Software24

Software24

Präambel 

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Software24.com GmbH, Eichbichlstr. 1, 83071 Stephanskirchen (nachfolgend auch „Software24.com GmbH“ oder „Software24“, „Vermieter“) in Bezug auf Softwarelizenzierung sowie Service und Support erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Software24.com GmbH mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“, „Mieter“ genannt) über Leistungen betreffend Softwarelizenzierung sowie Service und Support schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden betreffend Softwarelizenzierung sowie Service und Support, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Software24.com GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Software24.com GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 

Zielgruppe: Das Angebot von der Software24.com GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer (im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen, in jedem Fall jedoch nur an Endabnehmer. Der Kunde bestätigt dies mit seiner Bestellung. 

Vertragsschluss: Durch Aufgabe einer Bestellung bei der Software24.com GmbH macht der Kunde ein verbindliches Angebot. Bestellungen kann die Software24.com GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Wenn die Software24.com GmbH dem Kunden nach Eingang des Angebots einer Bestellung eine Bestätigung über den Erhalt der Bestellung zusendet, stellt dies keine Annahme der Bestellung dar. Ein Angebot gilt erst als von der Software24.com GmbH angenommen, sobald die Software24.com gegenüber dem Kunden (in Textform, E-Mail genügt) die Annahme erklärt oder die bestellten Produkte absendet bzw. die bestellten Leistungen ausführt. 

Kündigung: Alle Kündigungen von Verträgen bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail oder Brief), mündliche Kündigungen sind ausgeschlossen. 

Änderungen der Vertragsbedingungen: Die Software24.com GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Preise und Leistungen der angebotenen Softwarepakete mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere bei Weiterentwicklung der Software oder angebotenen Module, Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, oder Änderung von Kostenstrukturen (z.B. durch neue Technologische Standards, Drittanbieterpreise, o.ä.). Über wesentliche Änderungen, insbesondere solche, die sich auf Preisgestaltung, Leistungsumfang oder Vertragslaufzeit auswirken, wird der Kunde mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert (z.B., Einführung neuer Paketmodelle bzw. wesentlicher Wegfall oder Erweiterung von Funktionen, Änderungen an Abrechenzyklen oder Lizenzlaufzeiten). Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs ist Software24.com GmbH berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Änderungen rein redaktioneller Art oder technischer Natur, die keine Auswirkungen auf die Rechte oder Pflichten des Kunden haben, bedürfen keiner gesonderten Mitteilung. Bei wesentlichen Änderungen, insbesondere bei Preiserhöhungen von mehr als 8% über der Inflation laut deutschem Verbraucherpreisindex im Vergleich zur letzten Änderung, oder gravierenden Änderungen im Leistungsumfang) steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu, sofern er der Änderung fristgerecht widersprochen hat. 

Bestandteile der AGB: 
I. Software Lizenz- und Nutzungsvertrag 
II. Support- & Software Service Vertrag 
III. Versand und Zahlungsbedingungen 
IV. Weitere Leistungen 

I. Software Lizenz- und Nutzungsvertrag 

§ 1 Vertragsgegenstand, Nutzungsumfang und Lizenzierung 

Bezeichnung der Programme: Win-CASA Hausverwaltung im Abo (Miete) für die Pakete Starter, Professional, und Premium. Der Vollständigkeit halber enthalten die folgenden Regelungen wo hilfreich neben den aktuellen Regelungen zur Miete ebenfalls noch die historischen Regelungen zum Kauf (früher angebotene Produkte Win-CASA Miet, WEG oder Pro).
 
Rechtsinhaber, Vertragspartner, Vermieter: Firma Software24.com GmbH 
 
1. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Überlassung eines der oben bezeichneten Computerprogramme als Download-Link samt der zugehörigen Dokumentation, nachfolgend kurz als Software bezeichnet. Die Überlassung eines Benutzerhandbuchs an den Kunden steht dem Rechtsinhaber frei. Programm inkl. Online-Hilfe und Benutzerhandbuch sind urheberrechtlich geschützt. 

