Software24

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Präambel 

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Software24.com GmbH, Eichbichlstr. 1, 83071 Stephanskirchen (nachfolgend auch „Software24.com GmbH“ oder „Software24“, „Vermieter“) in Bezug auf Softwarelizenzierung sowie Leistungen im Rahmen von Service und Support, Hotline, Schulungen, Online-Trainings, Webinaren, Datenbankzusammenführungen, oder sonstigen vergleichbaren und zugehörigen Leistungen, erfolgen ausschließlich aufgrund und unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Software24.com GmbH mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“, „Mieter“ genannt) über Leistungen betreffend Softwarelizenzierung sowie Service und Support schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden betreffend Softwarelizenzierung, Dienstleistungen, oder anderen Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Software24.com GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Software24.com GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.  

Zielgruppe: Das Angebot der Software24.com GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer (im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, in jedem Fall jedoch nur an Endabnehmer. Der Kunde bestätigt dies mit seiner Bestellung.

Vertragsschluss:
1. Durch Aufgabe einer Bestellung bei der Software24.com GmbH macht der Kunde ein verbindliches Angebot. Bestellungen kann die Software24.com GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Wenn die Software24.com GmbH dem Kunden nach Eingang des Angebots einer Bestellung eine Bestätigung über den Erhalt der Bestellung zusendet, stellt dies keine Annahme der Bestellung dar. Ein Angebot gilt erst als von der Software24.com GmbH angenommen, sobald die Software24.com gegenüber dem Kunden (in Textform, E-Mail genügt) die Annahme erklärt oder die bestellten Produkte (beispielsweise Download-Link zur Software nebst Lizensierung des Kunden) absendet bzw. die bestellten Leistungen ausführt.  
2. Ein Vertragsschluss kommt ferner zustande, wenn Software24 dem Kunden ein Angebot mit Download-Link und Rechnung übermittelt, der Kunde die darin enthaltene Rechnung vollständig bezahlt und der Download-Link nebst entsprechender Software-Lizensierung dem Kunden, während der Vertragsdauer von Software24, jederzeit ermöglicht wird. Die Zahlung der Rechnung gilt als verbindliche Annahme des Angebots zu den darin genannten Konditionen.rt. 

Kündigung: Alle Kündigungen von Verträgen bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail), mündliche Kündigungen sind ausgeschlossen. 

Änderungen der Vertragsbedingungen: Die Software24.com GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Preise, den Leistungsumfang der angebotenen Softwarepakete und begleitende Dienstleistungen (z.B. Support- und Serviceleistungen) mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Solche Gründe können insbesondere sein:  Weiterentwicklung der Software oder angebotenen Module, Änderungen gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen, veränderte Markt- und Kostenbedingungen (z.B. durch gestiegene Lizenzkosten Dritter, neue technologische Standards oder erhöhte Betriebskosten.  Wesentliche Änderungen, insbesondere solche mit wesentlichen Auswirkungen auf die Preisgestaltung, Leistungsumfang oder Vertragslaufzeit, werden dem Kunde mindestens (sechs) 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Dazu zählen etwa die Einführung neuer Paketmodelle, die erhebliche Erweiterung oder Einschränkung von Funktionen, Änderungen an Abrechnungszyklen oder Lizenzlaufzeiten.  
Der Kunde kann der Änderung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang in Textform widersprechen. In der Änderungsmitteilung wird auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs ausdrücklich hingewiesen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt.  
Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist Software24.com GmbH berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.  
Änderungen rein redaktioneller Art oder technischer Natur, die keine Auswirkungen auf die vertraglich geschuldeten Hauptleistungen des Kunden haben, gelten nicht als wesentliche Änderungen und bedürfen keiner gesonderten Mitteilung.  
Bei wesentlichen Änderungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu, sofern er der Änderung fristgerecht widersprochen hat. Wesentliche Änderungen sind insbesondere Preiserhöhungen von mehr als 8% über der zuletzt geltenden Inflationsrate gemäß dem deutschem Verbraucherpreisindex (im Vergleich zur letzten Änderung), oder erhebliche Einschränkungen im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. 

Bestandteile der AGB: 

I. Software Lizenz- und Nutzungsvertrag 

II. Support- & Software Service Vertrag 

III. Versand und Zahlungsbedingungen 

IV. Weitere Leistungen 

I. Software Lizenz- und Nutzungsvertrag 

§ 1 Vertragsgegenstand, Nutzungsumfang und Lizenzierung 

Software24 bietet als Software-Mietvertrag folgende Programmprodukte an: Win-CASA Hausverwaltung im Abo (Miete) für die Pakete Starter, Professional und Premium. 

