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Mieteinnahmen

Anlage V – Einkünfte aus bebautem Grundstück.

Wer als Steuerpflichtiger Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung von Häusern, Wohnungen oder sonstigen Immobilien erzielt, muss dies bei seiner Steuererklärung mit der Anlage V angeben. Wer muss die Anlage V ausfüllen? Grundsätzlich ist jeder dazu verpflichtet dieses Formular anzugeben, … Mehr lesen