Mit Miete (früher bei Miet/ WEG/ PRO: Erwerb) des Programmpakets räumt der Rechtsinhaber dem Kunden das Recht ein, das Programm unter den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen. 
 
Mit Zustandekommen des Vertrages, meist bei Auslieferung der Software oder Bezahlung, erklärt sich der Kunde mit der Geltung der hierin angegebenen Nutzungsbedingungen einverstanden. 
  
Das Programm ist in einer Einplatzversion (Starter) oder in einer Netzwerk-Server-Version (ab Professional) erhältlich. 
 
Der Erwerb bzw. die Miete der Einplatzversion (Win-CASA Starter) gibt dem Kunden das Recht, das Programms gleichzeitig auf nur einem Computer zu nutzen. Auf welchem Computer die Nutzung erfolgt, ist dem Kunde freigestellt. Die Installation der Software ist von dem Vermieter nicht geschuldet und erfolgt durch den Mieter. Schulungen zur Nutzung der Software sind nicht in der Miete enthalten, können jedoch vom Mieter basierend auf dem verfügbaren Angebotes des Vermieters gegen eine gesonderte Vergütung beauftragt werden (s. IV Weitere Leistungen).
 
Der Erwerb bzw. die Miete der Netzwerk-Server-Funktion berechtigt den Kunden zur Nutzung des Programms in local area networks (LAN). In wide area networks (WAN) oder unter Zuhilfenahme sonstiger Datenfernübertragung (einschl. Telefon) ist die Nutzung des Programms nur mit schriftlicher Genehmigung des Rechtsinhabers zulässig. Als WAN bzw. Datenfernübertragung gelten alle Übertragungswege, die räumlich über das Grundstück des Kunden hinausreichen. Die Funkübertragung steht der Übertragung über Kabel gleich. Ausnahme: Für die von Software24.com angebotene Bereitstellung der Software als Cloud-App in Zusammenarbeit mit der Selbstläufer GmbH wird die Genehmigung unter Zuhilfenahme der entsprechenden Datenfernübertragungstechnologien (aktuell App streaming über RDP Protokoll über die von der Selbstläufer GmbH bereitgestellten Applikationen und Zugänge) eingeräumt. 
 
2. Nutzung des Programms ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen von Daten zum Zweck der Ausführung des Programms und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer. 
 
Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Rechtsinhabers zulässig. 
 
3. Im Programm enthaltene Firmennamen, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden. 
 
Zurückentwickeln, Dekompilieren und Entassemblieren des Programmcodes sind nicht gestattet. 
 
Der Kunde ist berechtigt, von dem Programm eine Sicherungskopie herzustellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Benutzung des Programms erforderlich ist. 