Soweit Software24 bisher Software verkauft und daneben zusätzlich Service- und Supportverträge abgeschlossen hat oder in Ausnahmefällen auch künftig noch anbietet, enthalten diese AGB noch ergänzend die bisherigen (und ggf. angepassten) AGB-Regelungen zum Kauf von Software. Dies betrifft die bislang angebotenen Lizenzprodukte Win-CASA Miet, WEG oder PRO inklusive Zusatzmodulen.  

Rechtsinhaber, Vertragspartner, Vermieter: Firma Software24.com GmbH  

1. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Überlassung eines der in § 1 bezeichneten Computerprogramme entweder zeitlich befristet (sog. Abo-Modell / Lizenzmiete) oder zeitlich unbefristet (Lizenzkauf) samt der zugehörigen Dokumentation in digitaler Form, nachfolgend kurz als Software bezeichnet. Die Überlassung erfolgt mittels Mitteilung eines Download-Links in Textform (E-Mail) sowie technischer Lizenzierung. Die Installation der Software erfolgt durch den Mieter bzw. Käufer. Eine Schulung zur Nutzung der Software kann von dem Mieter gegen eine gesonderte Vergütung beauftragt werden (s. IV Weitere Leistungen). 

Der Anbieter räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die angebotene Software für einen Zeitraum von 30 Tagen ab erstmaligem Download kostenfrei zu Testzwecken zu nutzen. Die Testphase dient der Evaluierung der Funktionen und Eignung der Software für den Geschäftsbetrieb des Kunden. Während der Testphase besteht kein Anspruch auf Support, Updates oder produktiven Einsatz, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. 

Die während der Testphase bereitgestellte und vom Kunden genutzte Softwareversion gilt als verbindliche Leistungsbeschreibung und Vertragsgrundlage für den anschließenden Mietvertrag. Eine abweichende Beschaffenheit der Software ist nur dann Vertragsinhalt, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt wurde. 

Eine Übersicht, der jeweils in den Programmpaketen enthaltenen Funktionen ergibt sich weiters aus der Webseite, www.software24.com. Rückfragen zum genauen Funktionsumfang der angebotenen Pakete muss der Kunde während des Testzeitraumes mit Software24 klären und gegebenenfalls schriftlich festhalten. 

Eine gesonderte Überlassung eines Benutzerhandbuchs oder einer umfassenden Dokumentation in physischer oder digitaler Form ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Software24.com stellt dem Kunden grundlegende Nutzungshinweise in Form von Online-Hilfen, Blog, FAQs oder vergleichbaren digitalen Informationsquellen zur Verfügung, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Diese digitalen Nutzungshilfen gelten als ausreichend zur Erfüllung etwaiger Dokumentationspflichten. 

Programm inkl. Online-Hilfe und Benutzerhandbuch sind urheberrechtlich geschützt.  

Mit Miete (früher bei Miet/ WEG/ PRO: Erwerb) des Programmpakets räumt der Rechtsinhaber dem Kunden das Recht ein, das Programm unter den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.  

Mit Zustandekommen des Vertrages, meist bei Auslieferung der Software oder Bezahlung, erklärt sich der Kunde mit der Geltung der angegebenen Nutzungsbedingungen einverstanden.  

Das Programm ist in einer Einplatzversion (Starter) oder in einer Netzwerk-Server-Version (ab Professional) erhältlich.  

Der Lizenzkauf bzw. die Lizenzmiete der Einplatzversion (Win-CASA Starter) gibt dem Kunden das Recht, das Programms gleichzeitig auf nur einem Computer zu nutzen. Auf welchem Computer die Nutzung erfolgt, ist dem Kunde freigestellt.  

Der Lizenzkauf bzw. die Lizenzmiete der Netzwerk-Server-Funktion berechtigt den Kunden zur Nutzung des Programms in local area networks (LAN). In wide area networks (WAN) oder unter Zuhilfenahme sonstiger Datenfernübertragung (einschl. Telefon) ist die Nutzung des Programms nur mit schriftlicher Genehmigung des Rechtsinhabers zulässig. Als WAN bzw. Datenfernübertragung gelten alle Übertragungswege, die räumlich über das Grundstück des Kunden hinausreichen. Die Funkübertragung steht der Übertragung über Kabel gleich. Ausnahme: Für die von Software24.com angebotene Bereitstellung der Software als Cloud-App in Zusammenarbeit mit der Selbstläufer GmbH wird die Genehmigung unter Zuhilfenahme der entsprechenden Datenfernübertragungstechnologien (aktuell App-Streaming über RDP Protokoll über die von der Selbstläufer GmbH bereitgestellten Applikationen und Zugänge) eingeräumt.  
 
2. Nutzung des Programms ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen von Daten zum Zweck der Ausführung des Programms und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer.  

Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Rechtsinhabers zulässig.  

3. Änderungen der Software: Im Programm enthaltene Firmennamen, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden.  

Zurückentwickeln, Dekompilieren und Entassemblieren des Programmcodes sind nicht gestattet.  

