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Mietvertrag kündigen – aus beiden Perspektiven

Sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen haben mögliche Gründe als auch das Recht einen Mietvertrag zu kündigen. Unter welchen Umständen dies möglich und erlaubt ist und auf was Sie, auf beiden Seiten achten müssen teilt Ihnen dieser Beitrag mit.

Als Vermieter kündigen

Wann dürfen Sie Ihren Mieter:innen kündigen

  • Ordentliche Kündigung (gesetzliche Frist von 3 Monaten)

    • schuldhafte, nicht unerhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten (z. B. ständige Belästigung von Mitmieter/innen, Beleidigung des Vermieters, erheblicher Mietrückstand bzw. ständig un-pünktliche Mietzahlung odervertragswidriger Gebrauch der Wohnung) (mögl. Auch fristlose Kündigung
    • Eigenbedarf des Vermieters für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts oder
    • Hinderung des Vermieters an angemessener wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks (dies beinhaltet jedoch nicht eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung). Eine solche Kündigung ist für den Vermieter nur sehr schwer durchsetzbar und dementsprechend selten.
  • Außerordentliche Kündigung (fristlos)

    • In gewissen Situationen dürfen Sie Ihrem Mieter fristllos kündigen
      • ständig unpünktlicher Mietzahlung
      • unerlaubter Untervermietung
      • nachhaltiger Störung des Hausfriedens (z. B. durch Lärm, Belästigung von Mitmietern) oder
      • erheblicher Gefährdung der Mietsache.
      • Zu späte Zahlung der Kaution
  • Doch selbst jetzt muss die fristlose Kündigung erst von einem Gerihcht geprüft werden damit eine Räumung geräumt werden kann.
  • Haben Sie noch Ansprüche gegenüber Ihrem Mieter dürfen Sie die Kaution einbehalten
    • Schadensersatz für unteerlassene Schönheitsreperaturen
    • Ausstehende Zahlungen der Mieter
    • Notwendigkeit Reperatur der Mieträume

Wie kündigen Sie Ihren Mieter:innen

  • Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen und einen validen Grund beinhalten. Außerdem muss der Mietvertrag bei einer ordentlichen Kündigung auch die 3 Monatsfrist eingehalten werdedn und dem Mieter bis zum 3. Werkat des Monats gekündigt werden.
  • Muss eigenhändig unterzeichnet sein ggf. durch bevollmächtigten

Als Mieter kündigen

 Wie kündige ich meinen Mietvertrag als Mieter

Um als Mieter eine Kündigung einzuleiten müssen sie erstmal lediglich ein Schreiben aufsetzen. Hierzu gibt es zahlreiche Vorlagen. Sie können das Schreiben allerdings auch selbst aufsetzen. Das Schreiben muss allerding folgendes beinhalten:

  • Anschrift des Vermieters
  • Zeitpunkt der Kündigung
  • Adresse der Mietwohnung mit Stockwerk/Wohnungsnummer o.ä.
  • Aufforderung an den Vermieter, die Kündigung zu bestätige

Es ist sehr sinnvoll sich die Kündigung durch ein Einschreiben oder durch das Beisein einer weiteren Person bezeugen zu lassen. Außerdem wird von Ihrer neuen Wohnung vielleicht eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangt also macht es Sinn diese im Zuge der Kündigung auch gleich mitzunehmen.

Wann haben Sie die Berechtigung Ihren Mietvertrag zu kündigen

Als Mieter brauchen Sie keinen konkreten Grund um Ihren Vertrag zu kündigen. Besser gesagt Sie müssen keinen Grund angeben um zu kündigen für sich selbst sollten Sie natürlich schon einen Grund haben.

Welche Fristen müssen bei der Kündigung eines Mietvertrages beachten

Ihre Kündigungsfristbeläuft sich auf 3 Monate. Es kann sein, dass in Ihrem Mietvertrag eine Mindestlaufzeit Ihrer Wohndauer festgelegt ist. Ist diese aber abgelaufen gelten die 3 Monate Kündigungsfrist.

Sollte Ihr Mietvertrag befristet sein ist meist eine Absprache mit dem Mieter erforderlich, da Sie meist verpflichtet sind bis zum Ablauf des befristeten Mietvertrages zu bleiben. Von Vermieter zu Vermieter ist die Reaktion also unterschiedlich und nicht im Vorhinein abzuschätzen.

  • Muss vor drittem Werktag des Monats geschehen sonst verschiebt sich (Sonn- und Feiertage zählen also nicht mit) Kündigung um einen Monat
    • h. Kündigungsschreiben muss den Mieter erreichen
  • Bestätigung wichtig (Einschreiben oder Zeuge)
  • Ausnahmen
    • Sanierung
    • Mieterhöhung
    • Gesundheitliche Gefährund
    • Tod eines Mieters (falls mehre Mieter)

 

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