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CO2-Aufteilung mit der integrierten Heizkostenabrechnung in Win-CASA 2024

In Win-CASA 2024 ist – neben dem direkten Austausch über unser CAEXIM-Modul* mit einem Abrechnungsunternehmen – auch eine manuelle Angabe der CO²-Aufteilung gemäß des Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetzes innerhalb unserer integrierten Heizkostenabrechnung möglich.

*kostenpflichtiges Zusatzmodul

Umsetzung in Win-CASA 2024

1. Aktualisieren Sie Win-CASA 2024 auf die aktuellste Servicedatei

2. Wählen Sie unter Abrechnung -> Heizkostenabrechnung -> 1. Abrechnungsart: Heizkostenabrechnung mit Win-CASA durchführen

CO²-Aufteilung in Win-CASA


3. Über Weiter werden Sie in das Fenster 2. Gesamtheizkosten (Abrechnungszeitraum) geleitet, in dem Sie die Angaben zu dem CO2-Kostenanteil (Mieter) sowie dem CO2-Kostenanteil (Vermieter) tätigen können*

CO²-Aufteilung in Win-CASA

* Im Falle einer manuellen Abrechnung erhalten Sie von Ihrem Heizkostenabrechner in der Regel nur einen Gesamtbetrag des CO2-Kostenanteils. Diesen können Sie hier für Mieter/Vermieter berechnen lassen


4. Bei Buchung einer staatlichen Hilfe/Preisbremse *, erstellen Sie eine entsprechendes Ausgabekonto, definieren dieses als Heiznebenkosten

CO²-Aufteilung in Win-CASA

*Staatliche Hilfe Öl/Pellets // Preisbremse Gas/Strom

5. Diesen Posten buchen Sie als negative Ausgabe

Win-CASA


6. Prüfen sowie bestätigen Sie nun innerhalb der internen Heizkostenabrechnung Ihre Angaben in den Registern 2. Gesamtheizkosten, 3. Warmwasserkosten und 4. Zusatzkosten für Heizkosten und Warmwasser, Kaltwasser jeweils mit Weiter bis Sie das Fenster Heizkostenabrechnung erstellen sehen

Win-CASA


7. Mit dem Schalter Heizkostenabrechnung erstellen berechnet Win-CASA Ihre Angaben, bevor es die Vorschau zur internen Heizkostenabrechnung öffnet

8. Wählen Sie nun den Bericht Heizkosten -und Warmwasserabrechnung (inkl. CO2-Steuer), um den individuellen Anteil der Kohlenstoffdioxidkosten auszuweisen. Fertig ist die CO²-Aufteilung.

CO²-Aufteilung in Win-CASA


9. Sie können den Vermieteranteil der CO2-Steuer einem Mieter über die Nebenkostenabrechnung erstatten. Hierzu erstellen Sie ein Ausgabekonto für Bewohner (sollten Sie eine Betriebs – und Heizkostenabrechnung über die Nebenkostenabrechnung durchführen, wählen Sie bei „Umlagefähig“ bitte „Heizkostenabrechnung“) und weisen einen Festbetragsschlüssel zu:


10. Navigieren Sie nun zu Verwaltung -> Objekte & Wohnungen -> Stammdaten Wohnung -> Anteile & Zähler. Hier erscheint der zuvor angelegte Festbetragsschlüssel: Fügen Sie hier den CO2-Anteil Vermieter als negativen Betrag ein:


11. Führen Sie nun wie gewohnt Ihre Nebenkostenabrechnung durch. Der eingetragene Festbetrag wird von den restlichen Abgaben subtrahiert:


12. Um die Kosten in einer WEG-Jahresabrechnung abzubilden, gehen Sie ähnlich vor: Lediglich der Festbetrag wird als positive Ausgabe in Stammdaten Wohnung für die jeweiligen Eigentümer eingetragen.

18 Kommentare

  1. Dornieden, Kerstin

    Guten Morgen,

    wenn ich über die App des Bundesministeriums den Verbrauch in t ermittelt habe, muss ich dann ein Konto
    anlegen für den Anteil des Vermieters und in der Mieterabrechnung berücksichtigen?
    Leider führen Sie den Teil nicht auf.