Der Kunde ist berechtigt, von dem Programm eine Sicherungskopie herzustellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Benutzung des Programms erforderlich ist.  

4. Software-Miet(-Abo-)modell/Lizenzmiete, Mietgebühr, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Maßnahmen des Mieters vor Beendigung des Vertrags  
Die Software24.com GmbH bietet ihre Softwareprodukte im Mietmodell (als Lizenzmiete) an (Abo-Pakete „Starter“, „Professional“ und „Premium“).  Der Mietvertrag beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses und wird zunächst für eine feste Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Mietvertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr (Verlängerungszeitraum), wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird. Die Kündigung des Mietvertrages und aller ergänzenden Verträge bedarf mindestens der Textform (E-Mail), mündliche Kündigungen sind ausgeschlossen.  Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.  Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder der Kunde schuldhaft gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und der Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt wird, oder Umstände eintreten, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die kündigende Partei unzumutbar machen. 

Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.  Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform. 

Regelungen für die Testphase: Nutzt der Kunde die kostenfrei verfügbare Testversion, so beginnt der Vertrag bzw. das zeitlich begrenzte Nutzungsrecht mit der Bereitstellung des Download-Links zur Software durch die Software24.com GmbH. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine 30-tägige Testphase, in der der Kunde die Software kostenfrei nutzen kann. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Testphase; eine Vergütungspflicht entsteht nicht. Möchte der Kunde die Software dauerhaft nutzen, bestellt er die Software zu den o.g. Bedingungen (beispielsweise im Online-Shop oder schriftlich). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

Die Mietgebühr ergibt sich aus dem angenommenen Angebot zum Vertragsschluss (basierend auf den im Online-Shop transparent gelisteten Preisen oder auf den Preisinformationen unserer Homepage) für den jeweils angebotenen Funktionsumfang der Software (aktuell „Starter“, „Professional“, „Premium“), etwaigen Zusatzmodulen, sowie wie aus dem Angebot ersichtlich gestaffelt nach weiteren Kenngrößen (aktuell Anzahl der maximal mit der Software verwaltbaren Wohneinheiten sowie beim Add-On „Cloud-App“ die Anzahl der Nutzer).  
Ein Wechsel zwischen verschiedenen Funktionsumfängen (Upgrade) kann durch Annahme eines entsprechenden Angebotes erfolgen; üblicherweise nach Rücksprache mit dem Vertrieb der Software24, wobei die Miete für die jeweiligen Funktionsumfänge anteilig berechnet und saldiert wird.  
Die Miete wird jährlich im Voraus per Lastschrift eingezogen. Kunden haben während der Mietdauer Anspruch auf Support- und Serviceleistungen, insofern diese im Paket inkludiert sind (Telefon-Support ist beispielsweise in „Professional“ und „Premium“ enthalten). Kunden erhalten während der Miet-Dauer die jeweils aktuelle Version der Software. Aktualisierungen werden über Benachrichtigungen in der Software sowie über Webseite mitgeteilt. Die Installation der Aktualisierungen und Änderungen erfolgt über die Software durch den Mieter.  

Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Software nach Vertragsende automatisch deaktiviert wird. Die Nutzer werden durch Einblendungen in der Software rechtzeitig vor Ablauf informiert. Wir empfehlen, alle relevanten Daten vorab zu exportieren; eine Sicherung der Daten liegt in der Verantwortung des Kunden. Eine Wiederherstellung nach Deaktivierung ist nicht garantiert. Nach Beendigung des Vertrages hat der Mieter die vom Vermieter erhaltenen Datenträger und evtl. erstellten Sicherungskopien herauszugeben oder zu vernichten, die Software zu deinstallieren und etwaig verbleibende erkennbare Softwarereste aus dem IT-System zu löschen. Auf Wunsch des Vermieters hat der Mieter die Erfüllung der vorgenannten Pflichten schriftlich zu bestätigen. 

Kunden, die vor dem 01.01.2025 ein sogenanntes „Update-Abo“ abgeschlossen hatten, können ggf. spezielle Bestandskunden-Angebote zum Abschluss des passenden Paketes „Starter“, „Professional“, oder „Premium“ erhalten. Die Leistungen dieser Pakete entsprechen den aktuellen Nutzungs- und Servicebedingungen für Software-Miete entsprechend dieser AGB. Der Kunde nimmt dies durch Bezahlung der Software-Miete an. Bestandskunden werden von einem Angebot mit der Rechnungsstellung für das Paket schriftlich informiert, die Zahlung wird, wenn möglich im Rahmen eines bestehenden SEPA-Lastschrift Mandats frühestens zwei Wochen nach der Information abgewickelt. Ein Widerspruch ist weitere zwei Wochen nach Zahlung ohne Angabe von Gründen möglich. Aus organisatorischen und technischen Gründen können wir für bereits bestehende Kauflizenzen keine weiteren „Major Releases“ bereitstellen, Updates werden nur entsprechend der beschriebenen Konditionen im Miet-Modell ausgeliefert. Updates der Software sind somit nur im Miet-Modell erhältlich. Die bisherigen Kauflizenzen können jedoch weiterhin uneingeschränkt (im bisherigen Auslieferungszustand) genutzt werden.  
Unabhängig von bisherigen Rechnungszyklen erfolgt die Abrechnung für diese Kundengruppe kalenderjährlich (01.01.–31.12.). Angebote für Sonderkonditionen der Rechnungsstellung im Rahmen der Umstellung (z.B. Bestandskundenrabatte) ergeben sich aus Angebot/ Rechnung bzw. Begleitschreiben zur Rechnung. 

