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Riester-Rente auch für Immobilien?

Die Diskussion über eine Ausweitung der Riester-Rente auch für Immobilien wird schon seit mehr als einem Jahr geführt. Es gibt jede Menge Meinungen und Vorschläge, aber noch immer keine endgültige Entscheidung. Dieser Beitrag bietet eine Zusammenfassung über das, was bisher geschah und das, was geschehen könnte.
Wodurch wurde das Thema überhaupt zum Thema?
Deutschland hat mit nur 43 % die zweitniedrigste Eigentumsquote in Europa. Spitzenreiter sind Spanien und Norwegen mit dem doppelten Wert von 86 %. Nur die Schweiz liegt mit 36 % noch schlechter im Rennen, bei dem der Abstand zum nächstbesten Land, Dänemark, mit 53% noch erheblich ist.
Möglicherweise waren es diese Zahlen, vielleicht in Kombination mit der Streichung der Eigenheimzulage, oder auch andere Gründe, die dazu geführt haben, dass die Förderung der Immobilie für die Altersvorsorge in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Sie sollte zum 1. Januar 2007 umgesetzt werden und auch Haushalte mit grenzwertigem Einkommen dazu ermuntern, Wohneigentum zu erwerben.
Dazu kam die Ankündigung, für die Riester-Rente ab 2008 höhere staatliche Zulagen zu gewähren. In Kombination läge es also nahe, die Riester-Rente auch für den Kauf von Immobilien verwenden zu dürfen.
Ja, aber…
Zweck der Riester-Rente soll ja sein, für regelmäßige Rentenzahlungen zu sorgen. Über eine vermietete Immobilie wäre das noch möglich, aber bei einer selbstgenutzten Immobilie muss man schon etwas „um die Ecke“ denken, bis man auf die Lösung kommt: Die Riester-Rentenzahlungen könnten für die Miete verwendet werden, die ja einen großen Anteil an den Ausgaben im Rentenalter darstellt. Wer in einer selbstgenutzen, schuldenfreien Immobilie wohnt, braucht keine Miete zu zahlen und kann dadurch im Alter auf die Riester-Rentenzahlungen verzichten, wenn es ihm diese vorher ermöglicht hat, die Immobilie zu erwerben. Ein reiner Tausch also, eigentlich vernünftig, aber in der Praxis dann doch nicht so einfach, denn: Wie soll es im Einzelnen gehen?
Wie könnte es gehen?
Die Regelung, dass ab dem 60. Lebensjahr 30% der Sparsumme entnommen werden dürfen, bringt für den Immobilienerwerb keinen großen Gewinn. Deshalb wurde in einem anderen Vorschlag eine einmalige Entnahme von 50 % der gesparten Summe eingebracht.
Weiter geht da der Vorschlag, dass der gesamte Betrag ausgezahlt werden darf, wenn er zur Rückzahlung eines Hypothekendarlehens verwendet werden soll. Alternativ können der Betrag für den Erwerb der Immobilie verwendet werden, und die staatlichen Zulagen dann für die Tilgung des Bau-Darlehens.
Denkbar wäre auch eine Entnahmen in Höhe von 10.000 bis 50.000 EUR zum Kauf der Immobilie, wenn dieser Betrag bis zum Eintritt in die Rente in gleich bleibenden Raten zurückgezahlt wird. Der Riester-Sparer würde damit sozusagen ein zinsloses Darlehen bei sich selber aufnehmen.
Problematisch ist aber bei diesen Modellen, dass die Rentenzahlungen erst im Alter bei Auszahlung steuerpflichtig sind, d.h. diese Tatsache muss bei einer früheren Verwendung der Mittel berücksichtigt werden.
Bei den Modellen mit Zwischenentnahme könnten die Rentenzahlungen verringert werden, als Ausgleich dafür, dass die selbst genutzte Immobilie durch Verwendung der Riester-Rente schneller schuldenfrei ist und ein Teil der Finanzierung zinsfrei erfolgt.
Alternativ könnten nur 80% des Förderbetrags für die Dauer der Finanzierung ausgezahlt werden. Die restlichen 20% werden als Ausgleich für den Wegfall der nachgelagerten Besteuerung einbehalten.