4. Software-Mietmodell: Die Software24.com GmbH bietet ihre Softwareprodukte im Mietmodell an (Abo-Pakete „Starter“, „Professional“, und „Premium“). Der Mietvertrag wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen; Kunden erwerben damit eine zeitlich begrenzte Nutzungsberechtigung für die Mindestvertragsdauer von einem Jahr. Der Mietvertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht fristgerecht bis zu drei Monaten vor Laufzeitende gekündigt wird. Die Kündigung des Mietvertrages und aller ergänzenden Verträge bedarf mindestens der Textform (z.B. E-Mail oder Brief), mündliche Kündigungen sind ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Vermieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen. Die Mietgebühr ergibt sich aus dem angenommenen Angebot zum Vertragsschluss (beispielsweise basierend auf den im Online-Shop transparent gelisteten Preisen) für den jeweils angebotenen Funktionsumfang der Software (aktuell „Starter“, „Professional“, „Premium“), etwaigen Zusatzmodulen, sowie wie aus dem Angebot ersichtlich gestaffelt nach weiteren Kenngrößen (aktuell Anzahl der maximal mit der Software verwaltbaren Wohneinheiten sowie beim Add-On „Cloud-App“ die Anzahl der Nutzer). Ein Wechsel zwischen verschiedenen Funktionsumfängen (Upgrade) kann durch Annahme eines entsprechenden Angebotes erfolgen; üblicherweise nach Rücksprache mit dem Software24-Vertrieb, wobei die Miete für die jeweiligen Funktionsumfänge anteilig berechnet und saldiert wird. Die Miete wird jährlich im Voraus per Lastschrift eingezogen. Kunden haben während der Mietdauer Anspruch auf Support- und Serviceleistungen, insofern diese im Paket inkludiert sind (Telefon-Support ist beispielsweise in „Professional“ und „Premium“ enthalten). Kunden erhalten während der Miet-Dauer die jeweils aktuelle Version der Software. Aktualisierungen werden über Benachrichtigungen in der Software sowie über Webseite mitgeteilt. Die Installation der Aktualisierungen und Änderungen erfolgt über die Software durch den Mieter.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Software nach Vertragsende automatisch deaktiviert wird. Die Nutzer werden durch Einblendungen in der Software rechtzeitig vor Ablauf informiert. Wir empfehlen, alle relevanten Daten vorab zu exportieren; eine Sicherung der Daten liegt in der Verantwortung des Kunden. Eine Wiederherstellung nach Deaktivierung ist nicht garantiert. Nach Beendigung des Vertrages hat der Mieter die vom Vermieter erhaltenen Datenträger und erstellten Sicherungskopien herauszugeben oder zu vernichten, die Software zu deinstallieren und etwaig verbleibende erkennbare Softwarereste aus dem IT-System zu löschen. Auf Wunsch des Vermieters hat der Mieter die Erfüllung der vorgenannten Pflichten schriftlich zu bestätigen.

Kunden, die vor dem 01.01.2025 ein sogenanntes „Update-Abo“ abgeschlossen hatten, können ggf. vergünstigte Bestandskunden-Angebote zum Abschluss des passenden Paketes „Starter“, „Professional“, oder „Premium“ erhalten. Die Leistungen dieser Pakete entsprechen den aktuellen Nutzungs- und Servicebedingungen für Software-Miete entsprechend dieser AGB. Der Kunde nimmt dies durch Bezahlung der Software-Miete an. Bestandskunden werden von einem Angebot mit der Rechnungsstellung für das Paket schriftlich informiert, die Zahlung wird wenn möglich im Rahmen eines bestehenden SEPA-Lastschrift Mandats frühestens zwei Wochen nach der Information abgewickelt. Ein Widerspruch ist weitere zwei Wochen nach Zahlung ohne Angabe von Gründen möglich. Aus organisatorischen und technischen Gründen können wir keine weiteren „Major releases“ bereitstellen, Updates werden nur entsprechend der beschriebenen Konditionen im Miet-Modell ausgeliefert. Updates der Software sind somit nur im Miet-Modell erhältlich. Unabhängig von bisherigen Rechnungszyklen erfolgt die Abrechnung für diese Kundengruppe kalenderjährlich (01.01.–31.12.). Angebote für Sonderkonditionen der Rechnungsstellung im Rahmen der Umstellung (z.B. Bestandskundenrabatte) ergeben sich aus Angebot/ Rechnung bzw. Begleitschreiben zur Rechnung.

5. Datenzugriff, Internetverbindung und Nutzung von Zusatzdiensten

Server und Internetverbindung: Zur Freischaltung angemieteter Funktionen der Software wird ein internetbasierter Server eingesetzt. Die Software benötigt daher regelmäßig, aber nicht dauerhaft, eine Internetverbindung, um bestimmte Funktionen freizuschalten und die Gültigkeit der Lizenz zu prüfen. Über diesen Server ist es Software24.com zudem möglich, einzelnen Kunden im Rahmen von Entwicklung und Pilotierungen Funktionen testweise freizuschalten, womit sich der Mieter einverstanden erklärt.

