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Hilfestellung zur Abbildung der Grundsteuer in Miet- und WEG-Objekten

Die Grundsteuer stellt grundsätzlich auf den Mieter umlegbare Kosten dar. In Pro-Objekten (Miet- und WEG-Objekte) wird die Grundsteuer vom einzelnen Eigentümer getragen und nicht als Gesamtkosten der WEG, weshalb die Abbildung der Grundsteuer in der WEG-Abrechnung zu vermeiden ist. Im Nachfolgenden wird Ihnen dargestellt, wie die Grundsteuerbeträge in der Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden können, ohne in der WEG-Abrechnung als umlegbaren Posten zu erscheinen. Auf diese Weise müssen Sie das Konto Grundsteuer nicht im Wechsel von der Betriebskostenabrechnung zur WEG-Jahresabrechnung von umlagefähig auf nicht umlagefähig umstellen.

Schritt für Schritt-Anleitung:

Öffnen Sie im Win-CASA 2022 das Register Verwaltung > Unterregister Konten. Gehen Sie nun auf den Button Umlageschlüssel. Markieren Sie den Umlageschlüssel Nr. 97 und klicken Sie auf Bearbeiten. Tragen Sie für den Umlageschlüssel Nr. 97 die Bezeichnung „nur Mieter“ und die Verteilung „Anteilig“ ein. Anschließend speichern.

Screenshot Anlegen-Umlageschlüssel-Nr. 97

Sie befinden sich nun nach wie vor in der Maske Umlageschlüssel Haus [Objekt-Nr.]. Markieren Sie nun einen freien Umlageschlüssel für Bewohner (Nr. 1-49) und klicken Sie auf Bearbeiten. Geben Sie nun die Bezeichnung „Grundsteuer“, Einheit „€“ und die Verteilung „Anteilig“ ein und speichern Sie diesen Umlageschlüssel. Schließen Sie die Maske Umlageschlüssel Haus [Objekt-Nr.] über den Button Zurück.

Screenshot Anlegen-Umlageschlüssel-Nr. 18

Nun müssen beide Umlageschlüssel dem Grundsteuerkonto zugewiesen werden. Gehen Sie hierfür in das Register Verwaltung > Unterregister Konten und bearbeiten Sie das entsprechende Konto. Wählen Sie Hausgeldabrechnung im Bereich Umlagefähig aus und tragen Sie den Umlageschlüssel für Eigentümer (Nr. 97) ein. Unten rechts erscheint eine weitere Eingabemöglichkeit. Tragen Sie hier den Umlageschlüssel für Bewohner (Nr. 18) ein.

Öffnen Sie die Stammdaten Ihres Objektes (Register Verwaltung > Unterregister Objekte & Wohnungen > Stammdaten Objekt). Gehen Sie in das Unterregister Bankkonten und erstellen Sie über den Button Hinzufügen eine fiktive Kasse (Beispiel: Kasse für Bewohner). Speichern und schließen Sie die Masken.

Screenshot Anlegen-Kasse-für-Bewohner

Öffnen Sie die Stammdaten der betroffenen Wohnung in dem Objekt. Gehen Sie in das Unterregister Anteile & Zähler und tragen Sie den Festbetrag in der Zeile Grundsteuer.

Screenshot Festbetrag-in-Anteile-und-Zähler-eintragen

Buchen Sie die Grundsteuerlast über das Konto der Kasse für Bewohner. (Register Buchhaltung > Unterregister Buchen > Buchen)

Screenshot Buchen-des-Grundsteuerbetrages

Gehen Sie nun in das Register Abrechnungen > Einzelabrechnungen > WEG-Abrechnung. Öffnen Sie unter WEG-Jahresabrechnung das Unterregister Abrechnungsdaten. Setzen Sie unter der Überschrift Folgende Auswertung mit in die Abrechnung übernehmen Häkchen bei den Feldern Entwicklung der Geldkonten und Geldkonten für Bewohner nicht anzeigen.

Screenshot Haken-setzen-Abrechnungsdaten

Auf diese Weise wird die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt, erscheint jedoch nicht in der WEG-Abrechnung als auf die Eigentümer umgelegten Kostenpunkt.

HINWEIS:

Es lässt sich nicht vermeiden, dass die Zeile Grundsteuer wie folgt in der WEG-Abrechnung erscheint:

Screenshot Hinweis

Ein Kommentar

  1. clara grün

    Vielen Dank für den Beitrag. Ich habe nun endlich verstanden, wie Grundsteuerbeträge in der Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden. Dank meines Steuerberaters für Jahresabschlüsse habe ich damit immer wenig zu tun, es ist trotzdem sinnvoll, auch selbst zu verstehen, wie das alles funktioniert.

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