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Mit Win-CASA 2009 in der neuesten Version ab April 2010 Jahresabrechnungen gemäß neuem BGH-Urteil erstellen

Das BGH Urteil Az: V ZR 44/09 v. 04.12.2009, veröffentlicht im Februar 2010 (mitten in der heissen Abrechnungsphase) hat für Furore gesorgt, da die bisherige langjährige Abrechnungspraxis der Rücklagen für ungültig erklärt wurde.
Der Leitsatz dazu lautet:
„Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.“
Nahezu alle Verwalter stehen mit der höchstrichterlichen Entscheidung vor dem Problem, dass die Einnahmen und Ausgaben für 2009 bereits verbucht sind und die Abrechnung für 2009 bereits nach den neuen Regeln erfolgen muss.
Die Software24.com GmbH hat die Verwaltersoftware „Win-CASA 2009“ an die neue Rechtslage für Jahresabrechnungen angepasst. Damit können Verwalter Ihre Jahresabrechnungen für das Jahr 2009 entsprechend der neuen Rechtslage durchführen.
Alle Verwalter, die bereits mit der Version 2009 arbeiten, können eine kostenlose Aktualisieung auf der Homepage www.software24.com herunterladen.
Verwalter, die noch nicht mit „Win-CASA 2009“ arbeiten und die Hausverwaltungssoftware 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen möchten, finden hier einen Downloadlink.
Wie wurden die Anforderungen umgesetzt?
Aufgrund des Soll-Hausgeldes (sollgestelltes Hausgeld lt. Wirtschaftsplan), Ist-Hausgeldes (tatsächlich bezahltes Hausgeld) und der Planzahlen im Wirtschaftsplan (Zuführung Rücklagen), können die Ist-Rücklagen von der Software „Win-CASA 2009“ automatisch berechnet und pro Eigentümer ausgewiesen werden. Damit wurde die Forderung, die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben, erfüllt. Eine aufwändige Aufsplittung der Hausgeldzahlungen in einen Hausgeld- und Rücklagenanteil für 2009 durch den Verwalter ist nicht erforderlich. Die WEG-Jahresabrechnung (Einzel- und Gesamtabrechnung) und der Wirtschaftsplan wurde in die Bereiche Ausgaben (Kosten & Lasten bzw. Bewirtschaftung), Einnahmen und Rücklagen aufgeteilt. Zuführungen und Entnahmen (-) aus den Rücklagen stehen jetzt nicht mehr im Ausgabenbereich, wie vom BGH gefordert.

0 Kommentare

  1. Krischer

    Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, ob die Testversion bereits die Änderungen zum April 2010 beinhaltet und wie teuer die Software ist (evtl. mit und ohne Wartungsvertrag). Im voraus vielen Dank.
    MfG
    Egon Krischer

  2. Krischer

    Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, ob die Testversion bereits die Änderungen zum April 2010 beinhaltet und wie teuer die Software ist (evtl. mit und ohne Wartungsvertrag). Im voraus vielen Dank.
    MfG
    Egon Krischer

  3. ema

    @Egon Krischer: Die Antwort auf Ihre Frage zu den Preisen finden Sie im Shop unter https://www.software24.com/shop.html.

  4. ema

    @Egon Krischer: Die Antwort auf Ihre Frage zu den Preisen finden Sie im Shop unter https://www.software24.com/shop.html.

  5. Boris

    Also ich finde die Software wirklich gut. Intuitiv zu bedienen und alle wichtigen Features sind auch vorhanden.

  6. Boris

    Also ich finde die Software wirklich gut. Intuitiv zu bedienen und alle wichtigen Features sind auch vorhanden.

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