Datenverbindung für Zusatzfunktionen: Der Server vermittelt bei Nutzung integrierter Webdienste (z. B. CASA24 Verwalter-App) den Datenaustausch zwischen dem Kundensystem und den externen Zugriffen. Für die Nutzung dieser Funktionen ist eine Internetverbindung erforderlich. Die Konfiguration des Zugangs (z. B. Freigabe des Kundensystems, Vergabe von Zugangsdaten) erfolgt stets durch den Kunden. Ohne aktive Freigabe durch den Kunden ist kein externer Zugriff möglich.

Statistische Auswertungen zur Verbesserung von Produkt und Support: Zur Verbesserung von Produkt, Support und Benutzerführung analysieren wir die Nutzung der Software auf Ebene des Vertragspartners. Dabei werden insbesondere Nutzungshäufigkeit einzelner Funktionen, Konfigurationsmuster, und aggregierte Kennzahlen ausgewertet, um die Nutzung der Software besser zu verstehen und gezielt Hilfestellungen anbieten zu können. Personenbezogene Daten einzelner Nutzer oder Inhalte einzelner Geschäftsvorfälle werden dabei nicht verarbeitet.

Zugriffsfunktionen & Drittanbieter-APIs: Teile der Software ermöglichen – sofern vom Kunden aktiviert – den Zugriff durch Dritte (z. B. Partnerportale) oder von außen (z.B. CASA24 App, Browser-Version). Für die Freigabe und sichere Nutzung, beispielsweise durch die sichere Aufbewahrung der vom Kunden vergebenen Zugangsdaten, ist der Kunde verantwortlich. Die Software enthält außerdem Schnittstellen zu Cloud-Diensten wie der E-Post API oder APIs zur Nutzung künstlicher Intelligenz, oder die Möglichkeit Datensicherungen mit der Software24.com GmbH zu teilen. Die Nutzung dieser Dienste setzt eine Internetverbindung voraus. Die Nutzung solcher Dienste ist dem Kunden stets freigestellt und kann in den Einstellungen deaktiviert werden bzw. muss aktiv angestoßen werden. Möchte der Kunde personenbezogene Daten auf Drittsysteme übertragen, empfehlen wir den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) mit dem jeweiligen Lieferanten. Im Rahmen der Browser-Version werden zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und Weiterentwicklung anonyme Nutzungsdaten erhoben. Hierbei können Technologien wie Smartlook oder Hotjar eingesetzt werden, die Interaktionsdaten wie Mausbewegungen, Klicks und Navigationsverhalten aufzeichnen. Inhalte von Formularfeldern sowie personenbezogene Daten werden dabei nicht gespeichert. Eine Zuordnung zu bestimmten Personen oder eine Verknüpfung mit individuellen Nutzerkonten erfolgt nicht. Die Erhebung dient ausschließlich der anonymisierten Analyse zur Optimierung der Software. Mit der Nutzung stimmt der Kunde dem explizit zu.

§ 2 Weitergabe des Programmpaketes 
 
1. Der Kunde ist berechtigt, das Programmpaket im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit einer Kopie dieses Vertrags an einen nachfolgenden Nutzer abzugeben. Dies bezieht sich ausschließlich auf gekaufte Software, für Vermietung gilt § 2 Absatz 5. 
 
2. Mit der Abgabe des Programmpakets geht die Berechtigung zur Nutzung gem. § 4 Absatz 1 auf den nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieses Vertrags an die Stelle des Kunden tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Kunden zur Nutzung gem. § 2 Absatz 1. 
 
3. Mit der Weitergabe hat der Kunde alle Kopien und Teilkopien des Programms umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle Sicherungskopien. 
 