Updates:  Der Vermieter wird während der Laufzeit des Mietvertrages Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Software erforderlich sind, bereitstellen und den Mieter über diese Aktualisierungen und deren Bereitstellung informieren. 

Über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit der Software erforderliche Maß hinausgehende Änderungen der Software darf der Vermieter im Zuge der Bereitstellung einer neuen Softwareversion vornehmen. Die neu bereitgestellte Software tritt an die Stelle der ursprünglich bereitgestellten Software und wird zugleich mit der für die neue Softwareversion vom Vermieter bereitgestellten Benutzerdokumentation mit der Installation durch den Mieter Gegenstand dieses Vertrages.  

Die Bereitstellung von Aktualisierungen und Änderungen erfolgt unentgeltlich über einen Server des Vermieters. Die Installation der Aktualisierungen und Änderungen erfolgt über die Software durch den Mieter. 

5. Datenzugriff, Internetverbindung und Nutzung von Zusatzdiensten 

Server und Internetverbindung: Zur Freischaltung angemieteter Funktionen der Software wird ein internetbasierter Server eingesetzt. Die Software benötigt daher regelmäßig, aber nicht dauerhaft, eine Internetverbindung, um bestimmte Funktionen freizuschalten und die Gültigkeit der Lizenz zu prüfen. Über diesen Server ist es Software24.com zudem möglich, einzelnen Kunden im Rahmen von Entwicklungen und Pilotierungen Funktionen testweise freizuschalten, womit sich der Mieter einverstanden erklärt. 

Datenverbindung für Zusatzfunktionen: Der Server vermittelt bei Nutzung integrierter Webdienste (z. B. CASA24 Verwalter-App) den Datenaustausch zwischen dem Kundensystem und den externen Zugriffen. Für die Nutzung dieser Funktionen ist eine Internetverbindung erforderlich. Die Konfiguration des Zugangs (z. B. Freigabe des Kundensystems, Vergabe von Zugangsdaten) erfolgt stets durch den Kunden. Ohne aktive Freigabe durch den Kunden ist kein externer Zugriff möglich. 

Statistische Auswertungen zur Verbesserung von Produkt und Support: Zur Verbesserung von Produkt, Support und Benutzerführung analysieren wir die Nutzung der Software auf Ebene des Vertragspartners. Dabei werden insbesondere Nutzungshäufigkeit einzelner Funktionen, Konfigurationsmuster, und aggregierte Kennzahlen ausgewertet, um die Nutzung der Software besser zu verstehen und gezielt Hilfestellungen anbieten zu können. Personenbezogene Daten einzelner Nutzer oder Inhalte einzelner Geschäftsvorfälle werden dabei nicht verarbeitet. 

Zugriffsfunktionen & Drittanbieter-APIs: Teile der Software ermöglichen – sofern vom Kunden aktiviert – den Zugriff durch Dritte (z. B. Partnerportale) oder von außen (z.B. CASA24 App). Für die Freigabe und sichere Nutzung, beispielsweise durch die sichere Aufbewahrung der vom Kunden vergebenen Zugangsdaten, ist der Kunde verantwortlich. Die Software enthält außerdem Schnittstellen zu Cloud-Diensten wie der E-Post API oder APIs zur Nutzung künstlicher Intelligenz, oder die Möglichkeit Datensicherungen mit der Software24.com GmbH zu teilen. Die Nutzung dieser Dienste setzt eine Internetverbindung voraus. Die Nutzung solcher Dienste ist dem Kunden stets freigestellt und kann in den Einstellungen deaktiviert werden bzw. muss aktiv angestoßen werden. Möchte der Kunde personenbezogene Daten auf Drittsysteme übertragen, empfehlen wir den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) mit dem jeweiligen Unternehmen. 

§ 2 Weitergabe des Programmpaketes 
 
1. Der Kunde ist berechtigt, das Programmpaket im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit einer Kopie dieses Vertrags an einen nachfolgenden Nutzer abzugeben. Dies bezieht sich ausschließlich auf gekaufte Software, für Vermietung gilt § 2 Absatz 5.  

