Kommentare

  1. Daniel

    also ich halte Freitag 17 Uhr für einen guten Zeitpunkt. Freitags wird in Verwaltungsbereich in der Regel sowieso früher Schluss gemacht, und falls nicht, sollte es auch kein Problem darstellen ausnahmsweise mal eine Stunde früher zu gehen. Für mich wäre dieser Termin Optimal, da ich bis 16:30 – 17 Uhr arbeiten, muss. Könnte also direkt danach zur Versammlung. Unser Termin ist um 18 Uhr, auch ok…allerdings wird es mir mit dem Essen dann etwas später, wenn ich vielleicht erst um 20:30? zuhause bin…Wobei ich persönlich wahrscheinlich überhaupt nicht zur Versammlung gehe…Aber darum gehts ja nicht.
    Terminlich gesehen finde ich 17 Uhr in Ordnung.
    -> Praktisch alle Verwaltungsberufler haben um diese Uhrzeit frei
    -> Frühschichtler und Nachtschichtler können teilnehmen
    Nur die Spätschicht halt nicht, aber das lässt sich nicht vermeiden…
    Einen passenden Termin für alle zu finden ist unmöglich. Insgesamt ist dieser Termin m.E. aber für den grössten Teil der Bevölkerung in Ordnung…(18 Uhr wäre natürlich noch besser, allgemein betrachtet)

  2. F.Kiemle

    wie steht es im 3ten Satz, es wird nur gelabert.
    Wer sagt denn, daß eine Vertretung nur in gerader Verwandschaftslinie möglich ist. Wenn, wie angesprochen keine Verwandschaft in erster Linie vorhanden ist, sollte ich mich wohl schnellstmöglichst um einen gerichtlich bestellten Vormund kümmern oder wie? Habe ich kein freies Wahlrecht mehr? Lebe ich in einer Diktatur? Ich glaube, damit ist dem genüge getan. Ich kann wie überall eine Person meines Vertrauens bevollmächtigen, egal mit was, sei es eine WEG-Versammlung, eine Bankvollmacht oder eine Generalvollmacht.
    Nun zur Terminierung. Es ist wohl heute so, daß Freitag nachmittags fast niemand telefonisch in enem Büro zu erreichen ist, was zwangsläufig nicht heißt, daß keiner mehr arbeitet. Und hier trennt sich die „Spreu vom Weizen“, was heißen soll, ein qualifizierter Verwalter sollte wohl in der Lage sein, seine persönlichen Bedürfnisse zurückstellen zu können und vernünftige Uhrzeiten ansetzen können. Zudem können vor Versendung der Einladung ja Terminvorschläge eingereicht werden. Ich bin der Ansicht, daß jeder Eigentümer anhand von vergangenen Versammlungen einschätzen kann in welchem Monat die nächste Versammlung stattfinden wird.
    Also, manchmal verstehe ich es einfach nicht. Oder anders „Ein Thor stellt mehr Fragen, als sieben Weise beantworten können“.

  3. R. Rosenbaum

    Man sollte nicht labern, sondern die Eigentümer sollten mit dem Verwalter in der Eigentümer- versammlung einen geeigneten Zeitpunkt für die nächste Eigentümerversammlung besprechen. Allen kann man auch dann nicht gerecht werden.
    Vollmacht: Ist in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung die Vertretung bestimmt worden, so gilt das. Ist keine Aussage dazu erfolgt, so kann sich der Eigentümer durch „Jedermann“ vertreten lassen. Der Vertreter muss vor Beginn der Eigentümerversammlung die Vollmacht dem Versammlungsleiter vorlegen.

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