4. Die Absätze 1-3 gelten auch, wenn die Weitergabe in einer zeitweisen Überlassung besteht.  

5. Der Mieter darf die Software an Dritte weder ganz noch in Teilen veräußern, noch verschenken oder verleihen, noch weitervermieten und verleasen oder anderweitig verwerten. Eine Nutzung der Software zum privaten Gebrauch ist ausgeschlossen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen des Programms gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn dies ist erforderlich, um die störungsfreie Programmnutzung zu erreichen.
 
§ 3 Weitergabe durch nachfolgende Nutzer 
 
Für die Weitergabe des Programmpakets durch den jeweiligen Nutzer an einen nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden Nutzers. § 2 gilt sinngemäß. Für gemietete Software ist entsprechend § 2 Absatz 5 lediglich eine Weitergabe innerhalb desselben Unternehmens (Vertragspartners) zulässig. 
 
§ 4 Lieferung und Fristen 
 
Die Software wird per E-Mail mit Download-Link ausgeliefert. Die Lieferzeit nach Eingang einer Bestellung sowie dem dazugehörigen Geldeingang auf unserem Konto beträgt in der Regel 2-3 Werktage. Im Falle höherer Gewalt sowie aller von der Software24.com GmbH nicht zu vertretenden Hindernisse, welche auf die Lieferung der Leistung erheblichen Einfluss haben, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen in angemessenem Umfang. 
 
§ 5 Fälligkeit und Zahlung 
 
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise (siehe Angaben im Online-Shop und auf der Rechnung). Soweit nichts Anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen und Supportleistungen ohne Abzug sofort zu begleichen. Dabei stehen aktuell die nachfolgenden Zahlungsvarianten zur Verfügung: Paypal oder Lastschrifteinzug (Änderung vorbehalten). Für wiederkehrend berechnete Angebote wie Software-Miete bieten wir aus organisatorischen Gründen nur Lastschrifteinzug an. 

Details zu Fälligkeit und Zahlung der Softwaremiete sind unter § 1.4 geregelt. 
 
Bei Zahlungsverzug, insbesondere nach wiederholtem Versand von Mahnungen, behält sich die Software24.com GmbH das Recht vor, den Zugang zur Software bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge zu sperren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Software24.com GmbH weiters berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen, es sei denn, der Kunde kann einen geringen oder die Software24.com GmbH einen höheren Schaden nachweisen. 
 
§ 6 Andere Rechte 
 
Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung des Programmpakets bleiben vorbehalten. Insbesondere haben weder der Kunde noch nachfolgende Nutzer das Recht, Vervielfältigungsstücke des Programmpakets in seiner Originalfassung oder in abgeänderten oder bearbeiteten Fassungen zu verbreiten, auch wenn sich solche Vervielfältigungsstücke auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken. 
 
§ 7 Gewährleistung 
 
1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Rechtsinhaber leistet Gewähr, dass das Programm im Sinne der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunde gültigen Programmbeschreibung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht. Als Programmbeschreibung gelten die auf www.Software24.com veröffentlichten Materialien, insbesondere die dort beziehbarer Testversion, mittels derer Interessenten die Funktionen vorab ausprobieren und auf Tauglichkeit prüfen können. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben. Der Vermieter wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten. Software „lebt“ und verändert im Laufe der Zeit den Funktionsumfang; eine Garantie, dass zum Zeitpunkt der Anmietung (früher: des Kaufs) enthaltene Funktionen für alle Zukunft der Software enthalten sein werden, kann Software24 nicht geben. Der Kunde erhält im Falle wesentlicher Änderungen jedoch ein Sonderkündigungsrecht, wie in der Präambel beschrieben. 
 