Natürlich könnte auch auf eine Rückzahlung des Rentenbetrags verzichtet werden. Dann würde aber nicht nur im Alter keine Rente ausgezahlt, sondern Steuer für eine fiktive Rente fällig. Ob diese Variante für einen Geringverdiener günstiger ist als die Rückzahlung der entnommenen Beträge zusätzlich zur Einzahlung der weiteren Beiträge, sei dahin gestellt.
Aus diesen unterschiedlichen Ideen sind letztendlich 2 Modelle mit bezeichnenden Namen entstanden:
Das „KaNaPe“-Modell (Kapitalstock zur Kalkulation der nachgelagerten persönlichen Einkommensbesteuerung) erlaubt eine Entnahme von bis zu 50 Prozent des angesparten Kapitals für den Immobilienkauf. Aus dieser Entnahme, der geförderten Tilgung und den Zinsen wird eine fiktive Rente berechnet, auf die nach Renteneintritt 25 Jahre lang Steuern bezahlt werden müssen.
Die Unionsparteien würden lieber auf dem „SoFa“ Platz nehmen (Sofort ohne Finanzamt) und den Immobilienkauf unterstützen und die staatlichen Riester-Zulagen zur Tilgung des Kredits verwenden. Als Ausgleich für die hierbei nicht vorgesehene nachgelagerte Besteuerung würde die Förderung um 30% gekürzt.
Während die einen die Verwendung der Riester-Rente nur für selbstgenutztes Eigentum wünschen, plädieren andere für die Ausweitung auf vermietetes Eigentum. Damit kann sich der Eigentümer unabhängig von seinem Wohnort und der Größe der von ihm selber benötigten Immobilie regelmäßige Einkünfte sichern.
Nachdem sich aber die Regierung bisher auf keinen der Vorschläge einigen konnte, „gewinnen“ möglicherweise doch die Gegner der ganzen Geschichte.
Was sagen die Gegner?
Sie werfen in die Waagschale, dass eine entscheidende Bedingung für die Aufnahme eines Altersvorsorgeprodukts in die staatliche Förderung lautet, dass das angesparte Vermögen nicht vor dem 60. Lebensjahr genutzt werden darf. Durch die Entnahme von Kapital aus den Riester-Ersparnissen könnte das mietfreie Wohnen aber möglicherweise schon vor dem 60. Lebensjahr Realität werden.
Ebenso wird die Sicherheit bei den Riester-Angeboten groß geschrieben, d.h. die eingezahlten Beträge müssen auf jeden Fall wieder ausgezahlt werden. Dies ist bei einer Immobilie nicht zwangsläufig der Fall, es sei denn, es könnte eine Versicherung gegen Reparaturen abgeschlossen werden. Außerdem könnte ein Teil des eingesetzten Kapitals verloren gehen, wenn die Immobilie verkauft werden muss, weil sie sich zum Leben im Rentenalter nicht mehr eignet. Nach dieser Denkweise könnten nur Wohnungen in Seniorenheimen förderungswürdig sein.
Es besteht also durch Entnahmen die Gefahr, dass das Kapital für die Absicherung im Alter nicht mehr zur Absicherung ausreicht. Diese Einschätzung hängt aber sicher mit der grundsätzlichen Einstellung zur selbstgenutzten Immobilie zusammen. So hat Walter Riester selber der Immobilie die Fähigkeit abgesprochen, eine sichere monatliche Rente zu zahlen oder einen Werterhalt zu garantieren. Möglicherweise reicht die Bonität des Immobilienbesitzers dann nicht mehr aus, um die fälligen Steuern zu zahlen. Passiert dies vermehrt und so stark, dass die staatliche Grundsicherung einspringen muss, würden letztendlich alle Steuerzahler dadurch belastet.
Und als letzten Punkt: Die Riester-Rente darf nach der gesetzlichen Vorschrift nicht übertragen werden. Eine Immobilie kann jedoch beliehen oder verpfändet werden…
Und nun? Die Modelle scheinen mir ziemlich kompliziert zu sein. Vielleicht sollte man die Riester-Rente tatsächlich unverändert lassen und eine unabhängige Förderung für den Immobilienerwerb einführen. Welcome back, Eigenheimzulage? Oder bleibt uns weiterhin das Modell „Schaukelstuhl“ (heute so, morgen so) erhalten?
Auch wenn wir es nicht entscheiden dürfen, diskutieren und kommentieren ist erlaubt.

