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Festbeträge abrechnen

In dem Fenster “Festbeträge abrechnen“, das vor der WEG-Abrechnung und der Nebenkosten-Abrechnung erscheint, werden alle Ausgabekonten angezeigt, die nach Festbetrag oder Zähler umgelegt werden.
Warum ist hierbei die Spalte Verbrauch und Abrechnen bei Umlage über Festbetrag nicht immer identisch?
Zum Stichtag der Abrechnung ist der Kontostand eines Ausgabekontos, das per Festbetrag-Umlageschlüssel abgerechnet wird, normalerweise nicht gleich dem abzurechnenden Festbetrag.
Bitte geben Sie deshalb in der Spalte “Abrechnen“ die tatsächlich abzurechnenden Gesamtkosten im Brutto ein. Dieser Betrag wird dann anschließend in der Abrechnung umgelegt. Wenn Sie auch für gewerbliche Mieter oder Eigentümer abrechnen, prüfen Sie bitte auch den Ust.-Satz und ändern diesen gegebenenfalls ab. Hinweis: Sie können hierbei auch den Schalter „Ust. aus Buchhaltung berechnen“ nutzen. Damit wird automatisch der richtige Ust.-Satz übernommen, sofern Sie mit Ust. gebucht haben.

In der Spalte “Verbrauch“ wird bei Umlage über Festbetrag der EUR-Wert des gesamten Objektes angezeigt. Bei der Umlage nach Zähler wird der Verbrauch des gesamten Objektes angezeigt.
Wichtig: Es werden in der Spalte “Verbrauch“ nur die Werte der Mieter bzw. Eigentümer berücksichtigt, die abrechnungsrelevant sind.
Tipp: Sollte die Spalte “Verbrauch“ nicht mit den Anteilen in den Wohnungsstammdaten identisch sein, dann überprüfen Sie bitte die Liste der Festbeträge/Anteile (Register Listen – Schalter Bewohner oder Eigentümer – Liste der Festb./Anteile).

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