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Grundsteuerreform 2025: Was Immobilienverwalter jetzt wissen müssen

Grundsteuerreform 2025

Die Grundsteuerreform 2025 bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich, die insbesondere Immobilienverwaltungen betreffen. Diese Reform ist ein zentrales Thema für Hausverwaltungen, da sie sowohl den Verwaltungsaufwand als auch die Kostenstruktur beeinflusst. In diesem Artikel erfahren Sie, was sich ändert und welche Auswirkungen die Reform hat.


Warum gibt es eine Grundsteuerreform?

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen. Das bisherige Berechnungsverfahren wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft, da es auf veralteten Einheitswerten basierte. Die neue Grundsteuerreform sorgt für eine gerechtere und aktuelle Berechnung, die sich stärker an den realen Grundstückswerten orientiert.

Zum 1. Januar 2025 tritt das neue Berechnungsverfahren bundesweit in Kraft. Die Grundsteuer wird dann auf Grundlage der neuen Bewertungsregeln erhoben. Das Ziel ist eine transparente und einheitliche Besteuerung von Grundstücken und Immobilien.


Wie funktioniert die neue Berechnung der Grundsteuer?

Die Berechnung der Grundsteuer wird in drei Schritten durchgeführt:

  1. Ermittlung des Grundsteuerwerts: Dieser ersetzt den bisherigen Einheitswert und basiert auf den aktuellen Grundstücks- und Gebäudeinformationen.
  2. Festlegung der Steuermesszahl: Diese wird von den Bundesländern individuell festgelegt und dient der Berechnung des Grundsteuerbetrags.
  3. Anwendung des Hebesatzes der Kommune: Die jeweilige Stadt oder Gemeinde setzt den Hebesatz fest, der die finale Steuerhöhe bestimmt.

Je nach Bundesland können jedoch unterschiedliche Modelle angewendet werden. Während einige Bundesländer das Bundesmodell nutzen, haben andere abweichende Berechnungsmodelle eingeführt.


Welche Modelle gibt es?

Die Bundesländer haben die Wahl, sich entweder für das Bundesmodell oder ein eigenes Berechnungsmodell zu entscheiden. Hier eine Übersicht:

  • Bundesmodell (z. B. in Bayern, NRW, Hessen, Berlin): Die Berechnung erfolgt anhand von Grundstücks- und Gebäudewerten sowie einer standardisierten Steuermesszahl.
  • Flächenmodell (z. B. in Niedersachsen, Hamburg, Bayern): Hier zählt ausschließlich die Grundstücks- und Gebäudefläche.
  • Wertabhängiges Modell (z. B. Baden-Württemberg): Die Steuer wird auf Basis der Bodenrichtwerte und Nettokaltmieten ermittelt.
  • Bodenwertmodell (z. B. Saarland, Sachsen): Grundlage ist der Bodenrichtwert des Grundstücks.

Die Unterschiede zwischen den Modellen führen zu verschiedenen Steuerhöhen je nach Standort der Immobilie.


Welche Auswirkungen hat die Reform auf Immobilienverwalter?

Für Immobilienverwaltungen bedeutet die Reform vor allem einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Folgende Punkte sind besonders relevant:

  • Datenaktualisierung: Die neuen Berechnungen basieren auf aktuellen Immobilienwerten, die erfasst und gepflegt werden müssen.
  • Kommunikation mit Eigentümern: Verwaltungsgesellschaften müssen ihre Kunden über die Änderungen und eventuelle Steueranpassungen informieren.
  • Erhöhung der Betriebskosten: Da die Grundsteuer oft über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt wird, können Mieterhöhungen folgen.
  • Erforderliche Softwareanpassungen: Immobilienverwaltungssoftware muss die neuen Berechnungsmodelle korrekt abbilden und automatisierte Berechnungen ermöglichen.

Fazit: Jetzt auf die Grundsteuerreform 2025 vorbereiten!

Die Grundsteuerreform 2025 stellt Immobilienverwaltungen vor neue Herausforderungen. Frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend, um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.

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