Vermieter verlangen von ihren Mietern üblicherweise eine Kaution als Sicherheit. Von dieser Kaution werden etwaige Schäden bezahlt, die der Mieter an der Wohnung angerichtet hat. Dies tritt vor allem nach dem Auszug auf, so dass der Vermieter die Kaution erst dann zurückzahlt, wenn er die Wohnung wieder übernommen und sich vergewissert hat, dass sie sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
Die Kaution ist allerdings eine reine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Steht also im Mietvertrag nichts über eine Kaution, muss der Mieter auch kein Geld beim Vermieter hinterlegen. Und der Vermieter hat auch keine Möglichkeiten, dies nachträglich zu erwirken oder den Mietvertrag noch zu ändern.
Der Wunsch nach einer Kaution ist aus Sicht des Vermieters durchaus nachvollziehbar. Für den Mieter kann eine solche Kaution, die ja bis zu 3 Monatsmieten ausmachen kann, aber durchaus zum Problem werden. Denn im Extremfall muss er bei der Folgewohnung bereits die Kaution entrichten, noch bevor er die von der vorherigen Wohnung zurückbekommen hat. Wer in dieser Lage ist, sollte seinen Vermieter fragen, ob er die Kaution nicht in mehreren Raten zahlen kann.
Ist die Zahlung erfolgt, sollte der Mieter auf jeden Fall nachfragen und sich nachweisen lassen, wie die Kaution angelegt ist. Denn bei einer längeren Mietdauer sollte die Kaution ja wenigstens ein paar Zinsen abwerfen. Und üblicherweise möchte der Mieter den Betrag nach seinem Auszug auch wieder zurückbekommen und diese nicht im Privatkonkurs des Vermieters verschwinden sehen.
Da solche Fälle bereits vorgekommen sind, hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil Az. IX ZR 132/06 entschieden, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden muss.
Wenn der Eigentümer die Verwaltung seiner Mietwohnung/en mit Win-CASA Miet vornimmt, wird er von der Software auch hinsichtlich der Kaution sehr gut unterstützt.
Der Anlageort der eingezahlten Kaution wird für jede einzelne Wohnung gespeichert und ist jederzeit abrufbar. Außerdem bietet Win-CASA zusätzliche rechtliche Hinweise zur Abwicklung der Kautionszahlung.
Die Kautionsverwaltung erfolgt dann im nächsten Dialog:
Im oberen Bereich können alle verfügbaren Anlageformen (z.B. Sparbuch oder Festgeld) sowie die Banken, bei denen die Anlage überlicherweise erfolgt, hinterlegt werden. Bei der Neuanlage eines Mieters und seiner Kaution muss dann nur noch die Auswahl aus den Listen erfolgen und die Kontonummer eingetragen werden. Damit ist sichergestellt, dass die Kaution nicht nur zinsbringend, sondern auch separat angelegt wird.
Alle weiteren Zahlungen, seien es die Einzahlungen des Mieters, die Zinsgutschriften der Bank oder die einbehaltene Zinsabschlagssteuer können dann vom Vermieter oder seinem Verwalter eingegeben werden:
So entsteht im Laufe der Zeit eine vollständige Dokumentation dieser Vorgänge.
Und alle Daten, die im Dialog angezeigt werden, können per Knopfdruck auch ausgedruckt werden. So kann dem Mieter nach Beendigung seines Mietverhältnisses eine aussagekräftige Kautionsabrechnung übersendet werden. Auch zwischendurch, z.B. nach Gutschrift der Zinsen kann der Vermieter seinen Mieter natürlich als besonderen Service über den aktuellen Stand auf dem Kautionskonto informieren, wenn er dies möchte.
Und schließlich kann dann auch noch per Knopfdruck die Überweisung erstellt werden, mit der der Mieter die ihm zustehende Kaution auf sein Bankkonto zurücküberwiesen bekommt.
Mit Win-CASA Miet kann sich der Vermieter also nicht nur die Arbeit erleichtern. Er hält die geltenden Bestimmungen ein, ist jederzeit auskunftsfähig und beweist Professionalität gegenüber den Mietern.
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Mitti
Danke für den tollen Artikel. Es wäre auch interessant etwas über Mietkautionsversicherung zu lesen.