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CO2-Aufteilung mit der internen Heizkostenabrechnung in Win-CASA 2024

In Win-CASA 2024 ist – neben dem direkten Austausch über unser CAEXIM-Modul* mit einem Abrechnungsunternehmen – auch eine manuelle Angabe der CO2-Aufteilung gemäß des Kostenstoffdioxidaufteilungsgesetzes innerhalb unserer integrierten Heizkostenabrechnung möglich.

*kostenpflichtiges Zusatzmodul

Umsetzung in Win-CASA 2024

1. Aktualisieren Sie Win-CASA 2024 auf die aktuellste Servicedatei

2. Wählen Sie unter Abrechnung -> Heizkostenabrechnung -> 1. Abrechnungsart: Heizkostenabrechnung mit Win-CASA durchführen


3. Über Weiter werden Sie in das Fenster 2. Gesamtheizkosten (Abrechnungszeitraum) geleitet, in dem Sie die Angaben zu dem CO2-Kostenanteil (Mieter) sowie dem CO2-Kostenanteil (Vermieter) tätigen können*

* Im Falle einer manuellen Abrechnung erhalten Sie von Ihrem Heizkostenabrechner in der Regel nur einen Gesamtbetrag des CO2-Kostenanteils. Diesen können Sie hier für Mieter/Vermieter berechnen lassen


4. Bei Buchung einer staatlichen Hilfe/Preisbremse *, erstellen Sie eine entsprechendes Ausgabekonto, definieren dieses als Heiznebenkosten

*Staatliche Hilfe Öl/Pellets // Preisbremse Gas/Strom

5. Diesen Posten buchen Sie als negative Ausgabe


6. Prüfen sowie bestätigen Sie nun innerhalb der internen Heizkostenabrechnung Ihre Angaben in den Registern 2. Gesamtheizkosten, 3. Warmwasserkosten und 4. Zusatzkosten für Heizkosten und Warmwasser, Kaltwasser jeweils mit Weiter bis Sie das Fenster Heizkostenabrechnung erstellen sehen


7. Mit dem Schalter Heizkostenabrechnung erstellen berechnet Win-CASA Ihre Angaben, bevor es die Vorschau zur internen Heizkostenabrechnung öffnet

8. Wählen Sie nun den Bericht Heizkosten -und Warmwasserabrechnung (inkl. CO2-Steuer), um den individuellen Anteil der Kohlenstoffdioxidkosten auszuweisen

10 Kommentare

  1. Dornieden, Kerstin

    Guten Morgen,

    wenn ich über die App des Bundesministeriums den Verbrauch in t ermittelt habe, muss ich dann ein Konto
    anlegen für den Anteil des Vermieters und in der Mieterabrechnung berücksichtigen?
    Leider führen Sie den Teil nicht auf.

    Liebe Grüße

    • Ugis Rimkevics

      Sehr geehrte Frau Dornieden,

      vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Feedback.
      Es ist nicht notwendig, zusätzliche Konten anzulegen, da der jeweilige CO2-Kosten-Anteil in der individuellen Heizkostenabrechnung (siehe 8.) ausgewiesen wird, welche in der Regel mit der Nebenkostenabrechnung verschickt wird.

      Liebe Grüße

      Ugis Rimkevics

  2. Oliver H.

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu dem vom Vermieter zu tragenden Anteil der CO2-Kosten:

    Der Mieteranteil an den CO2-Kosten ist gut gelöst und für den Mieter in der Heizkostenabrechnung gut ersichtlich.
    Ich sehe jedoch nicht, wo der Vermieteranteil an den CO2-Kosten von den Brennstoffkosten abgezogen wird.
    Wie und Wo muss der CO2-Kostenanteil des Vermieters gebucht werden?
    Eine Anleitung dafür habe ich auf Ihrer Homepage bis jetzt nicht gefunden (Stand: 26.03.2024).
    Vielen herzlichen Dank und schon einmal ein schönes Osterfest.

    Vielel Grüße

    Oliver H.

    • Ugis Rimkevics

      Sehr geehrter Herr Höcke,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Für gewöhnlich sollten Sie von Ihrem Messdienstleister eine Abrechnung erhalten, die explizit die vom Mieter zu tragenden Kosten inkl. CO2-Steuer ausweist, sodass eine Abzug der Vermieterkosten nicht notwendig sein sollte.
      Um die CO2-Kosten eines Vermieters in einem Miet-& WEG-Objekt auszuweisen, erstellen Sie ein neues Ausgabekonto für Eigentümer samt Festbetragsschlüssel.
      Unter Anteile & Zähler befüllen Sie diesen Schlüssel mit den CO2-Kosten des Vermieters.

      Viele Grüße

  3. Wolfgang Mika

    Wie sieht das aus wenn Abrechnungsjahr nicht gleich Kalenderjahr ist, da hier ja unterschiedliche Preise pro tonne berücksichtigt werden müssen?

    • Ugis Rimkevics

      Sehr geehrter Herr Mika,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Beim Buchen von Beträgen auf das Brennstoffkostenkonto öffnet sich eine Maske, in der Sie die eingekaufte Menge eintragen können, sodass Sie hierdurch die Preisentwicklung darstellen können.

      Viele Grüße

  4. Ute Ponert-Weber

    Guten Tag,
    ich bitte zum besseren Verständnis um den Hinweis, wo der CO2 Anteil des Vermieters ausgewiesen wird.
    In der Heizkostenabrechnung ist nur der Mieteranteil enthalten.
    Viele Grüße

    • Ugis Rimkevics

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Um den Vermieteranteil auszuweisen (in einem Miet- und WEG-Objekt), wäre ein zusätzliches Ausgabekonto für Eigentümer mit einem Festbetragsschlüssel anzulegen und der Vermieteranteil über „Verwaltung“ -> „Objekte & Wohnungen“ -> „Stammdaten Wohnung“ -> „Anteile & Zähler“ individuell zu befüllen.

      Viele Grüße

  5. Volker

    Hallo,

    wie mache ich das in WinCasa2022?

    Volker

    • Ugis Rimkevics

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage.

      In Win-CASA 2022 wäre der Ansatz, dies über einen Festbetragsschlüssel zu lösen. Während Sie in einem reinen Mietobjekt die gesamten Heizkosten als Festbetrag definieren und die Heizkosteneinzelabrechnung beifügen, würden Sie in einem Miet – und WEG-Objekt zusätzlich den Vermieteranteil an den CO2-Kosten über ein separates Ausgabekonto + Festbetragsschlüssel ausweisen.

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