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Gerichtsurteile für und gegen Eigentümer und Mieter

Hier wieder eine Sammlung interessanter Gerichtsurteile für Mieter, Vermieter und Eigentümer:
Umbauten am Eigentum
Wer als Mieter oder Eigentümer Umbauten an der Wohnung vornehmen möchte, sollte sich vorher informieren, ob dies zulässig ist. Denn Änderungen am Gemeinschaftseigentum dürfen auch vom Wohnungseigentümer nicht so einfach vorgenommen werden. Auch wenn die Änderungen von außen gar nicht sichtbar sind, ist ein gemeinschaftliches Vorgehen erforderlich.
Fenster gehören zum Gemeinschaftseigentum. Am besten erfolgt der Austausch gesteuert durch die Hausverwaltung für die ganze Anlage. Wenn einzelne Eigentümer die Fenster austauschen möchten, müssen die Bestimmungen hinsichtlich der Optik eingehalten werden. Ein Eigentümer, der sich nicht an den Beschluss der WEG gehalten und andere Fenster eingesetzt hatte, musste diese nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ. 1-3 Wx 314/04) wieder austauschen.
Ähnlich ging es einem Eigentümer, der den Balkon einer vermieteten Wohnung zum Wintergarten umgebaut hatte. Der Streit ging über mehrere Instanzen und endete erst vor dem Bundesgerichtshof (Az. V ZR 112/06). Der Mieter musste den Rückbau akzeptieren. Was das wohl alles gekostet hat?
Aber in manchen Fällen reicht nicht einmal die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die hatte nämlich ein Eigentümer eingeholt, weil er eine Dachterasse in einen Dachgarten umgewandelt hatte. Diese Änderung hätte aber ins Grundbuch eingetragen werden müssen, weil es eine Nutzungsänderung darstellt und der Teilungserkärung widerspricht. Und so hat ein neuer Eigentümer, der bei der Abstimmung seinerzeit noch nicht zur WEG gehört hat, vor dem Oberlandesgericht Köln (Az. 16 Wx 217/04) erfolgreich den Rückbau eingeklagt. Wie es danach allerdings mit seinem Ansehen in der WEG steht, ist nicht bekannt.
Besichtigung der Wohnung
Dass ein Vermieter von Zeit zu Zeit sehen möchte, ob in einer vermieteten Wohnung noch alles in Ordnung ist, kann man irgendwo schon nachvollziehen. Wer nichts zu verbergen hat, sollte damit auch keine Probleme haben. Aber dennoch muss alles im Rahmen bleiben. Und diese Meinung vertreten sowohl die Richter des Amtsgerichts Hamburg (Az. 49 C 513/05) als auch die des Landgerichts Berlin (Az. 67 S 254/03). Der Vermieter darf nicht einfach so „reinschneien“, sondern muss seinen Besuch im voraus ankündigen. Und er muss einen Grund für die Besichtigung haben. Wenn er sich die Wohnung ansehen möchte, um Modernisierungsmaßnahmen zu planen, sollte dies auch im Interesse des Vermieters liegen – es sei denn, er verbindet dies 1. mit Dreck und Krach und 2. mit einer anschließenden Mieterhöhung. Der Vermieter darf allerdings auch sein allgemeines Informationsbedürfnis hinsichtlich der Wohnung stillen, allerdings höchstens einmal pro Jahr.
Was darf im Flur stehen?
Je neuer die Häuser, desto begrenzter die Abstellräume und desto enger die Flure. Manchmal regelt die Hausordnung, was in Fluren stehen darf. Ob die Theorie dann allerdings auch in der Praxis Bestand hat, ist eine andere Sache. Und manche Bewohner scheinen aus einer zeitweisen Duldung ein Gewohnheitsrecht abzuleiten. Auf der anderen Seite wird allerdings auch teilweise der Hausverstand ausgeschaltet. So wollte ein Hausbesitzer von älteren Bewohnern verlangen, ihren Gehwagen im Fahrradständer vor der Haustür zu parken. Wie sie dann den Weg bis zur Wohnung zurücklegen sollten, blieb offen. Dem hat aber das Amtsgericht Hannover mit seinem Urteil unter Az. 503 C 3987/05 einen Riegel vorgeschoben. Die Gehhilfen dürfen im Haus abgestellt werden, weil sie „Bewegungsfreiheit udn Lebensqualität“ verschaffen.

0 Kommentare

  1. Christian Prütz

    ich hab gehört, dass der Vermieter verpflichtet ist neue Steckdosen einzubaun bzw. zusätzlich zu installieren wenn zu wenig für den Mieter vorhanden sind. Das war vor kurzem ein Gerichtsurteil. Könnte mir jemand da helfen und eine email an mich schreiben

  2. Jo kwg

    @CP: Lange ist dein Beitrag her, aber es gab tatsächlich so ein Urteil. Schau mal auf den Seiten des MV Bochums:
    mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber/mieter-modernisierung/

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