Die Bescheinigung §35 A kann sowohl für Eigentümer als auch Mieter erzeugt werden.
Hier ist im Vorfeld wichtig, dass sämtliche Buchungen nach Paragraf 35A verbucht werden.

Anleitung

Um dies zu bewerkstelligen, öffnen Sie bitte unter dem Registerreiter „Verwaltung“ den Kontenrahmen ( „Verwaltung“ / Register „Konten“ ).

Im Anschluss  bearbeiten Sie jedes Konto, welches mit §35 A gebucht werden soll und setzen ein Häkchen bei „§35A Buchungen auf diesem Konto möglich“.

Um eine Buchung nach §35 A durchzuführen, öffnen Sie den Registerreiter „Buchhaltung“, Register „Buchen“, Schalter „Buchen“.
Anschließend vervollständigen Sie die Buchungsdaten, geben eine Betrag ein und klicken auf den Schalter „§35A“.

In der darauf folgenden Maske können Sie die Anteile gemäß §35A eintragen und bestätigen mit „OK“.

Die Bescheinigung nach §35A finden Sie unter dem Registerreiter „Abrechnungen“, Punkt 8.

WICHTIG: Bevor Sie die Bescheinigung Paragraf 35A aufrufen, bitte die WEG- / Nebenkostenabrechnung für alle Eigentümer / Bewohner bis zur Vorschau erstellen.

Besonderheiten

Dadurch, dass der §35 A sowohl für Mieter als auch Eigentümer erstellt werden kann, gibt es folgende Besonderheiten.

In der reinen Mietverwaltung öffnen Sie den Paragrafen 35A über Punkt 8 unter dem Registerreiter „Abrechnungen“.

In der reinen WEG-Version öffnen Sie den §35A ebenfalls unter „Abrechnungen“ Punkt 8.
Nachdem Sie den Ausdruck der Bescheinigungen für die Eigentümer erstellt haben, erscheint folgende Frage:

Wenn Sie die Frage bejahen, erscheint anschließend die Bescheinigung §35A für die Bewohner.

In der Pro-Variante ( Miet- und WEG Verwaltung ) können Sie unter „Abrechnungen“ jeweils den Register für die Miet- bzw. WEG-Variante auswählen und im Anschluss Punkt 8.