2. Mit der Abgabe des Programmpakets geht die Berechtigung zur Nutzung gem. § 4 Absatz 1 auf den nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieses Vertrags an die Stelle des Kunden tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Kunden zur Nutzung gem. § 2 Absatz 1.  

3. Mit der Weitergabe hat der Kunde alle Kopien und Teilkopien des Programms umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle Sicherungskopien.  

4. Die Absätze 1-3 gelten auch, wenn die Weitergabe in einer zeitweisen Überlassung einer gekauften Lizenz besteht. 

5. Der Mieter darf die Software an Dritte weder ganz noch in Teilen veräußern, noch verschenken oder verleihen, noch weitervermieten und verleasen oder anderweitig verwerten. Eine Nutzung der Software zum privaten Gebrauch ist ausgeschlossen.  
 
6. Der Mieter ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen des Programms gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn dies ist erforderlich, um die störungsfreie Programmnutzung zu erreichen. 
 
§ 3 Weitergabe durch nachfolgende Nutzer 
 Für die Weitergabe des Programmpakets durch den jeweiligen Nutzer an einen nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden Nutzers. § 2 gilt sinngemäß. Für gemietete Software ist entsprechend § 2 Ziffer 5 lediglich eine Weitergabe innerhalb desselben Unternehmens (Vertragspartners) zulässig.  

§ 4 Lieferung und Fristen 
Die Software wird per E-Mail mit Download-Link ausgeliefert. Die Lieferzeit nach Eingang einer Bestellung sowie dem dazugehörigen Geldeingang auf unserem Konto beträgt in der Regel 2-3 Werktage. Im Falle höherer Gewalt sowie aller von der Software24.com GmbH nicht zu vertretenden Hindernisse, welche auf die Lieferung der Leistung erheblichen Einfluss haben, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen in angemessenem Umfang.  

§ 5 Fälligkeit und Zahlung 
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise (siehe Angaben im Online-Shop und auf der Rechnung), die zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet wird. Bei Mietlizenzen erfolgt die Berechnung kalenderjährlich im Voraus. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen und Supportleistungen ohne Abzug sofort zu begleichen. Dabei stehen aktuell die nachfolgenden Zahlungsvarianten zur Verfügung: PayPal oder Lastschrifteinzug (Änderung vorbehalten). Für wiederkehrend berechnete Leistungen, insbesondere im Rahmen von Software-Mietverträgen, akzeptieren wir aus organisatorischen Gründen nur den SEPA-Lastschrifteinzug als Zahlungsmethode. Der Kunde verpflichtet sich, ein entsprechendes Lastschriftmandat zu erteilen und für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. In begründeten Einzelfällen kann Software24 nach vorheriger Vereinbarung alternative Zahlungsmethoden zulassen. Details zu Fälligkeit und Zahlung der Softwaremiete sind unter I. § 1 Ziffer 1.4 geregelt.  

Bei Zahlungsverzug, insbesondere nach wiederholtem Versand von Mahnungen, behält sich die Software24.com GmbH das Recht vor, den Zugang zur Software bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge zu sperren.  Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Software24.com GmbH weiters berechtigt, gem. § 288 (2) BGB Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.  
 
§ 6 Andere Rechte bei Kauflizenzen  

Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung des Programmpakets bleiben vorbehalten. Insbesondere haben weder der Kunde noch nachfolgende Nutzer das Recht, Vervielfältigungsstücke des Programmpakets in seiner Originalfassung oder in abgeänderten oder bearbeiteten Fassungen zu verbreiten, auch wenn sich solche Vervielfältigungsstücke auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken.  

 
§ 7 Gewährleistung (Sach- und Rechtsmängelhaftung)  

Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Software24 gewährleistet, dass das Programm im Sinne, der von Software24 herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunde gültigen Programmbeschreibung funktional brauchbar ist und die dort beschriebenen Spezifikationen und Leistungsangaben bzw. Eigenschaften aufweist.

Die Gewährleistung für Sachmängel richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.  

Die Gewährleistung ist auf Sachmängel beschränkt, die die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen. Unerhebliche Mängel begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Kündigung.  
Als Programmbeschreibung gelten die auf www.software24.com veröffentlichten Materialien, insbesondere die dort beziehbare Testversion, welche die Leistungsbeschreibung spezifiziert und mittels derer Interessenten die Funktionen vorab ausprobieren und auf Geeignetheit (im Sinne der vom Kunden angestrebten Verwendung der Software) testen und prüfen können.  

Im Übrigen sind technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, keine Beschaffenheitsangaben.  
 
Der Vermieter wird dem Kunden die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.  
 
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Er wird Software24 bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. 
 