2. Erweist sich ein Programmpaket im Sinne von Ziff. 1 als nicht brauchbar oder im Sinne von Ziff. 2 als fehlerhaft, erfolgt innerhalb einer 6-monatigen Gewährleistungsfrist, die mit der Auslieferung des Programmpakets an den Vertragspartner beginnt, die Behebung dieses Fehlers nach Wahl des Vermieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Mieter wird den Vermieter bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
 
Gelingt es dem Rechtsinhaber nicht, die Brauchbarkeit des Programms mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessen Zeitraums, d. h. im Rahmen mehrerer Nachbesserungsversuche, herzustellen, oder erweist sich auch das als Ersatz gelieferte Programmpaket im Sinne von Ziff. 1 als nicht brauchbar oder im Sinne von Ziff. 2 als fehlerhaft, so hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht auf Minderung der Miete (des Kaufpreises) oder Rückgabe des Programmpakets und Rückerstattung der Miete (des Kaufpreises). Im Falle der Softwaremiete bezieht sich dies auf Minderung oder Rückerstattung des Mietpreises für den Zeitraum ab erstmaliger Anzeige des vermuteten Fehlers. 

 Bei Rückerstattung erlischt die Berechtigung des Kunden zur Nutzung gem. § 1. Gleichzeitig hat er alle Kopien und Teilkopien des Programms umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. 
 
3. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Programmpaket den speziellen Anforderungen des Kunden genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse – bitte prüfen Sie vor Vertragsabschluss anhand der kostenlosen Testversion sorgfältig, ob die Software Ihre individuellen Anforderungen erfüllt. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Es besteht ferner keinerlei Gewährleistung für vom Kunden unberechtigterweise geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms. 
 
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse, Bedienungs- oder Wartungsfehler entstehen. Für deren Bestimmung gelten die Angaben im Benutzerhandbuch. 
 
§ 8 Haftung 
 
1. Die Software24.com GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften. Der Rechtsinhaber haftet unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch von ihm zu vertretende schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Der Vermieter schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob den Vermieter ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Rechtsinhaber bei Vertragsabschluß aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Jedoch übersteigt die Haftung in keinem Fall den Betrag, welcher vom Kunden tatsächlich jährlich für das Programmpaket bezahlt wurde. 
 
2. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. 
 
3. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet der Rechtsinhaber nach Maßgabe der Ziff. 1 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Wir empfehlen tägliche Backups von geschäftsrelevanten Daten auf unterschiedlichen, unabhängigen Systemen, mit einem exponentiellen Back-Off um den Speicherplatz angemessen zu halten. 
 
4. Die in den Ziff. 1 und 2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung. Gegenüber Kaufleuten ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

Die Haftung des Rechtsinhabers für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 
 
§ 9 Angebot zum Widerruf 
 
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da unser Angebot sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB richtet. 

Üblicherweise akzeptieren wir aus Kulanz, wenn Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache widerrufen. 
 
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Information in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. 
 
Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an: 
 
    Software24.com GmbH 
    Eichbichlstr. 1 
    83071 Stephanskirchen 
 
Widerrufsfolgen: 
 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen oder für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in  verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Insbesondere wird für den Zeitraum bis zur Rückgabe eine Mietgebühr fällig, die für diesen Zeitraum in ganzen Monaten anteilig berechnet wird. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.   
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache, die als Folge einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache (d. h. Ingebrauchnahme nur zu dem Zweck, zu dem das jeweilige  Produkt bestimmt und gedacht ist) vermeiden, indem Sie die Sache nicht  
wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. 
 
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden, wobei die Kosten für die Rücksendung vom Kunden getragen werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. 
 
§ 10 Eigentumsvorbehalt 
 
1. Die Software24.com GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Software, sowie das Nutzungsrecht bis zur restlosen Bezahlung der Miete entsprechend der o.g. Zahlungsbedingungen (bzw. vormals des Kaufpreises) vor. Sofern der Kunde Kaufmann ist, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von der Software24.com GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.  
 
2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die Software24.com GmbH ab. 
 
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist die Software24.com GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die Software24.com GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen. 
 