    Liebe Grüße

    • Ugis Rimkevics

      Sehr geehrte Frau Dornieden,

      vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Feedback.
      Es ist nicht notwendig, zusätzliche Konten anzulegen, da der jeweilige CO2-Kosten-Anteil in der individuellen Heizkostenabrechnung (siehe 8.) ausgewiesen wird, welche in der Regel mit der Nebenkostenabrechnung verschickt wird.

      Liebe Grüße

      Ugis Rimkevics

      • Nina P.

        Guten Tag,
        ich hänge mich mit der Fragestellung mal dran.
        Es ist ersichtlich das der Vermieter und Mieteranteil ausgewiesen wird, aber der Vermieteranteil muss doch von den Heizkosten abgezogen werden. Die reine Ausweisung reicht hier ja nicht aus, denn dann werden dem Mieter die Kosten trotzdem berechnet.
        Das geschieht aber nirgendwo in der internen Heizkostenabrechnung von WinCasa.
        Gibt es da noch eine Lösung zu oder müssen die Kosten weiterhin separat verbucht werden?

        • Ugis Rimkevics

          Guten Tag,

          um die Kosten für den Mieter abzuziehen, erstellen Sie bitte ein weiteres Ausgabekonto mit einem Festbetragsschlüssel.

          Unter „Anteile & Zähler“ befüllen Sie nun den Schlüssel mit dem negativen Betrag der CO2-Steuer des Vermieters.
          Somit wird über die Nebenkostenabrechnung der korrekte Betrag dargestellt.

          Bei weiteren Fragen stehen ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

  2. Oliver H.

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu dem vom Vermieter zu tragenden Anteil der CO2-Kosten:

    Der Mieteranteil an den CO2-Kosten ist gut gelöst und für den Mieter in der Heizkostenabrechnung gut ersichtlich.
    Ich sehe jedoch nicht, wo der Vermieteranteil an den CO2-Kosten von den Brennstoffkosten abgezogen wird.
    Wie und Wo muss der CO2-Kostenanteil des Vermieters gebucht werden?
    Eine Anleitung dafür habe ich auf Ihrer Homepage bis jetzt nicht gefunden (Stand: 26.03.2024).
    Vielen herzlichen Dank und schon einmal ein schönes Osterfest.

    Vielel Grüße

    Oliver H.

    • Ugis Rimkevics

      Sehr geehrter Herr Höcke,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Für gewöhnlich sollten Sie von Ihrem Messdienstleister eine Abrechnung erhalten, die explizit die vom Mieter zu tragenden Kosten inkl. CO2-Steuer ausweist, sodass eine Abzug der Vermieterkosten nicht notwendig sein sollte.
      Um die CO2-Kosten eines Vermieters in einem Miet-& WEG-Objekt auszuweisen, erstellen Sie ein neues Ausgabekonto für Eigentümer samt Festbetragsschlüssel.
      Unter Anteile & Zähler befüllen Sie diesen Schlüssel mit den CO2-Kosten des Vermieters.

      Viele Grüße

      • Peter Schmidt

        Sehr geehrter Herr Rimkevics,

        die Rechnungen für Brennstoff enthalten i.d.R. den CO-2-Anteil des Mieters und den, des Vermieters. Daher sehe ich es als notwendig an, diese in der Heizkostenabrechnung unter Brennstoffkosten als negative Kosten einzubuchen, damit dem Mieter nicht die CO-2-Anteile des Vermieters mit in Rechnung gestellt werden. Ist das korrekt?

        Freundliche Grüße,
        Peter Schmidt

        • Ugis Rimkevics

          Sehr geehrter Herr Schmidt,

          Guten Tag,

          um die Kosten für den Mieter abzuziehen, erstellen Sie bitte ein weiteres Ausgabekonto mit einem Festbetragsschlüssel.

          Unter „Anteile & Zähler“ befüllen Sie nun den Schlüssel mit dem negativen Betrag der CO2-Steuer des Vermieters.
          Somit wird über die Nebenkostenabrechnung der korrekte Betrag dargestellt.

