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Anteile & Zähler speichern und laden

Des Öfteren erhalten wir die Frage was Anteile & Zähler laden und speichern bedeutet und welche Auswirkung diese Funktion hat.
Die Anteile & Zähler werden für die Nebenkosten-, bzw. WEG-Abrechnung zur Berechnung benötigt. Da die Anteile & Zähler pro Abrechnungszeitraum unterschiedlich sind, können diese Werte pro Abrechnungszeitraum gespeichert werden. Dies hat den Vorteil, wenn Sie eine bereits erstellte Nebenkosten-, bzw. WEG-Abrechnung erneut aufrufen möchten, dass die Anteile & Zähler nicht nochmals neu eingegeben werden müssen. Diese können ganz einfach geladen werden.
Das Speichern der Anteile & Zähler erfolgt beim Umstellen des Abrechnungszeitraums. Öffnen Sie über das Register Verwaltung die Stammdaten des betroffenen Objekts und klicken auf den Schalter „Wirtschaftsjahr ändern“.

Im Folgefenster schlägt Win-CASA automatisch das nächste Jahr vor, Sie können aber manuell den von Ihnen gewünschten Zeitraum eingeben.

Bei dem Feld „Speichern unter“ geben Sie nun Ihren alten Abrechnungszeitraum ein. Wichtig ist, dass Sie hier auch das Jahr mit angeben, damit beim späteren Laden der Anteile & Zähler erkannt werden kann, welches Jahr geladen werden muss. Wenn Sie das Jahr eingegeben haben, klicken Sie auf den Schalter „Speichern“. Wenn im Objekt auch Eigentümer verwaltet werden, werden ebenfalls die Anfangsbestände der Rücklagen gespeichert.

Desweiteren können Sie beim Ändern des Abrechnungszeitraums 3 zusätzliche Aktionen ausführen:
Klickfeld Zählerstände vortragen
Zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahrs müssen die Endstände aller Zähler als Anfangsstände erfasst werden. Wenn dieses Klickfeld aktiviert ist, wird diese Änderung automatisch durchgeführt.
Klickfeld Zählerstände ausgezogener Bewohner/Eigentümer auf Null setzen
Damit werden die Zählerstände von früheren Bewohnern/Eigentümern, die nicht mehr im neuen Abrechnungszeitraum liegen, auf Null gesetzt.
Klickfeld Festbeträge auf Null setzen
Setzt die Anteile aller Festbetragsschlüssel für alle Bewohner/Eigentümer (auch ausgezogene oder frühere) auf Null.
Bevor Sie diese Aktionen ausführen, müssen die Anteile & Zähler gespeichert werden. Danach klicken Sie auf „Angeklickte Aktionen durchführen“.
Das Ausführen dieser Aktionen hat den Vorteil, dass Sie die Beträge nicht manuell löschen, bzw. die Zählerstände vortragen müssen.
Achtung! Wenn Sie eine WEG-Verwaltung haben, darf dies erst durchgeführt werden, wenn Sie den Wirtschaftsplan erstellt haben, da sonst z.B. Festbeträge nicht berechnet werden können.
Wenn Sie nun eine alte Abrechnung nochmals erstellen möchten, öffnen Sie die Objektstammdaten und stellen Ihren Abrechnungszeitraum ein, den Sie erneut abrechnen möchten. Anschließend gehen Sie über das Register Verwaltung – weitere Funktionen und rufen Anteile & Zähler laden auf. Hier wählen Sie dann das entsprechende Jahr aus und gehen auf den Schalter „Laden“. Im Anschluss können Sie die Abrechnung erneut erstellen.

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