§ 11 Sonstige Vereinbarungen 
 
1. Eine Aufrechnung gegen die Miete oder Kaufpreisforderung kann der Kunde nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären. 
 
2. Bis zur vollständigen Zahlung der Miete entsprechend den o.g. Zahlungsbedingungen bzw. des Kaufpreises behält sich der Rechtsinhaber das Eigentum an dem gelieferten Programmpaket bzw. die vermieteten Nutzungsrechte vor. Dies gilt auch für evtl. mitübertragene Schutzrechte des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. 
 
3. Diese Nutzungsbedingungen enthalten alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. 
 
4. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtsunwirksamkeit anderer Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht. 
 
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Der Vermieter ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters zu klagen.

6. Die Parteien werden im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen. Kommt eine Einigung vor der Schlichtungsstelle nicht zustande, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
 
 Anhang A: Open Source Komponenten 

II. Support- & Software Service Vertrag 

Der Support- & Software Service Vertrag bietet folgende Leistungen: 

  • Bearbeitung Ihrer schriftlichen E-Mail Anfragen mit höherer Priorität 
  • Ansprechpartner in der Technikabteilung bei technischen Problemen (nach Verfügbarkeit) 
  • Berechtigung zum Download der aktuellsten Service-Datei, um Ihre Software auf den neuesten Stand zu bringen und Neuerungen und Verbesserungen einfließen zu lassen. (Klarstellend – im Falle des Software-Kaufes: Nicht enthalten sind Updates auf das nächste „Major Release“, d. h. z. B. von Win-CASA 2018 auf Win-CASA 2020 mit zahlreichen neuen Features).  

In den Software-Abos Professional und Premium ist der Support- & Software Service Vertrag inkludiert. Beim Software-Abo Starter ist er nicht inkludiert. 
 
Die Gebühr für den Support- & Software Service Vertrag. ist bei den Abo-Paketen (Softwaremiete) inkludiert und wird mit deren Jahresgebühr eingezogen und nicht gesondert aufgelistet. Für Kauf-Kunden älterer Versionen wird in Einzelfällen der Support als separater Vertrag angeboten und halbjährlich per Lastschrift eingezogen. (Um den Verwaltungsaufwand für den Support & Software-Service möglichst gering zu halten, ist die Bezahlung nur per Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründen die Beträge nicht auf offene Rechnung erheben könne.) 

Die Laufzeit des Support-Vertrags entspricht der Laufzeit des zugrundeliegenden Software-Abos, eine getrennte Kündigung des Supportvertrages ist nicht möglich. Für Kauf-Kunden älterer Versionen 
verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate, wenn er nicht vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform (z.B. E-Mail oder Brief), mündliche Kündigungen sind ausgeschlossen, und muss 4 Wochen vor Ablauf erfolgen.  

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Gleichzeitig räumen Sie auch uns ein Widerrufsrecht ein, das uns erlaubt, einen etwaig über die Webseite geschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen einseitig aufzulösen. 

III. Versand und Zahlungsbedingungen 

Die folgenden Bedingungen gelten insbesondere, falls Versand und Zahlungsbedingungen einzelner Produkte in keinem anderen Teil der AGB geregelt sind. Sollten Versand und Zahlungsbedingungen für das betreffende Produkt an anderer Stelle geregelt sein, haben die dortigen Regelungen im Falle eines Widerspruches Priorität.

Versand 
 
Die Software wird per E-Mail mit Download-Link ausgeliefert. Die Lieferzeit nach Eingang einer Bestellung sowie dem dazugehörigen Geldeingang auf unserem Konto beträgt in der Regel 2-3 Werktage. Im Falle höherer Gewalt sowie aller von der Software24.com GmbH nicht zu vertretenden Hindernisse, welche auf die Lieferung der Leistung erheblichen Einfluss haben, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen in angemessenem Umfang. 
 
