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Abrechnungsjahr

Wer kann das Abrechnungsjahr ändern?

LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN (aus Chiemgau-Zeitung vom 31.01.2019) In unserer Teilungserklärung aus 1987 ist das Wirtschaftsjahr auf den 1.7. bis 30.6. festgelegt. Das Wohneigentumsgesetz (WEG) Paragraf 28 Absatz 1, sagt allerdings, „Der Verwalter hat jeweils für ein Kalenderjahr einen … Mehr lesenMehr lesen