Die Software wird dem Kunden im Rahmen eines Mietverhältnisses in dem bei Vertragsschluss vereinbarten Funktionsumfang überlassen. Software24 ist berechtigt, die Software im Rahmen der Weiterentwicklung fortlaufend anzupassen, zu verbessern und technische Neuerungen zu integrieren. Dabei kann es in begründeten Fällen auch zum Wegfall von Funktionen kommen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der vertraglich geschuldete Gesamtzweck erhalten bleibt. 
Dm Kunde steht im Falle wesentlicher Einschränkungen, Änderungen oder Funktionseinbußen infolge einer Softwareänderung, die den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen, ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ist innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Änderung in Textform auszuüben.  
Eine Garantie für den Fortbestand einzelner Funktionen in alle Zukunft wird nicht übernommen, sofern keine ausdrückliche Zusicherung vorliegt. 

2. Erweist sich ein Programmpaket im Sinne von Ziff. 1 als mangelhaft, erfolgt im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung, die Behebung dieses Fehlers nach Wahl von Software24 durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.  
Der Kunde wird Software24 bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. 

Gelingt es Software24 nicht, die vertragsgemäße Funktionalität / Brauchbarkeit des Programms mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessen Zeitraums, d. h. im Rahmen von mindestens zwei Nachbesserungsversuchen, herzustellen, oder erweist sich auch das als Ersatz gelieferte Programmpaket im Sinne von Ziff. 1 als nicht brauchbar oder im Sinne von Ziff. 2 als mangelhaft, oder ist eine Nachbesserung dem Kunden unzumutbar, so hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht auf Minderung der Miete (des Kaufpreises) oder Rückgabe des Programmpakets und Rückerstattung der Miete (des Kaufpreises). Im Falle der Softwaremiete bezieht sich dies auf Minderung oder Rückerstattung des Mietpreises für den Zeitraum ab erstmaliger Anzeige des vermuteten Fehlers. Der Kunde wird Software24 wo immer nötig unterstützen, um Diagnosen und Analysen zur Behebung des vermeintlichen Mangels durchzuführen, um eine Nachbesserung zu ermöglichen (insbesondere: Installation zusätzlicher Diagnose-Werkzeuge, durch geschultes Personal betreuter Zugang zum IT-System des Kunden, Installation von Test-Systemen zur Isolierung des Problems). Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntniserlangung, in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, sind Gewährleistungsansprüche insoweit ausgeschlossen.  

Mit Beendigung des Mietverhältnisses oder Rückabwicklung des Kaufvertrags endet das Nutzungsrecht des Kunde an der Software gem. § 1. Gleichzeitig hat der Kunde alle Kopien und Teilkopien des Programms umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten.  
Der Zugang zur Software kann durch die Software24.com nach Vertragsende technisch gesperrt werden. Ein Anspruch auf weitere Nutzung oder Übergabe von Daten oder Programmbestandteilen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. 
Eigene Datenbestände des Kunden können vor Vertragsende auf eigene Verantwortung exportiert oder gesichert werden, sofern entsprechende Funktionen bereitgestellt wurden. Nach Vertragsbeendigung besteht kein Anspruch auf Zugang zu gespeicherten Daten oder deren Wiederherstellung. 

3. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Programmpaket den speziellen Anforderungen des Kunden genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse – bitte prüfen Sie vor Vertragsabschluss anhand der kostenlosen Testversion sorgfältig, ob die Software Ihre individuellen Anforderungen erfüllt.  
 
Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.  
 
Sachmängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Entstehung des Mangels. Die Frist beginnt, sobald der Mangel für den Kunden erkennbar ist. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen über den Ausschluss der Mängelhaftung wegen Kenntnis (§ 536b BGB) sowie die Anzeigepflichten (§ 536c BGB) unberührt. 
 
Es besteht keinerlei Gewährleistung für vom Kunden unberechtigterweise geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms.   

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse (z.B. Hardware-Fehler, technische oder regulatorische Anpassungen), Bedienungs- oder Wartungsfehler des Kunden entstehen. Für deren Bestimmung gelten die Angaben im Benutzerhandbuch.  

§ 8 Haftung 
 
1. Die Software24.com GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, im Fall von Arglist sowie nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes.   
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Software24.com nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.  
 
Software24.com schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Software24.com ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.  
 
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Rechtsinhaber bei Vertragsabschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Software24.com bei Mietlizenzverträgen zudem auf einen Betrag in Höhe der vom Kunden für das jeweilige Vertragsjahr entrichteten Nettovergütung für das betroffene Softwarepaket begrenzt, bei Kauflizenzen auf den vom Kunden gezahlten Netto-Kaufpreis.   

2. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.  

 3. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet Software24.com nach Maßgabe der Ziff. 1 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Wir empfehlen tägliche Backups von geschäftsrelevanten Daten auf unterschiedlichen, unabhängigen Systemen, mit einem exponentiellen Back-Off um den Speicherplatz angemessen zu halten.  

