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Alle Fakten – Kündigungen wegen Eigenbedarf

Karton mit einigen Büchern; Umzug implizierend

Inhalt

In wenigen Fällen ist es einer vermietenden Person erlaubt ihren Mietenden zu kündigen, dennoch gibt es einige Ausnahmen. Eine hiervon ist die Kündigung wegen Eigenbedarf. Alle rechtlichen Fakten für Vermieter und Mieter finden Sie in diesem Artikel.

Wer darf Wann wegen Eigenbedarfs kündigen

Sollte der Eigentümer eine Einzelperson oder eine GbR sein so ist sie berechtigt eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zu erwirken. Falls also ein Angehöriger des Eigentümers, oder die vermietende Person selbst, die Wohnung aus nachvollziehbaren und validen Gründen benötigt so kann dem Mieter gekündigt werden.

Das darf in der Kündigung nicht fehlen

Die, in der Kündigung aufgeführten, Gründe müssen konkret benannt und nachvollziehbar sein.

Konkrete Gründe

Konkrete Gründe bedeutet, welche Angehörigen aus welchen Gründen genau diese Wohnung benötigen. Auch kann eine Begründung von Nöten sein wieso die betreffenden Angehörigen gerade in diese Wohnung einziehen wollen, gerade wenn der Vermieter mehrere Wohnungen besitzt.

Nachvollziehbare Gründe

Die Gründe der Kündigung müssen logischerweise nachvollziehbar sein. Möchte jemand in die Wohnung einziehen da er nun eine barrierefreie Wohnung benötigt und diese Wohnung ist das dann ist das ein nachvollziehbarer Grund. Nicht nachvollziehbar ist es wenn beispielsweise schon für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz schon eine Wohnung benötigt wird.


Piktogramm Klemmbrett Gut zu Wissen

Sowohl als Vermieter als auch Mieter sollten Sie sehr genau auf den Inhalt der Kündigung achten. Als Vermieter können Sie ein Ablehnung dieser vermeiden, als Mieter eben diese mit etwas Glück herbei führen.


Unter diesen Umständen ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht rechtens

Ist der Eigentümer keine Einzelperson oder GbR so kann nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.


Piktogramm Glühbirne rot Wichtig!

Für die Kündigung wegen Eigenbedarf ist ein nachvollziehbarer und vom Recht anerkannter Grund von Nöten. Ist dies nicht oder nur teilweise nicht der Fall ist die Kündigung angreifbar oder sogar schlichtweg nicht greifend.


Vorgehen bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

In einigen wenigen Fällen täuschen Vermieter einen Eigenbedarf, gewollt oder aus Versehen, vor. Dies hat einige Konsequenzen für diesen.

Sollte der Mieter nachweisen können, dass der Vermieter den Eigenbedarf lediglich vorgetäuscht hat kann dieser Schadensersatz verlangen. Der Mieter kann Schadensersatz in Höhe des Unterschieds der Preise von alter und neuer Wohnung geltend machen, auch muss der ehemalige Vermieter möglicherweise die Kosten des Umzugs im Nachhinein bezahlen.

Verschieden wichtige Fristen

Auch bei einer Kündigung wegen Eigenbarfs gibt es natürlich eine Kündigungsfrist. Auch hier gelten die 3 typischen Abstufungen:

  • nach einer Mietzeit von 5 beträgt die Frist 3 Monate.
  • Wird die Wohnung schon seit über 5 Jahren gemietet ist die Kündigungsfrist 6 Monate.
  • nach 8 oder mehr Jahren Mietzeit beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.

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