Einleitung: Sicherheit für beide Seiten
Die Selbstauskunft ist ein fester Bestandteil des modernen Wohnungsmarkts. Vermieter möchten sich vor Mietausfällen und Konflikten schützen, während Mietinteressenten durch transparente Angaben Vertrauen schaffen. Doch was darf eigentlich abgefragt werden? Und wann überschreiten Vermieter die rechtlichen Grenzen? Dieser Beitrag beleuchtet, was bei der Mieterselbstauskunft zulässig ist, worauf geachtet werden sollte und welche Rechte beide Seiten haben.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist ein freiwilliger Fragebogen, den Mietinteressenten im Rahmen einer Wohnungsbewerbung ausfüllen. Sie enthält Angaben zur Person, zum Einkommen und zur Wohnbiografie. Sie hilft Vermietern dabei, die Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Bewerbern besser einzuschätzen – besonders in Zeiten hoher Nachfrage und begrenztem Wohnraum.
Wichtig: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine Selbstauskunft abzugeben. Dennoch wird sie von vielen Vermietern als Voraussetzung für die Wohnungsvergabe gesehen.
Welche Angaben sind zulässig?
Vermieter dürfen Informationen einholen, die unmittelbar relevant für das Mietverhältnis sind, z. B.:
- Vollständiger Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift
- Beruf, Arbeitgeber, Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Monatliches Nettohaushaltseinkommen
- Anzahl der einziehenden Personen
- Haustierhaltung (z. B. Hunde, Katzen)
- Bestehen eines Insolvenzverfahrens oder Mietschulden
- Vorheriger Wohnort oder Vermieter
- Geplante Mietdauer
- Freiwillige Vorlage einer Schufa-Auskunft oder vergleichbarer Bonitätsnachweis
Unzulässig sind Fragen zu:
- Religion, Nationalität, ethnischer Herkunft
- Politischer oder gewerkschaftlicher Zugehörigkeit
- Familienplanung (Kinderwunsch, Schwangerschaft)
- Gesundheitliche Einschränkungen
- Vorstrafen, sofern diese das Mietverhältnis nicht berühren
- Sexualität oder Beziehungsstatus
Datenschutz: Rechte und Pflichten
Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten strenge Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Das betrifft auch Mieterselbstauskünfte. Grundprinzipien sind:
- Freiwilligkeit: Die Abgabe der Selbstauskunft muss freiwillig erfolgen. Ein Zwang ist rechtlich nicht haltbar.
- Zweckbindung: Die Daten dürfen nur zur Entscheidung über das konkrete Mietverhältnis verwendet werden.
- Verhältnismäßigkeit: Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für die Vermietung wirklich notwendig sind.
- Löschungspflicht: Werden Mietverhältnisse nicht geschlossen, müssen die gesammelten Daten spätestens nach sechs Monaten gelöscht werden.
Bonitätsprüfung: Schufa und Co.
Viele Vermieter verlangen zusätzlich zur Selbstauskunft eine Bonitätsauskunft, etwa von der Schufa. Diese darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mietinteressenten eingeholt oder eingesehen werden. Wichtig: Es handelt sich dabei um sensible Daten, deren Weitergabe ohne Einwilligung unzulässig ist.
Tipp: Mietinteressenten können sich selbst eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft (nach § 15 DSGVO) zusenden lassen – einmal jährlich.
Risiken bei falschen Angaben – Mieterselbstauskunft
Falsche Angaben in der Selbstauskunft können weitreichende Folgen haben. Kommt es nachweislich zu einer arglistigen Täuschung (z. B. verschwiegenen Mietschulden), kann dies zu einer außerordentlichen Kündigung oder sogar zur Anfechtung des Mietvertrags führen.
Mieter dürfen unzulässige Fragen falsch beantworten oder die Antwort verweigern, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen – etwa bei Fragen zur Parteizugehörigkeit.
Fazit: Sorgfalt und Augenmaß entscheiden bei der Mieterselbstauskunft
Die Mieterselbstauskunft ist ein wichtiges Werkzeug zur Auswahl geeigneter Mieter, sollte aber mit rechtlicher Sorgfalt und Fingerspitzengefühl eingesetzt werden. Vermieter beschränken sich idealerweise auf zulässige, sachlich relevante Informationen und ermutigen Mietinteressenten zur Offenheit – ohne deren Privatsphäre zu verletzen. Nur so entsteht ein vertrauensvoller Rahmen für ein langfristig stabiles Mietverhältnis.
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