4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters. 

§ 9 Angebot zum Widerruf 
 
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da unser Angebot sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB richtet.  

Üblicherweise akzeptieren wir aus Kulanz, wenn Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache widerrufen.  

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Information in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.  

 Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:  

     Software24.com GmbH  

    Eichbichlstr. 1  

    83071 Stephanskirchen  

 Widerrufsfolgen:  

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen oder für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Insbesondere wird für den Zeitraum bis zur Rückgabe eine Mietgebühr fällig, die für diesen Zeitraum in ganzen Monaten anteilig berechnet wird. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.    

Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache, die als Folge einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache (d. h. Ingebrauchnahme nur zu dem Zweck, zu dem das jeweilige Produkt bestimmt und gedacht ist) vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.  

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden, wobei die Kosten für die Rücksendung vom Kunden getragen werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.  
 
§ 10 Eigentumsvorbehalt 
 
1. Die Software24.com GmbH behält sich im Fall des Lizenzkaufs das Eigentum an der gelieferten Software, im Fall der Lizenzmiete die Übertragung eines einfachen, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkten Nutzungsrechts bis zur vertragsgemäßen Bezahlung der Miete entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen (bzw. vormals des Kaufpreises) vor; bei Zahlungsverzug oder Vertragsbeendigung endet das Nutzungsrecht (Mietlizenz) automatisch. Sofern der Kunde Kaufmann ist, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von der Software24.com GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.   

2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die Software24.com GmbH ab.  

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist die Software24.com GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die Software24.com GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.  
 
§ 11 Sonstige Vereinbarungen 
 
1. Eine Aufrechnung gegen die Miete oder Kaufpreisforderung kann der Kunde nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.  

 2. Bis zur vollständigen Zahlung der Miete entsprechend den o.g. Zahlungsbedingungen bzw. des Kaufpreises behält sich der Rechtsinhaber das Eigentum an dem gelieferten Programmpaket bzw. die Übertragung der zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkten einfachen Nutzungsrechte vor. Dies gilt auch für evtl. mitübertragene Schutzrechte des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts.  

3. Diese Nutzungsbedingungen enthalten alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.  

4. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtsunwirksamkeit anderer Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.  

5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Software24.com. Software24.com ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters zu klagen. 

6. Die Parteien werden im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen. Kommt eine Einigung vor der Schlichtungsstelle innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht zustande, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.  
 
  Anhang A: Open Source Komponenten 

II. Support- & Software Service Vertrag 

Der Support- & Software Service Vertrag bietet folgende Leistungen:  

  • Bearbeitung Ihrer schriftlichen E-Mail-Anfragen mit höherer Priorität  
  • Ansprechpartner in der Technikabteilung bei technischen Problemen (nach Verfügbarkeit)  
  • Berechtigung zum Download der aktuellen Service-Datei, um Ihre Software auf den neuesten Stand zu bringen und Neuerungen und Verbesserungen einfließen zu lassen. (Klarstellend – im Falle des Software-Kaufes: Nicht enthalten sind Updates auf das nächste „Major Release“, d. h. z. B. von Win-CASA 2018 auf Win-CASA 2020 mit zahlreichen neuen Features).   

In den Software-Abos Professional und Premium ist der Support- & Software Service Vertrag inkludiert. Beim Software-Abo Starter ist er nicht inkludiert. 

Die Gebühr für den Support- & Software Service Vertrag ist bei den Abo-Paketen (Softwaremiete) inkludiert und wird mit deren Jahresgebühr eingezogen und nicht gesondert aufgelistet. Für Bestandskunden mit Kauflizenzen älterer Versionen der Software kann in Einzelfällen der Support als separater Vertrag angeboten und halbjährlich per Lastschrift eingezogen werden. (Um den Verwaltungsaufwand für den Support & Software-Service möglichst gering zu halten, ist die Bezahlung nur per Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründen die Beträge nicht auf offene Rechnung erheben könne.)  

Die Laufzeit des Support-Vertrags entspricht der Laufzeit des zugrundeliegenden Software-Abos, eine getrennte Kündigung des Supportvertrages ist nicht möglich. Für Kauf-Kunden älterer Versionen verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate, wenn er nicht vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform (z.B. E-Mail), mündliche Kündigungen sind ausgeschlossen, und muss 4 Wochen vor Ablauf erfolgen.   

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Gleichzeitig räumen Sie auch uns ein Widerrufsrecht ein, das uns erlaubt, einen etwaig über die Webseite geschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen einseitig aufzulösen.  

