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Sonderfall bei der Nebenkostenumlage

In nachfolgendem Beitrag möchten wir auf einen Sonderfall bei der Nebenkostenumlage eingehen, der gerade bei Alt-Verträgen oder Warm-Mietverträgen immer wieder für Problem sorgt.
Fall:
In einem Mietshaus mit 3 Mietwohnungen, werden die Müllgebühren nach Wohnfläche verteilt auf die Mieter umgelegt. Ein Mieter (Mieter A) muß keine Müllgebühren bezahlen, da er noch einen „Alt-Mietvertrag“ besitzt, indem vermerkt ist, dass er von den Müllgebühren ausgenommen ist.
Problem:
Würde man bei den Anteilen des Mieters A (in Menü Wohnung – Daten – Register Anteile) die Wohnfläche auf „0“ qm setzen), so wäre er von den Müllgebühren ausgenommen, jedoch würde sich die Gesamtfläche des Hauses dadurch verringern und die beiden anderen Mieter müssten die Kosten voll tragen.
Wie kann man die Müllkosten des Hauses auf die beiden anderen Mieter so verteilen, dass sie nicht den Müllanteil vom Mieter A mittragen müssen.
Lösung:
Für die anfallenden Müllkosten von Mieter A muss der Hauseigentümer aufkommen.
Dafür wird eine zusätzliche „Verrechnungswohnung“ im Haus angelegt und die Müllkosten über einen eigenen Umlageschlüssel entsprechend verteilt.
Beispiel:
Mieter A, B und C haben jeweils Wohnung mit 100 qm.
Es fallen 120 Euro Müllgebühren für das gesamte Haus an, die umgelegt werden müssen.
– Mieter A soll 0,00 Euro Müllgebühren,
– Mieter B und Mieter C sollen jeweils 40,00 Euro zahlen und
– der Hauseigentümer soll für die 40,00 Euro Müllgebühren von Mieter A
aufkommen.

Umsetzung mit der Nebenkostenabrechnungssoftware Win-CASA

1. Neuer Umlageschlüssel
Unter Haus – Umlageschlüssel – wird ein neuer (spezieller) Wohnflächenschlüssel angelegt. (Der bereits vorhandene Umlageschlüssel „Wohnfläche“ wird für die Umlage anderer Kosten benötigt und darf deshalb nicht verändert werden).
Freien Umlageschlüssel anklicken – Schalter BEARBEITEN:
Im Fenster Umlageschlüssel bearbeiten wird eingegeben:
– Bezeichnung : Wohnfl.Müll
– Einheit: qm
– Verteilung: Anteiliger Schlüssel
– Schlüssel speichern.
2. Konto dem neuen Umlageschlüssel zuordnen
Menü Haus – Kontenrahmen – Konten – Konto Müllgebühren auswählen – und dort im Bereich Umlageschlüssel den soeben angelegten Schlüssel „Wohnfl.Müll“ auswählen.
(Nicht den normalen Wohnflächeschlüssel wählen!!! Wichtig!!)
Konto speichern.
3. Verrechnungswohnung anlegen
Um die anteiligen Müllkosten des Mieters A auf den Hauseigentümer umlegen zu können, wird eine zusätzliche Verrechnungswohnung angelegt.
Menü Wohnung – neu anlegen. Als Wohnungsnummer wird die nächst freie verwendet. Als Mietername empfiehlt es sich den Namen des Hauseigentümers einzutragen, Bezeichnung der Wohnung „Verrechnungswohnung“ hilft ebenfalls. Keine weiteren Anteile etc. eingeben. Anschließend speichern.
4. Wohnungsanteile eintragen.
Zum Abschluss werden jetzt die „WohnflächenMüll“ jedes Mieters eingetragen.
Menü Wohnung – Daten – Register Anteile.
Bei Mieter A – wird nichts – also eine „0“ bei „Wohnfl.Müll“ in der Spalte Wohnung eingetragen, da er nicht an der Verteilung der Müllkosten teilnimmt. Wechseln Sie rechts mit den Pfeiltasten „Whg.“ nun in die Wohnung des Mieters B.
Bei den Anteilen des Mieters B wird in der Zeile „Wohnfl.Müll“ in der Spalte Wohnung die qm der Wohnung eingetragen, in unserem Beispiel die „100 qm“.
Auch bei den Anteilen des Mieters C und in der Verrechnungswohnung des Eigentümers werden jeweils 100 qm eingetragen.
Damit wird eine Haus-Gesamt-Wohnfl.Müll von 300 qm erreicht, um die korrekte Kostenverteilung auf Mieter B und C zu erreichen.
Vorteile:
1. Sollten in einem Objekt mehrere Wohnung von der Umlage bestimmter Kosten ausgenommen sein, so ist dennoch nur eine einzige Verrechnungwohnung notwendig, um dort die Summe der Umlage-schlüssel auszugleichen und die Kostenteile auf den Eigentümer zu verteilen.
2. Durch die Anlage der Verrechnungswohnung des Eigentümers, kann der Verwalter auf Nachfrage einzelner Mieter exakt dokumentieren, daß der Hauseigentümer für Kosten aus „Alt-Mietverträgen“ oder „Warm-Mietverträgen“ aufgekommen ist und nicht die Kosten auf die restlichen Mieter im Haus verteilt wurden.
Dies kann er durch eine einfache Nebenkostenabrechnung für die Verrechnungwohnung, falls erforderlich auch beweisen.
Fazit:
Die sicherlich etwas aufwendige Methode einer Verrechnungswohnung, erlaubt eine optimale Transparenz der Kostenaufteilung von auf bestimmte Bewohner nicht umlegbare Kosten auf Grund von Alt-Verträgen.

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