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BGH-Urteil vom 17.02.2012 (VZR 251/10) Heizkosten in Win-CASA 2018

Ergänzung zu unserem Blogbeitrag vom 30.01.2017
Am 30.01.2017 wurde unsererseits beschrieben wie Sie in einer älteren Version von Win-CASA zu oben genannten Thema vorgehen müssen.
In Win-CASA 2018 wurde dieser Vorgang wesentlich vereinfacht. Es ist nun nicht mehr notwendig Kosten manuell umzubuchen und extra Konten anzulegen.
Um die Brennstoffe lt. BGH-Urteil vom 17.02.2012 (VZR 251/10) in der Abrechnung darzustellen, gehen Sie über das Register Abrechnungen – „Punkt 1“ WEG-Jahresabrechnung – Register „Brennstoffe BGH-Urteil (VZR 251/10)“.
Zuerst klicken Sie die Auswahlmöglichkeit „Folgende zusätzliche Informationen zu den Heizkosten…“ an, damit in der WEG-Abrechnung der Eigentümer der unten stehende Erklärungstext angezeigt wird. Danach geben Sie die Kosten für die angeschafften, aber noch nicht verbrauchten Brennstoffe im aktuellen Abrechnungszeitraum ein.
Anschließend geben Sie die abgerechneten, nicht verbrauchten Brennstoffe aus dem Vorjahr, mit einem Minusvorzeichen ein!

Wenn Sie die WEG-Abrechnung erstellen, erscheinen automatisch von Win-CASA zwei zusätzliche Positionen mit Brennstoffkosten. Zuerst die abgerechneten Brennstoffe aus dem Vorjahr, die dem Eigentümer gutgeschrieben werden, da diese Brennstoffe im Vorjahr bereits abgerechnet wurden. Im Anschluß folgen die nicht verbrauchten Brennstoffe, die dem Eigentümer berechnet werden. Somit können Sie dem Eigentümer eine genaue Darstellung anbieten was bereits abgerechnet wurde und was nicht verbraucht wurde an Brennstoffen.

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