III. Versand und Zahlungsbedingungen 

Die folgenden Bedingungen gelten insbesondere, falls Versand und Zahlungsbedingungen einzelner Produkte (wie Webinare, Schulungen, oder individuell angebotene Dienstleistungen oder Software-Individualentwicklungen) in keinem anderen Teil der AGB geregelt sind. Sollten Versand und Zahlungsbedingungen für das betreffende Produkt an anderer Stelle geregelt sein, gelten die dortigen Regelungen im Falle eines Widerspruches vorrangig. 

Versand  

Die Produkte werden per E-Mail mit Download-Link ausgeliefert. Die Lieferzeit nach Eingang einer Bestellung sowie dem dazugehörigen Geldeingang auf unserem Konto beträgt in der Regel 2-3 Werktage. Im Falle höherer Gewalt sowie aller von der Software24.com GmbH nicht zu vertretenden Hindernisse, welche auf die Lieferung der Leistung erheblichen Einfluss haben, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen in angemessenem Umfang.  

Zahlungsbedingungen   

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise (s. Angaben im Bestellprozess), zzgl. der gesetzlichen MwSt.. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen und Supportleistungen ohne Abzug sofort zu begleichen. Dabei stehen aktuell nachfolgende Zahlungsvarianten zur Verfügung: PayPal oder Lastschrifteinzug (Änderung vorbehalten).  

IV. Weitere Leistungen 

Für die Nutzung des Online-Portals wird ein gesonderter Mitgliedschafts- und Hostingvertrag geschlossen. Für die Nutzung von zusätzlichen Individualschnittstellen wird ebenfalls jeweils ein zusätzlicher Vertrag geschlossen. Für die Nutzung von zusätzlichen Cloud-Diensten oder Online-Komponenten der Software, die von der Software24.com GmbH bereitgestellt werden, wird ebenfalls ein zusätzlicher Vertrag geschlossen. 

Dienstleistungen wie Online-Trainings, Vor-Ort Schulungen, Webinare, Datenbank-Konvertierungen, o.ä. werden üblicherweise vom Kunden basierend auf den Konditionen im Online-Shop oder einer schriftlichen Kommunikation bestellt (verbindliches Angebot des Kunden) und können von Software24 innerhalb von 14 Tagen nach Zugang angenommen werden.  

Appendix 

Ergänzende Bestimmungen gemäß DORA für Finanzinstitute 

  1. Beschreibung der IKT-Dienstleistungen: Die Software24.com GmbH bietet Softwarelösungen für die Immobilienverwaltung an, darunter die Produkte „Win-CASA“ in den Leistungsstufen „Starter“, „Professional“ und „Premium“ und sind vertraglich in diesen AGB geregelt. Beschreibungen und Funktionalitäten dieser Produkte sind auf der Webseite www.software24.com verfügbar, insbesondere über die Bereitstellung der Testversion.
  1. Standorte der Dienstleistungserbringung und Datenverarbeitung: Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt ausschließlich in Deutschland. Bezüglich Datenspeicherung und Nutzung zusätzlicher Cloud-Dienste, Beispielsweise für den Support, verweisen wir auf die Datenschutzerklärung bzw. auf unser Verzeichnis von Auftragnehmern im ADV-Vertrag. 
  1. Dienstleistungsqualität (Service Level Agreements): Es bestehen keine spezifischen Service Level Agreements (SLAs). Die Qualität der Dienstleistungen richtet sich nach den Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Erreichbarkeitsregelungen der Telefon-Hotline im Support-Portal mit den dort festgelegten Verfügbarkeiten. 
  1. Kündigungsfristen und Berichtspflichten: Die Kündigungsfristen entsprechen den Bestimmungen in unseren AGB. Es bestehen keine zusätzlichen Berichtspflichten seitens der Software24.com GmbH, außer denen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. 
  1. Unterauftragsvergabe: Die Unterauftragsvergabe erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ist in unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (ADV) geregelt. Sämtliche Unterauftragnehmer werden sorgfältig ausgewählt und sind vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet. 
  1. Zugangs-, Prüfungs- und Auditrechte: Die Software24.com GmbH gewährt Zugangs-, Prüfungs- und Auditrechte nach dem Best-Effort-Prinzip und im marktüblichen Umfang, wobei wir uns stets eine Abrechnung der Arbeitszeit entsprechend unseren Dienstleistungssätzen vorbehalten. Individuelle Vereinbarungen hierzu können bei Bedarf gesondert getroffen werden. 
  1. Beendigung der Vereinbarung: Die Bedingungen zur Beendigung der Vereinbarung sind in unseren AGB festgelegt. Bei Vertragsbeendigung werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Kontinuität der Dienstleistungen sicherzustellen oder eine geordnete Beendigung der Zusammenarbeit zu gewährleisten. 

Hinweis für Finanzinstitute: Diese ergänzenden Bestimmungen wurden entwickelt, um den Anforderungen der Digital Operational Resilience Act (DORA) gerecht zu werden und eine rechtskonforme Zusammenarbeit zu gewährleisten.