Ab dem 01.01.2021 gibt es nur noch zwei Bundesländer, die bei Bestandsbauten keine Rauchwarnmelderpflicht eingeführt haben. Bereits jetzt gibt es jedoch in allen Bundesländern bei Neubauten eine Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern.[1] Arbeiten Sie noch mit einer Excel-Datei, in der Sie sämtliche Melder verzeichnet haben? Dies kann der Vergangenheit angehören.
Zur erfolgreichen Verwaltung der Rauchwarnmelder in Win-CASA steht Ihnen das Zusatzmodul „Geräteverwaltung“ zur Seite, zeigt Ihnen beispielsweise die Wartungstermine mit den Vertragspartnern auf.
Natürlich können Sie in der Geräteverwaltung ebenfalls Aufzüge und deren Wartungsintervalle, den Gerätefundus des Hausmeisters oder andere Geräte verwalten.
Im Folgenden möchten wir das Beispiel „Rauchwarnmelder“ näher beleuchten.
Die Geräteverwaltung finden Sie unter anderem über den Weg „Verwaltung“ – „Objekte & Wohnungen“ – „Stammdaten Objekt“. In der oberen Leiste befindet sich die Schaltfläche „Geräteverwaltung“.
Im sich öffnenden Fenster zeigt Ihnen Win-CASA sämtliche Geräte an, die in den verschiedenen Einheiten des Objektes angelegt sind. Über die Schaltfläche „Neu“ legen Sie die einzelnen Geräte an.
Hier können Sie alle relevanten Informationen über die einzelnen Melder einpflegen, die Wartungsverträge mit dem jeweiligen Lieferanten als Dokument einfügen, einen eventuellen Leasing-/ Mietvertrag zuordnen, aber auch Fotos des Gerätes hinzufügen.
Selbstverständlich gehören zum allumfassenden Überblick auch die Wartungsintervalle.
Im Reiter „Termine/Nachweise“ werden diese eingegeben.
Sobald diese Informationen eingepflegt wurden, können Sie die Termine in Ihren Terminkalender von Win-CASA übernehmen. Wenn Sie zusätzlich das CRM-Modul besitzen, werden Sie hier zu gegebener Zeit sogar an den Termin erinnert. Hierzu ist es notwendig, sich die einzelnen Termine im CRM-Modul aufzurufen und die Erinnerung zu aktivieren.
Doch kann das Modul nicht nur zur Verwaltung von Geräten beitragen, vielmehr deckt es auch das Auffinden wertvoller Informationen im Ernstfall ab.
Auch außerhalb von Einrichtungen mit betreutem Wohnen sind Mieter älteren Semesters in Betreuung, haben beispielsweise einen Hausnotruf oder sind schwer krank.
Liegt Ihnen als Verwalter die Einwilligung zur Verarbeitung dieser sensiblen Daten vor, so können Informationen über die Medikation, den Betreuer, den Hausarzt etc. in das Modul eingepflegt werden und sind dort als gebündelte Information schnell auffindbar.
Unter Verwaltung“ – „Objekte & Wohnungen“ – „Stammdaten Wohnung“ befindet sich rechts in der oberen Leiste die Schaltleiste „Betreutes Wohnen“.
Es öffnet sich ein Fenster mit verschiedenen Reitern. In diesen können Sie spezielle Informationen zu den Mietern hinterlegen und im Ernstfall gut vorbereitet agieren.
Da dieser Teil des Modules vorwiegend für Einrichtungen mit betreutem Wohnen konzipiert ist, wird er seltener Anwendung finden als die Geräteverwaltung. Dennoch ist mit dem betreuten Wohnen ein wichtiger Aspekt abgedeckt und bietet Ihnen die Möglichkeit eines besonderen Service.
[1] Quelle: https://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-deutschland/
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