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Fußball-WM: Was Ihre Mieter dürfen – und was nicht



Mieter dürfen während der Fußball-Weltmeisterschaft durchaus Flagge für ihr Team zeigen. Das gilt auch für den Balkon. Das heißt: Jeder darf schmücken, wie er will – vorausgesetzt, er übertreibt es nicht. Tipps für Mieter und Vermieter:

– Übergrößen vermeiden: Fahnen der Lieblingsmannschaft am Balkon, an der Terrasse und der Mietwohnung sind durchaus zulässig, dürfen den Nachbarn aber nicht stören. Das Gleiche gilt für anderen Fußballschmuck.

– Poster oder Plakate der Nationalelf dürfen nach Außen sichtbar aufgehängt werden, auch wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein Plakatverbot geregelt ist; denn das gilt nur für politische Plakate.

– Nichts fest anbringen: Grundsätzlich muss der Fußballschmuck sicher angebracht sein. Wer allerdings seinen Fahnenmast deshalb am Balkon anschrauben möchte, sollte vorher seinen Vermieter fragen. Denn das gilt unter Umständen als Eingriff in die Bausubstanz, bei dem der Vermieter Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Fahnen, die nur aus dem Fenster oder von Balkonen hängen, müssen zumindest so befestigt werden, dass sie nicht herunterfallen und Passanten verletzen oder geparkte Pkw beschädigen können.

– Nachtruhe beachten: Auch, wenn manche Spiele wegen der Zeitverschiebung bei uns erst spät am Abend beginnen – zu laut sollte der Torjubel dann nicht ausfallen. Ab 22.00 Uhr gilt Nachtruhe und im Zweifel muss die WM-Party dann in die Wohnung verlegt werden.

– Eine Ausnahme gibt es nur für öffentliche WM-Veranstaltungen mit Public-Viewing-Lizenz in Biergärten oder auf Fanmeilen. Den dort verursachten Lärm durch jubelnde Fans müssen Nachbarn schlichtweg hinnehmen.

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