Hier kommt mal wieder ein Beitrag zum Mietrecht und zu Entscheidungen, die die Gerichte in diesem Bereich getroffen haben.
Wie viel Miete ist eine Wohnung wert?
Haben Sie schon mal die Steckdosen gezählt, die es in jedem Zimmer Ihrer Wohnung gibt? Sollten Sie mit dieser Zählung schnell fertig sein, sollte auch die Miete entsprechend niedrig sein. Konkret hat das Amtsgericht Wedding unter Az. 18 C 439/06 entschieden, dass bei nur einer Steckdose pro Zimmer ein geringer Wohnwert vorliegt. Auch eine Zentralheizung mit Einrohrsystem fällt in die gleiche Kategorie. Da hierbei das Wasser nacheinander durch die verschiedenen Heizkörper der Wohnung fließt, wird es einen merklichen Temperaturunterschied zwischen den Räumen geben.
Inwieweit eine „gestaltete Fläche“ Grund genug für eine Mieterhöhung ist, musste das Amtsgericht Lichtenberg klären. Im betreffenden Fall sollte eine solche Fläche für die Müllcontainer den Wohnungswert und folglich auch die Miete erhöhen. Das Gericht widersprach dem Vermieter allerdings, da es den Käfig, in dem die Mülltonnen zu stehen kamen, nicht ausreichend ästhetisch fand. Details sind unter Az. 13 C 105/07 zu finden.
Als Vermieter sollte man vor Festlegung der Miete genau nachmessen und prüfen, ob die angegebene Wohnungsgröße auch tatsächlich zutreffend ist. Denn stellt der Vermieter erst später fest, dass die Wohnung eigentlich größer ist, hat er nur geringe Chancen, die Miete entsprechend anzuheben. Das geht nur, wenn die Wohnung mehr als 10% kleiner als angegeben ist. So hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe unter Az. VIII ZR 138/06 entschieden.
Das liebe Geld…
Da ziehen doch tatsächlich Leute wegen 25 Cent vor Gericht…. Unvorstellbar, oder! Aber hier die ganze Geschichte:
Es gibt Mieter, die regelmäßig ihre Miete nicht oder nur zum Teil zahlen. Der Vermieter hat dann das Recht, den säumigen Mieter über eine fristlose Kündigung loszuwerden. Letzterer kann sein Wohnrecht allerdings noch retten, wenn er die ausstehende Miete binnen 2 Monaten nach der Kündigung nachzahlt. Allerdings in voller Höhe, auf jeden Cent. Denn im Fall, den das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Az. 15 C 553/06) entscheiden musste, zahlte der Mieter 25 Cent zu wenig. Die fristlose Kündigung blieb damit aufrecht und er musste ausziehen. Ob diese 25 Cent nun absichtlich oder versehentlich fehlten, ist nicht bekannt. Voraussetzung für das Urteil war jedoch, dass der Vermieter den geschuldeten Betrag in voller Höhe mitgeteilt hatte.
Achtung vor der Benutzung eines Bohrers in der Mietwohnung! Man sollte nur solche Flächen oder Materialien anbohren, die man beim Auszug auch wieder verschließen kann, so dass die Löcher nicht mehr sichtbar sind. Im Zweifelsfalle sollte man sich die Genehmigung des Vermieters einholen. Denn hat man das unterlassen und hinterlässt man nach dem Auszug eben solche nicht mehr verschließbaren Löcher, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Das jedenfalls hat das Amtsgericht Spandau unter Az. 3b C715/06 entschieden und dem Vermieter über 3000 EUR für angebohrte Kunststofffenster zugesprochen.
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