Software24

Haushaltsnahe Dienstleistungen

In der Vergangenheit haben Wohnungseigentümer und Mieter meist nicht von den Regelungen in §35a EStG profitieren können. Eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung von haushaltsnahen Dienstleistungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften war nicht möglich, wenn für die Maßnahme am Gemeinschaftseigentum ein gemeinsamer Auftrag vorlag. Seit der Neuregelung dieses Paragraphen mit einem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder Ende letzten Jahres hat sich dies jedoch grundlegend geändert.
startscreen
Abb.: Win-CASA7 Startbildschirm
Gerade für den Hausverwaltungsbereich bedeutet dies einschneidende Änderungen. Zukünftig muss beurteilt werden, welche Leistungen, die größtenteils auch in Wohnungseigentümtergemeinschaften geleistet werden, in Frage kommen. Die steuerliche Gesetzgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können – Paradebeispiele hierfür sind Hausmeisterdienste, Winterdienst oder Treppenreinigung.
Für den Wohnungseigentümer oder Mieter hat dies zur Folge, dass die auf den einzelnen Mieter oder Eigentümer entfallenden Aufwendungen gesondert aufgeführt werden müssen oder vom Hausverwalter eine entsprechende Bescheinigung zur Verfügung gestellt wird.
In der neuen Version 7 der Hausverwaltungssoftware Win-CASA wird diese Voraussetzung automatisch berücksichtigt. Während des Buchungsvorganges wird die Relevanz der haushaltsnahen Dienstleistungen geprüft. Die steuerrelevante Aufteilung der Beträge kann problemlos erfolgen. In der Folge erhält der Verwalter mit nur wenigen Mausklicks die benötigte Bescheinigungen nach §35a EStG für seine Mieter oder Wohnungseigentümer. Der Verwaltungsaufwand wird dadurch deutlich minimiert.

0 Kommentare

  1. Haushaltsnahe Dienstleistungen - Neues BMF-Schreiben » Software24 Blog

    […] Es gibt ein neues BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen gemäß § 35a EStG: […]

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet.

Sie können folgende HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>