Zahlungsbedingungen  

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise (s. Angaben im Bestellprozess). Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen und Supportleistungen ohne Abzug sofort zu begleichen. Dabei stehen aktuell nachfolgende Zahlungsvarianten zur Verfügung: Paypal oder Lastschrifteinzug (Änderung vorbehalten). 

IV. Weitere Leistungen 

Für die Nutzung des Online-Portals wird ein gesonderter Mitgliedschafts- und Hostingvertrag geschlossen. Für die Nutzung von zusätzlichen Individualschnittstellen wird ebenfalls jeweils ein zusätzlicher Vertrag geschlossen. Für die Nutzung von zusätzlichen Cloud-Diensten oder Online-Komponenten der Software, die von der Software24.com GmbH bereitgestellt werden, wird ebenfalls ein zusätzlicher Vertrag geschlossen.

Dienstleistungen wie Online-Trainings, Vor-Ort Schulungen, Webinare, Datenbank-Konvertierungen, o.ä. werden üblicherweise vom Kunden basierend auf den Konditionen im Online-Shop oder einer schriftlichen Kommunikation bestellt (verbindliches Angebot des Kunden) und können von Software24 innerhalb von 14 Tagen nach Zugang angenommen werden. 

Appendix 

Ergänzende Bestimmungen gemäß DORA für Finanzinstitute 

  1. Beschreibung der IKT-Dienstleistungen: Die Software24.com GmbH bietet Softwarelösungen für die Immobilienverwaltung an, darunter die Produkte „Win-CASA“ in den Leistungsstufen „Starter“, „Professional“ und „Premium“ und sind vertraglich in diesen AGB geregelt. Beschreibungen und Funktionalitäten dieser Produkte sind auf der Webseite www.software24.com verfügbar, insbesondere über die Bereitstellung der Testversion.
  1. Standorte der Dienstleistungserbringung und Datenverarbeitung: Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt ausschließlich in Deutschland. Bezüglich Datenspeicherung und Nutzung zusätzlicher Cloud-Dienste, Beispielsweise für den Support, verweisen wir auf die Datenschutzerklärung bzw. auf unser Verzeichnis von Auftragnehmern im ADV-Vertrag. 
  1. Dienstleistungsqualität (Service Level Agreements): Es bestehen keine spezifischen Service Level Agreements (SLAs). Die Qualität der Dienstleistungen richtet sich nach den Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Erreichbarkeitsregelungen der Telefon-Hotline im Support-Portal mit den dort festgelegten Verfügbarkeiten. 
  1. Kündigungsfristen und Berichtspflichten: Die Kündigungsfristen entsprechen den Bestimmungen in unseren AGB. Es bestehen keine zusätzlichen Berichtspflichten seitens der Software24.com GmbH, außer denen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. 
  1. Unterauftragsvergabe: Die Unterauftragsvergabe erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ist in unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (ADV) geregelt. Sämtliche Unterauftragnehmer werden sorgfältig ausgewählt und sind vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet. 
  1. Zugangs-, Prüfungs- und Auditrechte: Die Software24.com GmbH gewährt Zugangs-, Prüfungs- und Auditrechte nach dem Best-Effort-Prinzip und im marktüblichen Umfang, wobei wir uns stets eine Abrechnung der Arbeitszeit entsprechend unseren Dienstleistungssätzen vorbehalten. Individuelle Vereinbarungen hierzu können bei Bedarf gesondert getroffen werden. 
  1. Beendigung der Vereinbarung: Die Bedingungen zur Beendigung der Vereinbarung sind in unseren AGB festgelegt. Bei Vertragsbeendigung werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Kontinuität der Dienstleistungen sicherzustellen oder eine geordnete Beendigung der Zusammenarbeit zu gewährleisten. 

Hinweis für Finanzinstitute: Diese ergänzenden Bestimmungen wurden entwickelt, um den Anforderungen der Digital Operational Resilience Act (DORA) gerecht zu werden und eine rechtskonforme Zusammenarbeit zu gewährleisten.