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Leistungsprinzip oder Abflussprinzip bei der Betriebskostenabrechnung

Im Februar musste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen, ob Betriebskostenabrechnungen nach dem Leistungs- oder dem Abflussprinzip erfolgen können oder müssen. Unter AZ VIII ZR 49/07 wurde entschieden, dass auch das Abflussprinzip zulässig ist. Allerdings waren davor nicht immer alle Gerichte der gleichen Auffassung.
Was steckt aber hinter den verschiedenen Prinzipien?
Leistungsprinzip
Es werden Kosten für die Leistungen abgerechnet, die im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbraucht worden sind. Entscheidend ist also der Verbrauch und nicht die Zahlung der Rechnung dafür.
Abflussprinzip
Es werden die Kosten auf den Mieter umgelegt, die im Abrechungszeitraum bezahlt worden sind. Dabei ist egal, wann die bezahlten Leistungen in Anspruch genommen worden sind.
Abrechnungsprinzipien
Aus den Beispielen ist erkennbar, dass das Leistungsprinzip einen Mehraufwand vom Vermieter erfordert. Dieser muss bei einem Mieterwechsel verlangt werden, damit jeder Mieter genau die Kosten zu tragen hat, die während der Dauer seines Mietverhältnisses entstanden sind. Besteht das Mietverhältnis allerdings auf Dauer und über Jahresgrenzen hinweg, kann das Abflussprinzip nicht als ungerecht betrachtet werden. Denn schließlich muss der Vermieter die Rechnungen an den Energieversorger oder Dienstleister umgehend begleichen. Allerdings sollten ihm dafür ausreichend Mittel aus den Abschlagszahlungen des Mieters zur Verfügung stehen, so dass sich das Heizöl-Beispiel in Wahrheit nicht ganz so krass darstellt.
Der Vermieter kann auch noch eine Variante des Abflussprinzips verwenden. Beim Abrechnungsprinzip werden alle Kosten weiterverrechnet, für die der Vermieter im Abrechnungszeitraum Rechnungen erhalten hat. Es ist dabei unerheblich, wann die Rechnungen gezahlt werden und wann die verrechneten Leistungen in Anspruch genommen werden. Dieses Verfahren klingt günstig für den Vermieter, weil er zumindest bei einigen Rechnungen die Mittel bereits vom Mieter erhalten hat, bevor er die Rechnung begleichen muss. Aber ob das so funktioniert, hängt natürlich vom Zahlungsziel ab.

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