Das neue Jahr 2008 hat begonnen, und damit lรคuft auch die Frist fรผr die Einkommenssteuererklรคrung fรผr das abgelaufene Jahr 2007. Wer eine Steuererstattung erwarten kann, ist gut beraten, die Steuererklรคrung mรถglichst bald abzugeben, denn umso eher kann er รผber das Geld verfรผgen, das das Finanzamt รผberโs Jahr verwahrt hat. Vielleicht kostet ja einige รberwindung, diese unliebsame Aufgabe anzugehen, aber wenn sie gemacht ist, hat man wieder fรผr ein Jahr Ruhe. Das ist sicher viel angenehmer, als die Aufgabe stรคndig vor sich herzuschieben und sie erst im letzten Moment zu erledigen, wenn es keinen Aufschub mehr gibt. Denn gemacht werden muss die Steuererklรคrung allemal.
Vielleicht dient ja die neue Absetzbarkeit der haushaltsnahen Dienstleistungen fรผr Wohnungseigentรผmer bzw. deren Mieter nach ยง 35a EStG als Anreiz, sich bald an die Steuererklรคrung zu machen. Deshalb soll das Thema, das ja im letzten Jahr bereits beleuchtet wurde, heute noch mal kurz aufgegriffen werden.
600 Euro an Steuerersparnis sind nรคmlich pro Jahr mรถglich. Und das Schรถne an der Regelung zu den haushaltsnahen Dienstleistungen ist zudem, dass man schon bei der Erstellung der Steuererklรคrung weiร, wie hoch die individuelle Steuerentlastung ist โ vorausgesetzt natรผrlich die eingereichten Leistungen und die Unterlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die Steuerschuld vermindert sich also genau um 20% der nachgewiesenen Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen, aber maximal um 600 Euro, denn entspricht 20% des Hรถchstbetrags von 3.000 Euro. Hier wird jeder Steuerpflichtige gleich behandelt, da der Steuersatz vรถllig unbedeutend ist. Ob das nun gerecht ist oder nicht, darรผber lรคsst sich trefflich streiten. Sinnvoller ist es aber auf jeden Fall, einen Blick in das Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu werfen, in dem auf 11 Seiten alle Regeln und Vorschriften dargestellt werden.
Wem das zu umstรคndlich ist, und wer sich weder fรผr die haushaltsnahen Dienstleistungen im Bereich der Altenpflege und Kinderbetreuung interessiert, der erhรคlt hier eine kurze Zusammenfassung der Leistungen, die fรผr Wohnungseigentรผmer und Mieter steuerbegรผnstigt sind:
- Reinigung der Wohnung
- Gartenpflege
- Reinigung im Auรenbereich und Schneerรคumdienst
- Umzugsdienstleistungen
- geringfรผgige Beschรคftigungsverhรคltnisse durch WEG oder Vermieter
- Renovierung, Erhaltung, Modernisierung durch einen Handwerker
- Wartung und รberprรผfung von Anlagen
Alle im jeweiligen Kalenderjahr unbar bezahlten Betrรคge kรถnnen in die Steuererklรคrung aufgenommen werden, sofern die Hausverwaltung mit der Jahresabrechnung die erforderlichen Belege zur Verfรผgung stellt. Wie das mit Win-CASA ohne zusรคtzlichen Aufwand funktioniert, lรคsst sich รผbrigens hier im Blog nachlesen.
Da bin ich nun mitten in der Steuererklรคrung fรผr 2007, hole mir den Ordner zur Eigentumswohnung und halte plรถtzlich inne: Die Jahresabrechnung fรผr 2007 kommt ja erst im Frรผhjahr 2008. Soll, kann, will ich so lange mit meiner Steuererklรคrung warten? Nein, die Steuer muss vom Tisch! Und schnell zeigt sich, dass das Ministerium mitgedacht hat: Unter Randziffer 33 des Anwendungsschreibens ist angegeben, dass die Aufwendungen auch im Jahr geltend gemacht werden kรถnnen, in dem die Jahresrechnung genehmigt wird. Also werde ich meinen Anteil aus der Jahresabrechnung fรผr 2006/2007 in der Steuererklรคrung fรผr 2007 ansetzen, und der Anteil fรผr 2007/2008 folgt dann in der Steuererklรคrung fรผr 2008. Die Eintragung erfolgt รผbrigens auf dem Formular fรผr die Sonderausgaben.
Und dann werde ich noch einen Tipp in die nรคchste Eigentรผmerversammlung mitnehmen โ fรผr den Fall, das grรถรere Renovierungen anstehen: Wer als Eigentรผmer oder Mieter absehen kann, dass er รผber die oben genannte Hรถchstgrenze von 3.000 Euro im Jahr kommt, kann versuchen, die Leistungen und somit auch die Abrechnung auf zwei Jahre aufzuteilen. Werden die Handwerkerleistungen am Ende des Jahres begonnen, kann im alten Jahr eine Teilzahlung erfolgen. Der zweite Teil wird dann nach Abschluss der Arbeiten im Folgejahr bezahlt.
Und wie kommt es eigentlich, dass sich der Staat an der Renovierung einer Wohnung beteiligt? Wรคre die Meldung an einem 1. April erstmals in den Medien erschienen, wรคre zumindest die Vermutung aufgekommen, dass es sich um einen Scherz handelt. Aber dahinter steckt der Kampf gegen die Schwarzarbeit. Da fรผr die schwarze Handwerkerarbeit keine Rechnung ausgestellt wird, kann diese nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Bleibt zu hoffen, dass der Stundenlohn bei der Schwarzarbeit um weniger als 20% unter dem offiziellen Stundenlohn liegtโฆAber wenn sich der Auftraggeber zusรคtzlich der Tatsache bewusst ist, dass bei Schwarzarbeit kein Anspruch auf Gewรคhrleistung besteht, gibt es nun einen doppelter Anreiz zur legalen Beauftragung des Handwerkers.
Also wรผnsche ich zum Abschluss: Mรถge die Freude รผber das gelungene Hand-Werk ebenso groร sein wie die รผber den Steuerbescheid!
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