          Bei weiteren Fragen stehen ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

  3. Wolfgang Mika

    Wie sieht das aus wenn Abrechnungsjahr nicht gleich Kalenderjahr ist, da hier ja unterschiedliche Preise pro tonne berücksichtigt werden müssen?

    • Ugis Rimkevics

      Sehr geehrter Herr Mika,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Beim Buchen von Beträgen auf das Brennstoffkostenkonto öffnet sich eine Maske, in der Sie die eingekaufte Menge eintragen können, sodass Sie hierdurch die Preisentwicklung darstellen können.

      Viele Grüße

  4. Ute Ponert-Weber

    Guten Tag,
    ich bitte zum besseren Verständnis um den Hinweis, wo der CO2 Anteil des Vermieters ausgewiesen wird.
    In der Heizkostenabrechnung ist nur der Mieteranteil enthalten.
    Viele Grüße

    • Ugis Rimkevics

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Um den Vermieteranteil auszuweisen (in einem Miet- und WEG-Objekt), wäre ein zusätzliches Ausgabekonto für Eigentümer mit einem Festbetragsschlüssel anzulegen und der Vermieteranteil über „Verwaltung“ -> „Objekte & Wohnungen“ -> „Stammdaten Wohnung“ -> „Anteile & Zähler“ individuell zu befüllen.

      Viele Grüße

  5. Volker

    Hallo,

    wie mache ich das in WinCasa2022?

    Volker

    • Ugis Rimkevics

      Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage.

      In Win-CASA 2022 wäre der Ansatz, dies über einen Festbetragsschlüssel zu lösen. Während Sie in einem reinen Mietobjekt die gesamten Heizkosten als Festbetrag definieren und die Heizkosteneinzelabrechnung beifügen, würden Sie in einem Miet – und WEG-Objekt zusätzlich den Vermieteranteil an den CO2-Kosten über ein separates Ausgabekonto + Festbetragsschlüssel ausweisen.

      • Yasmin

        Guten Tag,

        das heißt, dass ich in einem reinen Mietobjekt den Co2 Vermieteranteil von den Gesamtkosten abziehen muss? Oder wie erkennt der Mieter, dass ich das berücksichtigt habe?

        • Ugis Rimkevics

          Guten Tag,

          hierzu empfehle ich eine Darstellung in der Nebenkostenabrechnung, um Ihre Gesamtheizkosten nicht zu verfälschen.
          Dazu erstellen Sie ein Ausgabekonto für den Mieter mit einer Bezeichnung wie „CO2-Anteil Vermieter“ und weisen diesem einen Festbetragsschlüssel zu.
          In den Stammdaten der Wohnung unter „Anteile & Zähler“ befüllen Sie diesen Schlüssel mit einem negativen Betrag.
          Wenn Sie im Anschluss die Nebenkostenabrechnung durchführen, werden Sie die Gesamtheizkosten sehen inkl. des Abzugs des CO2-Steueranteils Vermieter als separaten Posten.

  6. Kerstin Dornieden

    Hallo,
    ich buche den CO2-Vermieteranteil als Guthaben in den Brennstoffkosten. Dort ist er ersichtlich und gutgeschrieben.

    Bin gerade an einer WEG-und Mietverwaltung:
    Heizkostenabrechnung in Wincasa durchgeführt, über Brennstoffkosten Gesamtbetrag aller Eigentümer gutgeschrieben. Jetzt brauch ich die Summe der einzelnen Eigentümer um das wieder in Rechnung zu stellen.

    Meine Vorgehensweise:
    Ich gebe den Vermieteranteil in die Spalte Mieteranteil ein und bekomme dann in der Aufstellung den Anteil eines jeden Eigentümers.
    Gibt es hier eine andere Möglichkeit? Ist ziehmlich aufwendig ….

    • Ugis Rimkevics

      Sehr geehrte Frau Dornieden,

      aktuell wäre dies die korrekte Herangehensweise.

      Wir arbeiten an einer Vereinfachung des Prozesses.

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