§35 A Haushaltsnahe Dienstleistungen richtig verbuchen
Die Bescheinigung §35 A kann sowohl für Eigentümer als auch Mieter erzeugt werden.
Hier ist im Vorfeld wichtig, dass sämtliche Buchungen nach Paragraf 35A verbucht werden.
Anleitung
Um dies zu bewerkstelligen, öffnen Sie bitte unter dem Registerreiter „Verwaltung“ den Kontenrahmen ( „Verwaltung“ / Register „Konten“ ).
Im Anschluss bearbeiten Sie jedes Konto, welches mit §35 A gebucht werden soll und setzen ein Häkchen bei „§35A Buchungen auf diesem Konto möglich“.
Um eine Buchung nach §35 A durchzuführen, öffnen Sie den Registerreiter „Buchhaltung“, Register „Buchen“, Schalter „Buchen“.
Anschließend vervollständigen Sie die Buchungsdaten, geben eine Betrag ein und klicken auf den Schalter „§35A“.
In der darauf folgenden Maske können Sie die Anteile gemäß §35A eintragen und bestätigen mit „OK“.
Die Bescheinigung nach §35A finden Sie unter dem Registerreiter „Abrechnungen“, Punkt 8.
WICHTIG: Bevor Sie die Bescheinigung Paragraf 35A aufrufen, bitte die WEG- / Nebenkostenabrechnung für alle Eigentümer / Bewohner bis zur Vorschau erstellen.
Besonderheiten
Dadurch, dass der §35 A sowohl für Mieter als auch Eigentümer erstellt werden kann, gibt es folgende Besonderheiten.
In der reinen Mietverwaltung öffnen Sie den Paragrafen 35A über Punkt 8 unter dem Registerreiter „Abrechnungen“.
In der reinen WEG-Version öffnen Sie den §35A ebenfalls unter „Abrechnungen“ Punkt 8.
Nachdem Sie den Ausdruck der Bescheinigungen für die Eigentümer erstellt haben, erscheint folgende Frage:
Wenn Sie die Frage bejahen, erscheint anschließend die Bescheinigung §35A für die Bewohner.
In der Pro-Variante ( Miet- und WEG Verwaltung ) können Sie unter „Abrechnungen“ jeweils den Register für die Miet- bzw. WEG-Variante auswählen und im Anschluss Punkt 8.
Niehus
Guten Tag.
Hier hätte ich bereits vor einier zeit mit einer Änderung gehofft. Evtl. gibt es ja eine Idee.
Viele Buchungen gehen bei mir automatisch. Bei diese automatischen Buchungen werden aber NICHT automatisch die Anteile nach 35A eingesetzt.
Das heißt:
Ich bicte zwar die Kontoauszüge ein und buche die Positionen automatisch den Konten zu, am Jahresabschluss aber, muss ich jede einzelne Buchung aufrufen und die Daten für 35a einpflegen. Das ist ei weitem unhandlicher, als wenn ich die Buchung direkt mit 35a einpflege.
Fällt einem aber erst am Jahresende auf – und die Anzahl er Buchungen bei allen Objekten … Wahnsinn.
Gibt es eine andere Möglichkeit, hier zu buchen?
Wird es in Zukunft in diesem Bereich eine Änderung geben? Das kann doch auch – bei regelmäßigen Buchungen – automatisch gehen, oder? Oder zum Jahresende wird nochmal nach Summen gefragt…
MfG
Heinz Niehus – Lingen
Dominic Bauer
Sehr geehrter Herr Niehus,
Sie können über den Registterreiter „Buchhaltung“, Unterregister „Zahlungstermine“ wiederkehrende Zahlungen eintragen.
Bei den wiederkehrenden Zahlungen haben Sie die Möglichkeit, die Buchungen nach §35A einzutragen und diese wiederum z. B. jeden Monat / jedes Quartal etc. sollzustellen.
Nach dem Einlesen der entsprechenden Umsätze über das Bankingmodul werden die zuvor erstellten offenen Posten automatisch erkannt und verbucht.
Der von Ihnen eingetragene §35A wird hierbei berücksichtigt.
Bei Buchungen die über das Jahr hinweg ohne §35a verbucht worden sind, gibt es nur die Möglichkeit diese nachträglich zu bearbeiten und den §35A noch einzutragen.
Viele Grüße aus Stephanskirchen
Software24.com GmbH
Dominic Bauer
Support
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