Software24

Kostenloses eBook Hausverwaltungswissen

Ab sofort bieten wir für alle Hausverwalter und Hausverwaltungsinteressierten ein kostenloses eBook mit allem Wissenswerten rund um die Hausverwaltung zum Download an.
ebook_hausverwaltungswissen_software24.jpg
Auf über 100 Seiten wird in fünf Kapiteln auf folgende Themen eingegangen:

  • Hausverwaltungs-Grundwissen
  • Rechtliche Aspekte
  • Alles rund um die Abrechnung
  • Hilfsmittel für die Hausverwaltung
  • Hintergrundwissen

Die Inhalte sind verständlich aufbereitet und flott geschrieben. Durch die chronologische Aufteilung wird der Leser Schritt für Schritt in allen wesentlichen Themengebieten und Fragestellungen eingeführt.
>> Hier geht´s zum kostenlosen Download:
hausverwaltungswissen_sw24_0608.pdf
Wir planen eine laufende Erweiterung und Aktualisierung unseres eBooks um möglichst am Puls der Zeit zu bleiben und Hausverwaltern ein verständliches und kostenlos Nachschlagewerk anbieten zu können.
Für Feedbacks oder Verbesserungsvorschläge sind wir jederzeit offen. Senden sie diese bitte an folgende Adresse: p.bergen@software24.com.
Viel Spaß beim Lesen wünscht das Team der Software24.com GmbH!

0 Kommentare

  1. HVI

    Vielen Dank für das sehr gelungene eBook. Interessant, leicht verständlich und umfangreich. Absolut empfehlenswert!

  2. Fox-Immobilien

    Guten Tag,
    ein absolut gelungenes Werk, sollte ständig aktualisiert werden.
    Noch ein ein Hinweis dazu; beim Ausdruck wird der untere Rand mit den Seitenzahlen abgeschnitten, da die Seitengröße der PDF-Datei nicht mit der einer DIN A4 Seite übereinstimmt.
    Tolles Produkt nur weiter so !

  3. LERNET Blog

    Immobilienwirtschaft goes E-Learning…
    Über das LERNET-Projekt NetLIm und was daraus geworden ist, hatte ich ja schon berichtet. Zur Erinnerung: es geht um Netzbasiertes Lernen für die Immobilienwirtschaft. NetLIm hat längst den Projektstatus überwunden und wir sprechen …

  4. F.Kiemle

    ich bin gerade dabei mir das E-Book durchzulesen und bin dabei auf erste Aspekte gestoßen.
    Zugehörigkeit zum Sondereigentum
    Jalousien, Rolladen und Heizkörper gehören nicht zum Sondereigentum sondern werden dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet. Dies wird auch in BGH Urteilen mit folgender Begründung dargelegt. Da es sich bei vorgenannten Bezeichnungen um wesentliche Bauteile (ohne Heizkörper keine Beheizung) des Gebäudes handelt, ohne die eine Funktion des Gebäudes als Wohnraum nicht möglich ist, also eine Betriebsfertigkeit nicht festgestellt werden kann, gehören diese Dinge zum Gemeinschaftseigentum.
    Ich bitte doch um Überprüfung und event. Richtigstellung.

  5. F.Kiemle

    Höhe der Miete beim Staffelmietvertrag
    Entgegen der Annehmlichkeit des Vermieters, daß er keine Aufforderung an den Mieter richten muß, hat er allerdings die gesetzlichen Vorschriften zur Kappungsgrenze und Obergrenze nach Vergleichsmieten oder Mietspiegel zu beachten (§558 BGB).
    Bei Veränderung der Betriebskosten kann der Vermieter eine Mieterhöhung nach §560 BGB vornehmen.

Eine Antwort hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet.

Sie können folgende HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>