Beitrag vom 20. Januar 2022

Ergänzung: Im Mai startet der Zensus 2022

Bisher konnten Sie mit Win-CASA die Bestands- und Eigentümerlisten für den Zensus exportieren. Im Mai 2022 folgt nun der letzte Schritt, der Export für die Vollerhebung.

Im Zensus-Modul finden Sie alle notwendigen Vorgaben, damit eine lückenlose Volkszählung durchgeführt werden kann.

Den Export für die Erhebungsdaten können Sie ebenfalls unter „weitere Funktionen“ erstellen:

Anders wie beim Export der Bestands -oder Eigentümerliste müssen hier einige Angaben wie z.b. die Wohnfläche mitberücksichtigt werden.

Folgende Bestandteile müssen in der Erhebung vorgegeben sein:

  • Die Wohnfläche wird standardmäßig bei reinen WEG-Objekten aus dem Umlageschlüssel 50 entnommen und bei reinen Miet – oder Pro Objekten aus dem Schlüssel 1. Bitte beachten Sie, dass die Fläche von nicht gewerblichen Einheiten, zwischen 6 und 999 qm liegen und auf eine Ganzzahl gerundet werden müssen.

 

  • Die Nettokaltmiete wird aus allen Vorrauszahlungenspositionen der „Miete“ zusammengerechnet und muss ebenfalls auf eine Ganzzahl gerundet exportiert werden.

 

  • Die Personenzahl wurde bei reinen WEG-Objekten aus dem Umlageschlüssel 51 entnommen, bei reinen Miet -oder Pro-Objekten aus dem Schlüssel 2. Die Personenzahl muss gerundet auf eine Ganzzahl exportiert werden.

  • Die Anzahl der Räume wird mit dem Standardwert 1 vorbelegt, muss manuell angepasst werden und darf ebenfalls nur eine Ganzzahl sein. Bei Leerständen müssen die Angaben „Verfügbarkeit“ und „Grund“ angegeben werden!

Zudem beachten Sie bitte, dass bei gewerblichen Einheiten, laut Datenschutzbeschreibung, keine Mieten und Daten des Mieters exportiert werden müssen.


Beitrag vom 20. September 2021

2022 findet in Deutschland bzw. weltweit wieder ein Zensus statt. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Damit schafft der Zensus eine wichtige Planungsgrundlage für viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden.

Die letzte Erhebung fand im Mai 2011 statt und aufgrund der EU-Zensusverordnungen ist Deutschland verpflichtet, alle 10 Jahre eine Volkszählung durchzuführen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Ist Zensus Pflicht?

Mit dem Zensusgesetz 2021 werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwalterinnen und Verwalter von Wohnraum verpflichtet, Auskunft über bestimmte Angaben zu den von ihnen vermieteten Wohnungen zu geben. Dies dient der Erfüllung der EU-Verordnung Zensus (EG) Nr. 763/2008.

Jetzt neu – unser Zensus Zusatzmodul

Mit dem neuen Zusatzmodul Zensus-Export 2021/2022 können Sie die bereits in Win-CASA eingegebenen Stammdaten in eine Zensus-konforme CSV-Datei exportieren.

Kostenpflichtig können Sie das Modul über unseren Shop für einmalige 98,00 € (brutto) bestellen.

Unter folgendem Link gelangen Sie direkt zum Shop: https://www.software24.com/produkte/zusatzmodule/zensus-export-2021/2022-fuer-win-casa-2020

Das Modul befindet sich unter Verwaltung -> Weitere Funktionen -> Zensus 2021 / 2022.

Sie haben die Möglichkeit, die Bestands-, oder Eigentümerliste zu exportieren.

In folgendem Fenster finden Sie die Bestandsliste:

Wenn Sie mit der Maus über den Spaltenkopf fahren, wird eine genauere Beschreibung der Spalten sichtbar. Win-CASA belegt die Felder vor und ggf. müssen diese von Ihnen nachträglich ergänzt oder geändert werden. Jede Spalte lässt sich bearbeiten und ändern. Bitte beachten Sie, dass möglichst viele Spalten mit Informationen befüllt sind.

Die Daten in den einzelnen Spalten können Sie zurücksetzen, Neue Datensätze hinzufügen oder löschen. Sollten Sie während der Bearbeitung das Modul verlassen müssen, werden die eingegebenen Daten automatisch gespeichert, so dass Sie nach dem erneuten Aufruf lückenlos weiterarbeiten können.

Für die Ersterhebung können Sie lediglich Eigentümer/- Objektlisten exportieren. Die Möglichkeit des Exportes der Daten für die Vollerhebung im Mai 2022 wird rechtzeitig freigegeben.

Wie sieht es mit Datenschutz aus?

Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Bewohnerinnen und Bewohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2022 vorliegen und auf der entsprechenden Internetseite veröffentlicht.

 

Ergänzung v. 23.05.2022

Nach Durchsicht des Schreibens vom Statistischem Landesamt haben wir die Vermutung, dass nicht für alle Verwaltungen die Möglichkeit besteht, die Daten per CSV-Datei zu übertragen, sondern lediglich alles per Formular (vorzugsweise online) auszufüllen ist.

In dem Schreiben wird in keiner Weise auf einen Datenexport/-import eingegangen, auch die genannte Internetseite verweist ausschließlich auf den Fragebogen, für dessen pro Objekt eigene Zugangsnummern/Aktivierungscodes eingegeben werden müssen.

Es entsteht daher der Eindruck als seien manche Verwaltungen „zu klein“ für den Zensus um ein „Großeigentümer-ID“/Berichtspflichtigen-ID/Berichtseinheiten-ID zu erhalten. Die Angaben müssen manuell eingegeben werden.

Wir können leider nicht beurteilen, ob Sie vom Bundesamt ID´s erhalten bzw. dies müssen Sie bitte selbst erfragen. Ohne Berichtseinheiten-ID ist das Zensus-Modul leider unbrauchbar.