0 Kommentare

  1. Daniel

    Ich finde die Möglichkeit, das in einer Riester Rente angesparte Geld zur Rückzahlung eines Immobilienkredites nutzen zu können, am interessantesten. Zum einen lohnt es sich dann auch noch, im späteren Alter zu bauen, und zum anderen kann die Finanzierung ganz anders aufgebaut werden. So könnte bis zur Auszahlung der Riester Rente das bestehende Darlehen tilgungsfrei gehalten und dann mit der Auszahlung in Form einer Sondertilgung abgelöst werden. Auf jeden Fall ein sehr interessanter Vorschlag, der von allen Seiten näher betrachtet werden sollte.

  2. Micha

    vieleicht sollte man die gute alte Eigenheimzulage wieder aus der Schublade holen 🙂

  3. Altersvorsorge

    Es bliebt zu hoffen, das die Riester Rente auch auf Immobilien ausgedehnt wird. Ich halte Immobilien für die beste private Altersvorsorge.
    Gruß aus dem hohen Norden
    Carsten

  4. rente-allgemein » Blog Archiv » Renteneintritt-Gefasel - Rente mit 73

    […] immer weniger Menschen, wegen Phasen der Arbeitslosikeit) volle Rentenbeitragszeiten erreichen. Ihre Rentenbezüge werden also kleiner. Darum geht es. Rentenkürzung!!! Die Arbeitslosen-Zahlen lassen […]

  5. Alex

    ich halte eine wohn-riester-förderung einerseits für clever, andererseits aber auch für recht gefährlich. den menschen wird suggeriert, sie sorgen mit der eigentums-förderung für ihren ruhestand vor. diese vorsorge steht de facto beim wohn-riester-modell aber zum rentenbgeinn rein monetär nicht zur verfügung, sondern ist im wohn-eigentum gebunden – und davon kann man sich keine brötchen kaufen…

  6. Ela

    Eine gute Zusammenfassung der Fakten. Ich muss jedoch Alex zustimmen: auf dem ersten Blick ein verlockendes Angebot, aber das Ganze hat noch große Macken. Mal sehen, was zum Schluß dabei rauskommt…

  7. Gerald

    Ich muss zustimmen in der heutigen Zeit ist der Erwerb von Immobilien die einzige inflationssichere und krisensichere Anlage für die Rente. Ich habe auf meiner Homepage eine Zusammenstellung der geförderten Rentenformen eingestellt. Eigentlich war ich selber erschrocken. Eine Rendite von 3-4 % na ja ist gerade inflationsausgleich. Nur die klassischen Baufinanzierungsarten sind bei der heutigen Bankenkriese und der Übernahme der Banken oder dem Verkauf von Grundschulden eben auch nicht das Gelbe vom Ei. Eigentlich bin ich zu der Überzeugung gekommen das nur der Mietkauf und die Verknüpfung der Vorteile der staatlichen Förderung das ganze leisten kann. Das Thema werde ich in den nächsten Tagen ebenfalls auf meiner Homepage abhandeln. Schaut doch mal auf http://grcom.vs120062.hl-users.com/ vorbei. Übrigens hab ich alle meine Recherchen und meine 20 jährigen Tätigkeit und Erfahrungen mit Versicherungen und Finanzierungen in einer PDF Datei sehr kritisch zusammengefasst.

  8. Flori

    Der Wohn Riester ist im Gegensatz zur traditionellen Riester Rente wohl die beste Alternative, denke ich. SO habe ich das auch unter http://www.riester-rente.eu/wohn-riester/ gelesen

  9. Helena

    Die Wohnwirtschaftliche Verwendung eines Riester ist während der Anspar- und unmittelbar vor der Auszahlphase möglich. Wer ein eigenheim sich Finanzieren möchte kann auf jedn Fall den Riester mit der Kompletten staatlichen Förderung mit ein kalkulieren. Das Schöne dabei ist das Sie die Wahl haben bei der Verwendung zwischen 0 bis 75 % des geförderten Kapitals. Dies bedeutet Sie haben beispielsweise 5600€ angespart und haben insgesamt 2400 € daruaf Zulagen erhalten. Von diesen 5600 € sind zum Beispiel 5000€ worauf schon Zulagen geflossen sind. In diesem Fall die genannten 2400 €. Somit können Sie 7400 € zur Finazierung mit einfliessen lassen. Um die Entnahme zu realisieren sollte laut gesetz zwischen den Kuaf oder Bau der immobilie ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen das heist wenn die Immobilie erworben wurde sollt ab kauf in den ersten 12 monaten der Antrag uaf die Entnahme gestellt werden. Die andere Möglichkeit ist wenn Sie vor der Auszahlphase eine Entnahme machen möchten. Mal angenommen Sie gehen in die Altersrente und haben noch ein offenes Darlehen mit ca. 15.000 €. In ihren Riester vertrag befinden sich zum Beispiel 25.000 € Euro So könnten Sie ebenfalls die 15.000 € entnehmen ihr Darlehen Tilgen und haben immer noch genug Geld für eine kleine Reise.
    Diese Entnahme mach so einiges einfacher im Leben doch auch da sind natürlich einige Spielregeln zu beachten damit auch ja nichts schief läuft. 😉

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